M I T T E I L U N G S B L A T T 0 2 - 2 0 2 2 17 I N F O seiner Sitzung am 24. März 2022 u. a. mit der Fragestellung, wie ein optimaler (sozial-)räumlicher Zuschnitt, z. B. gemessen anhand der Einwohnerzahl einer oder mehrerer Kommunen, aussehen, oder wie eine funkti onale Abgrenzung zu anderen Servicestellen, auch für andere Sozialleistungsträger, die zwischen „Beratung“, „Begleitung“ und „Beschwerde“ agieren, gelingen kann. Als eine perspektivisch zu führende Diskussion in diesem Sachzusammenhang gilt die Auseinanderset zung mit dem über das Bundesnetzwerk Ombudschaft (BNO) in der Kinder- und Jugendhilfe e. V. eingebrachten Thesenpapier zur ombudschaftlichen Beratung im Kontext der stationären Kinder- und Jugendhilfe als externe Beschwerdestelle gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII4. Der Beirat wirbt insbesondere auch um einen stärkeren Einbezug der Perspektive der Adressierten auf allen Ebenen, z. B. im Kontext der Evaluation. - - An eben diesem Perspektivwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe – weg von einer hoheitsstaatlich konzi pierten Fürsorge hin zu einer (noch mehr) auf die Förderung der Entwicklung junger Menschen partizi pativ bezogenen Praxis5 – arbeitet die Verwaltung des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt auf mehreren Ebenen. Umfasst sind hier insbesondere auch die struk turelle Verankerung von Beratungs- und Informations rechten junger Menschen im Sinne des § 10a SGB VIII vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder anderer Sozialleistungsträger. Des Weiteren ist es erklärtes Ziel des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt, das Ombudschaftswesen nicht nur fallbezogen und in der Klärung von (Einzel-)Konflikten zu verstehen, sondern vielmehr als (kommunalen) Seismo graf für ein mitunter defizitäres Kinder- und Jugendhilfe system. - - - - - - Um die Etablierung und Implementierung des Ombud schaftswesens in Bayern weiter voran zu bringen wie auch für mehr Transparenz und Akzeptanz für die Tätigkeit von Ombudsstellen bzw. dort tätigen Personen zu sorgen, wird das ZBFS-Bayerisches Landesju gendamt, Verwaltung und Jugendhilfeausschuss, voraussichtlich im 4. Quartal 2022 zu einem übergrei fenden Fachtag einladen. Der genaue Termin wird - - - zeitnah bekanntgegeben. Neben der Information zum aktuellen Stand der Modellprojekte und der wissen schaftlichen Begleitung wird vermutlich im Rahmen einer Podiumsdiskussion zur Umsetzungsaufgabe gemäß § 9a S. 4 SGB VIII gemeinsam mit Vertretungen aus Landespolitik, Verbänden wie auch Praktikerinnen und Praktikern debattiert werden. Ein herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle an unsere Modellstandorte sowie das ism Mainz für mitt lerweile mehr als ein Jahr herausragende Projektzusam menarbeit! - - - Ansprechpartner zum Modellprojekt im Bayerischen Landesjugendamt sind: Dr. Harald Britze E-Mail: harald.britze@zbfs.bayern.de und Florian Kaiser E-Mail: florian.kaiser@zbfs.bayern.de F L O R I A N K A I S E R 4S. hierzu: BNO in der Kinder- und Jugendhilfe e. V.: Positionspapier – Einrichtungsexterne Beschwerdestellen im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII: Voraussetzungen, Bedingungen, Chancen (vom 14. April 2022). Download unter: https://bit.ly/3MuJGTd (Letzter Zugriff am 20.05.2022) 5Vgl. Wiesner, Reinhard in: Wiesner/Wapler (Hrsg.): SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe Kommentar, 6. Auflage, Rn 3 zu § 9a, 2022.
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