Mitteilungsblatt_03-04_2019

M I T T E I L U N G S B L A T T 03+04-2019 14 Ausrüstung Anlage – Spielarenen I N F O 1. Markierungsgeräte Ab 18 Ähneln realen Waffen: - Lauf, Abzug, Visier, Munition, Magazin, - detaillierte Gestaltung, - Farbe, Gewicht, - Nachladevorgang des Markierungsgeräts. Realitätsnahe Schussgeräusche beim Markieren, Rückstoßeffekte. Virtuelle Bomben und Handgranaten. Ab 16 Markierungsgeräte mit Abstraktionsele- menten, Schnellfeuer möglich. Unter 16 Markierungsgeräte z.B. Trigger-Knopf anstelle des Abzugs, futuristische Schussgeräusche, durchsich- tiger Kunststoff, verfremdeter Lauf, etc. Kein genaues Zielen möglich und / oder erforderlich. 1. Gestaltung der Spielarena Ab 18 Kriegsszenarien, militärisches Umfeld. Installierte „Selbstschussanlagen“. Realitätsnahes Setting, z.B. Häuserkampf. Ab 16 Realitätsfern, Fantasiewelten. 2. Westen und Sensoren Ab 18 Treffer sind körperlich deutlich spürbar. Stirnbänder zum Anzeigen von Kopftreffern. Ab 16 Akustische und / oder visuelle Effekte bei Treffern, die das „Getötetwerden“ betonen. Unter 16 Akustische und / oder visuelle Effekte, die nur der Information über Treffer dienen. 3. Sound Ab 18 Militärische und kriegerische Soundkulisse. Ab 16 Musik treibend, packend, spannungserzeu- gend, bedrohlich. Unter 16 Lautstärke begrenzt, sodass Rufe hörbar bleiben. Hintergrundmusik betont den spielerischen Charakter. 2. Licht Ab 16 Reduzierte Übersichtlichkeit, z.B. durch Dunkelheit, Schwarzlicht, Vernebelung, Stroboskoplicht. Unter 16 Gute Übersichtlichkeit, z.B. durch Zuschal- tung von Lichtquellen, kein oder geringer Nebel. Gute Sichtbarkeit der Spielenden. 3. Kleidung Ab 18 Militärische Tarnkleidung, Uniformen. Erschreckende und / oder ängstigende Maskierung.

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