Mitteilungsblatt 3/2020

M I T T E I L U N G S B L A T T 03-2020 11 • die Organisation der Betreuung von Kindern unter fünf Jahren, während die Mutter beraten wird, • die Verstärkung gemeinsamer Präventionsprojekte in Kindergärten und Grundschulen, • fehlende Angebote zur Beratung bei Gewalt zwi- schen Eltern in Gemeinschaftsunterkünften, • die Ausgestaltung und Umsetzung von Umgangsre- gelungen. Workshop 3: Konsequenzen der elterlichen Partnerschaftsgewalt auf die Ausgestaltung des Umgangs Der Workshop widmete sich thematisch den „Kon- sequenzen aus der Mitbetroffenheit der Kinder und Jugendlichen auf Umgangsregelungen“. Barbara Hanke von der Frauenhilfe München und Andreas Schmiedel vom Münchener Informationszentrum für Männer (MIM) gaben mit ihrem Input, der Vorstellung des gemeinsa- men Projekts „Elternberatung bei Häuslicher Gewalt im Münchener Modell“, den Anstoß zu einer lebhaften Diskussion. Diese drehte sich rund um rechtliche Rah- menbedingungen, täterbezogene Interventionsansätze und der anteiligen Verantwortungsübernahme der im familienrechtlichen Verfahren mitwirkenden Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie der kontextbezoge- nen Kooperationspartner. Im Laufe der Diskussion zeigte sich, dass das übergrei- fende Thema des Umgangs bzw. des Umgangsrechts ein Spannungsfeld für die handelnden Verantwortungs- träger beinhaltet und verschiedene Dimensionen und Ebenen berücksichtigt werden müssen. Zum einem ist bei der Umgangsregelung die individuelle Ebene der ein- zelnen Personen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel der Umgang mit Emotionalität und Erwartungshaltung der betroffenen Familienmitglieder. Gleichzeitig gilt es auf der Ebene der Interaktion zwischen den Eltern und zwischen den Elternteilen und dem Kind gute Wege und Lösungen zu finden, zum Beispiel bei der Gestaltung von Interessensausgleichen und notwendigen Abspra- chen. Und nicht zuletzt spielt die institutionelle Ebene eine Rolle, die oft genug disparate Zuständigkeiten, Versorgungslücken und Fragen der Fallsteuerung mit sich bringt, wenn es im Rahmen des Verfahrens um Ko- operationen mit anderen Akteurinnen und Akteuren wie beispielsweise mit den Familiengerichten, aber auch Verfahrenspflegerinnen/-pflegern und -beiständen geht. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass im Zentrum der Beratung die Belastung für das Kind durch die miterlebte Gewalt steht. Weiter wurde zusammen- gefasst, dass nicht nur die Trennungsphase bei latent oder manifest gewaltgeprägten Familiensituationen für betroffene Kinder hochrisikobehaftet ist, sondern auch die zu gestaltende Phase „danach“ Regelungen auf den oben genannten Ebenen erforderlich macht. Dies sei notwendig, damit sich Gewaltdynamiken nicht in Umgangsregelungen fortsetzen und gewaltbetroffene Kinder weiter schädigen. Informationsfluss, Gefährdungsanalyse sowie aktive Behörden und eine institutionen-übergreifende Koope- ration im Sinne des Kindeswohls ist notwendig bevor und während Umgangsregelungen getroffen werden. Bei der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Umgangsregelung ist das Kind altersgemäß zu beteili- gen und zu beraten. Dreh- und Angelpunkt jeder Umgangsregelung ist die Perspektive des Kindes, welche dem Helfersystem nicht nur Rahmenbedingungen in Sachen Schutzauf- trag vorgibt, sondern vielmehr eine umfassende und altersgemäße Beteiligung wie auch die Wahrnehmung von Kinderrechten erfordert. Eine kind- und gewaltzen- trierte Umgangsberatung ist in diesem Zusammenhang genauso notwendig wie eine zeitliche Entschleunigung in der Beratung, verbunden mit einer Herausnahme des Drucks zum Umgang und damit einhergehender Loyalitätskonflikte der Kinder. Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe müssen daher vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in eigener Expertise professionell mit den Anforderungen der Ausgestaltung von Umgangsregelungen im Sinne der zwangsläufigen Mitbetroffenheit von Kindern umgehen können. Die in diesem Workshop anwesenden Fachkräfte be- stätigen die Notwendigkeit in fast allen Professionen, fachspezifisches Wissen zur häuslichen Gewalt zu erlan- gen. Darüber hinaus sind eine strukturelle Verzahnung von Angeboten und Diensten im Bereich des Frauenun- terstützungssystems mit Angeboten und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. von Erziehungsberatungs- stellen und Jugendämtern) sowie vertiefende Fortbil- dungsangebote dringend geboten, die unter anderem mögliche alternative methodische Settings bei häusli- cher Gewalt für Elternberatung und begleiteten Umgang (z. B. Cross Gender-Ansätze) aufgreifen. Wünschens- wert wäre außerdem eine Kooperationsveranstaltung zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Frauenunterstüt- zungssystemen mit der Familiengerichtsbarkeit, um Kooperationsbeziehungen zu festigen bzw. systemüber- greifend voneinander zu lernen. B E R I C H T E

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