Mitteilungsblatt_04_2023

MITTEILUNGSBLATT 04-2023 11 B E R I C H T E In bewährter Weise wurde zunächst über Neuigkeiten aus dem ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt berichtet, sich dann dem fachlichen Austausch untereinander gewidmet und am Nachmittag gemeinsam an einem Schwerpunktthema gearbeitet, so dass sich der Tag aus einer Mischung aus Input und anregenden Diskussionen zusammensetze. Das Schwerpunktthema der diesjährigen Regionalkonferenzen für ASD-Leitungen befasste sich mit den im November 2022 veröffentlichten fachlichen Empfehlungen zur „Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII“, mit dem besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Um sich der Thematik zu nähern, wurden zunächst die wesentlichen Neuerungen der fachlichen Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII vorgestellt, die u. a.: • die neuen rechtlichen Anforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz an die Fachkräfte des ASD in fachliche Standards und Handlungsabläufe übersetzen, • eine Überarbeitung und Anpassung der gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung beinhalten, • die Bedeutung der Einbeziehung von Erziehungsberechtigten, aber auch die alters- und entwicklungsangemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen betonen und • die Notwendigkeit strukturell verankerter Kooperationsbeziehungen unterstreicht. Im Anschluss daran wurde sich der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und den besonderen Anforderungen bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags zugewandt. Als Ausgangspunkt wurde die Grundhaltung betont, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung zunächst und in erster Linie als Kinder und Jugendliche zu sehen sind. Genauso wie Eltern von Kindern mit Behinderung zunächst einmal Eltern sind. Dementsprechend stehen Eltern von Kindern mit Behinderung dieselben Angebote, Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung wie allen anderen Eltern auch. Gleichermaßen haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung dasselbe Recht auf Schutz vor Gefährdungen. Die klassischen Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII stehen demnach ALLEN Eltern zu Verfügung, die einen erzieherischen Unterstützungsbedarf haben, auch Eltern mit Kindern mit Behinderung. Unabhängig davon bezieht sich der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 8a SGB VIII (schon immer) auf ALLE Kinder und Jugendlichen. Nachdem Kinder und Jugendliche mit Behinderung ein drei- bis viermal erhöhtes Risiko als ihre Altersgenossen1 haben, Gewalt und/oder Vernachlässigung (oft auch mehrfach) zu erfahren, wurden im nächsten Schritt die potenzielle Risikofaktoren – sowohl auf familiärer Ebene als auch kindbezogen – in den Blick genommen; z. B.: • Familien mit Kindern mit Behinderung leben häufig sozial isolierter bzw. wachsen Kinder mit Behinderung in abgeschlosseneren Systemen auf. ALLGEMEINER SOZIALER DIENST REGIONALKONFERENZEN FÜR ASD-LEITUNGEN 2023 Auch in diesem Jahr fanden von Mai bis Juli – zum zwölften Mal – die fest etablierten Regionalkonferenzen für die ASD-Leitungen in Bayern statt. Gemeinsam mit den jeweiligen Gastgebern aus den Landratsämtern Neumarkt in der Oberpfalz, Nürnberger Land, Regen, Starnberg, Würzburg, Wunsiedel im Fichtelgebirge und der Stadt Kempten nahmen 127 leitende Fachkräfte aus 81 Jugendämtern daran teil. Die jeweils zuständigen Jugendamtsleitungen oder deren Vertreterinnen und Vertreter der Veranstaltungsorte ließen es sich nicht nehmen, ebenfalls ihre Wertschätzung zu zeigen und hießen die Gäste persönlich willkommen. 1 Jones, L., Bellis, M.A., Wood, S., Hughes K., McCoy, E., Eckley, L., Bates, G., Mikton, C., Shakespeare, T., Officer, A. (2012): Prevalence and risk of violence against children with disabilities: a systematic review and meta-analysis of observational studies. In: The Lancet 380(9845), p. 899-907.

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