Mitteilungsblatt 02/22

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 2 - 2 0 2 2 15 I N F O K I N D E R - U N D J U G E N D H I L F E OMBUDSCHAFTSWESEN IN BAYERN Die gute Nachricht vorweg: Alle Modellstandorte konnten 2021 ihre aktive Beratungstätigkeit aufnehmen1 und erfreuen sich zwischenzeitlich einer regen Nachfrage. Diese geht aus den Tätigkeitsberichten für das Jahr 2021 der jeweiligen Standorte in Augsburg (Stadt Augsburg in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Augsburg e. V.), München (Landratsamt) und der Diakonie Jugendhilfe Oberbayern sowie dem Zwischenbericht des das Modellprojekt wissenschaftlich begleitenden Instituts für Sozialpädagogische Forschung (ism gGmbH; Mainz) eindeutig hervor. Dem zu Grunde lagen zu klärende Fragestellungen rund um die Schaffung niedrigschwelliger Zugänge für die Adressierten sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Ganz im Sinne eines klassischen Projektmanagements wurden durch die jeweilige Ombudsstelle in Phase eins Auftragsklärungen und Zieldefinitionen vorgenommen wie auch die organisationale Einbettung und die sozialräumliche Verankerung des Angebots. Dazu gehör(t)en beispielsweise die Erstellung von Informationsmaterialien oder das Schalten von Seiten im Internet aber auch die Gewährleistung von Erreichbarkeiten und Sprechzeiten. Die organisationale Einbettung erforderte an einem Standort zudem ein strukturelles Umsteuern durch den verantwortlichen Träger und eine Neuverankerung innerhalb der Organisation. Notwendig wurde dies, um die unabhängige Arbeit der Ombudsstelle wie auch deren weisungsungebundene Fachlichkeit zu garantieren (vgl. § 9a S. 2 SGB VIII) und nach außen hin transparent zu machen. In der zweiten Projektphase erfolgten an den Standorten Konkretisierungen und Operationalisierungen zu den Projektzielen, die der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss in seiner Projektskizze und dem darauffolgenden Förderantragsverfahren 2020 veröffentlicht hat2. Hierzu waren auch konzeptionelle Überlegungen zu standardisierten Beratungsprozessen und der damit verbundenen Qualitätssicherung (z. B. durch Dokumentation und statistische Erhebungen) nötig. Standortübergreifend und mit Unterstützung des Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) wurden durch die Mitarbeitenden in einem dritten Projekt schritt Austauschplattformen und Reflexionsebenen geschaffen, um zum einen gewonnenes Wissen aus den Beratungskontexten zu sammeln und zum anderen ebendiese Informationen zu bündeln und zu teilen. Ein weiterer positiver Effekt dieser Vorgehensweise ist eine Verbreiterung von Detailwissen, welches in der einzelfallbezogenen Arbeit mit den Adressatinnen und Adressaten wiederum zum Tragen kommen kann. Die Mitarbeitenden der Projektstandorte schaffen durch den Transfer zugleich eine fachliche (Weiter-)Qualifizierung, die ihre Expertise stetig erweitert und perspektivisch für eine größer werdende Handlungssicherheit sorgt. In diesem Zusammenhang hat sich auch gezeigt, dass der - Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) am 10. Juni 2021 (vgl. BGBl. I S. 1444, Nr. 29) wurden u. a. die Beteiligungsrechte und Beschwerdemöglich keiten von jungen Menschen, Eltern und Familien gestärkt bzw. verbessert. Mit dem neuen § 9a SGB VIII („Ombudsstellen“) wurde die in den Ländern sicherzustellende Aufgabe der „Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten“ geschaffen. Der Freistaat Bayern hat noch vor Inkrafttreten des KJSG im Jahr 2021 ein Mo dellprojekt auf den Weg gebracht, das ebendiese Beratung und Konfliktklärung durch Ombudsstellen bzw. dort tätige Personen in verschiedenen Ausprägungen testen und wissenschaftlich untersuchen will. Dieser Artikel beleuchtet den aktuellen Stand des Ombudschaftswesens in Bayern und beschreibt praktische Herausforderungen wie auch zu klärende Umsetzungsfragen im Kontext einer perspektivisch greifenden länderspezifischen Regelung. - - 1Vgl. ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt, Mitteilungsblatt 1/21, S. 10-13, online lesbar unter: https://bit.ly/3aIjMhK 2Vgl. https://bit.ly/3aOL5H8 Die dazugehörende Internetseite des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt zum „Ombudschaftswesen in Bayern“ wird mit Drucklegung dieses Mitteilungsblatts aktualisiert. Dort finden sich dann auch der „Zwischenbericht – Ergebnisse und Entwicklungen des Jahres 2021“ des ism, Mainz, wie auch (in Auszügen) die Tätigkeitsberichte der Modellstandorte sowie Informationen aus dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Beirat.

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