Mitteilungsblatt_03-04_2019

M I T T E I L U N G S B L A T T 03+04-2019 04 Ausbildungs- und Studiengänge muss Gegenstand der Entgeltverhandlungen zwischen dem freien Träger der Jugendhilfe, dem örtlich zuständigen Jugendamt und der zuständigen Regionalen Kommission Kinder- und Jugendhilfe sein. Für die Umsetzung einer solchen Lö- sung haben bereits einige Jugendämter in Bayern eine Vorreiterrolle eingenommen, für ihren Zuständigkeitsbe- reich erste Schritte in diese Richtung unternommen und entsprechende Vereinbarungen in die Wege geleitet. Nach derzeitigen Schätzungen ist nach einem sukzessi- ven, schrittweisen Ausbau von einem Volumen von ca. 300 Ausbildungsstellen in stationären und gegebenen- falls teilstationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtun- gen in Bayern zu rechnen. Hinsichtlich der Auswahl der (Hoch-)Schule empfiehlt es sich, den Fokus auf die Kooperation mit staatlichen Schu- len und Hochschulen zu setzen, um die Gewährleistung der Qualitätsstandards und der anschließenden staat- lichen Anerkennung des Abschlusses sicherzustellen. Private Hochschulen und Institute würden aufgrund der dort zusätzlich anfallenden monatlichen Studiengebühren zudem zu erhöhten Kosten und einer Ungleichbehand- lung der Absolventinnen und Absolventen führen. Entscheidet sich eine Einrichtung in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Jugendamt und der zuständi- gen Regionalen Kommission Kinder- und Jugendhilfe für die Hinterlegung eines solchen tariflichen Ausbil- dungsbudgets, so empfiehlt es sich, ein Entgelt mit und ein Entgelt ohne die Ausbildungspauschale zu verhan- deln. Auf diese Weise kann eine schnelle Anpassung erfolgen, sollte der Träger doch keine Absolventin bzw. keinen Absolventen für das betreffende Schuljahr ge- winnen können. Vor dem Hintergrund der Einheitlichkeit der (hoch-)schu- lischen Anforderungen empfiehlt sich für den Träger die Bindung an nur eine Hochschule – es sollte demnach eine bewusste Entscheidung für die Partnerschaft mit einer Hochschule getroffen werden. Darüber hinaus kommt der qualifizierten Anleitung der Absolventinnen und Absolventen im Kontext der angestrebten Perso- nalbindung eine große Bedeutung zu. Dafür erforderli- che zeitliche Ressourcen sollten in der Planung und Ge- staltung der täglichen Arbeitsabläufe im Gruppendienst Berücksichtigung finden. Vorteile der Finanzierung einer tariflichen Ausbildungspauschale für Absolventinnen und Absolventen dualer Ausbildungs- und Studiengänge • Durch die aktive Förderung des Einsatzes von Absolventinnen und Absolventen dualer Ausbildungs- und Studiengänge können gezielt mehr qualifizierte Fachkräfte für die stationäre Jugendhilfe in Bayern gewonnen und gebunden werden. • Durch die Finanzierung einer tariflichen Ausbildungspauschale ist eine einheitliche Handhabung des Einsatzes von Absolventinnen und Absolventen dualer Ausbildungs- und Studiengänge in Bayern gewährleistet. • Eine gesicherte Finanzierung unabhängig vom Fachkräfteschlüssel gewährleistet sowohl eine gleichbleibende Betreuungsqualität in den Wohngruppen als auch eine qualifizierte Anleitung der Absolventinnen und Absol- venten. • Über Praxisphasen in einem anderen Arbeitsfeld wird die Kooperation und Vernetzung der regionalen öffentli- chen und freien Jugendhilfe gefördert – es entstehen Synergie-Effekte. • Durch eine angemessene Ausbildungsvergütung wird die Attraktivität der Ausbildung bzw. des Studiums im Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe gesteigert. • Eine angemessene Ausbildungsvergütung stellt eine Wertschätzung und Anerkennung sozialer Berufe in der Gesellschaft dar. • Ausbildung stellt sowohl für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als auch für Jugendämter ein Qualitätsmerkmal dar. T H E M A

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