Mitteilungsblatt_04_2023

MITTEILUNGSBLATT 04-2023 13 B E R I C H T E • Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung verständlich, nachvollziehbar und wahrnehmbar zu gestalten. • Für die Abwendung einer (drohenden) Kindeswohlgefährdung systemübergreifend passgenaue Schutzpläne zu entwickeln (inkl. der Klärung von Zuständigkeiten). • Passende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie für vorläufige Schutzmaßnahmen geeignete Inobhutnahmeplätze zur Verfügung zu haben. Abschließend wurden gemeinsam Strategien gesammelt, um den vorgenannten Herausforderungen zu begegnen. Einige dieser Ideen sind bereits in einzelnen Jugendämtern umgesetzt und haben sich als hilfreiche Praxis etabliert. Insbesondere wurde die Intensivierung der strukturellen Kooperation mit Einrichtungen, Diensten und Trägern der Eingliederungshilfe, aber auch dem medizinisch-therapeutischen Bereich hervorgehoben, z. B. zum Austausch über Besonderheiten von Kindern mit Behinderung und deren Familien, Schulungen zu Anhaltspunkten und Standards im Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung. Darüber hinaus wurde ein Lösungsansatz darin gesehen, an bestehenden Schnittstellen bspw. im Kontext KoKi-Netzwerk Frühe Hilfen, aber auch mit Fachdiensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder den zukünftigen Verfahrenslotsen Klärungs- und Abstimmungsprozesse zu initiieren. Neben der Bearbeitung des Schwerpunktthemas konnten im Rahmen des gemeinsamen Austausches weitere wichtige Fragestellungen behandelt werden. Dabei ergaben sich im Vergleich der Themen zu den Vorjahren kaum Veränderungen. Nach wie vor beschäftigen die Jugendämter • die beständige hohe personelle Fluktuation im ASD, die Mitarbeitergewinnung und die Einarbeitung neuer Mitarbeitender, • die oftmals schwierige Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern wie den Kinder- und Jugendpsychiatrien, • die zunehmend fehlenden Plätze v. a. im Bereich der Inobhutnahmen und stationären Maßnahmen und die daraus resultierenden Schwierigkeiten für die Fachkräfte der Jugendämter. Auch wenn das Schwerpunktthema sich in diesem Jahr nicht an der 28. Gesamtbayrischen Jugendamtsleitungstagung (JALT), die im April 2023 unter dem Thema „Kinder- und Jugendhilfe ist endlich! Die Vielfalt der Anforderungen aus Politik und Gesellschaft an ein gestresstes System“ stattfand, orientierte, wurde das Thema diverse Male aufgegriffen. Sei es im Kontext des Fachkräftebedarfs sowohl bei den öffentlichen als auch freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch vor dem Hintergrund von (fehlenden) Angebotsstrukturen beispielsweise bei Inobhutnahmeplätzen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. In diesem Zusammenhang muss noch einmal auf die Gesamt- und Planungsverantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gem. §§ 79, 80 SGB VIII hingewiesen werden, ein ausreichendes und v. a. bedarfsdeckendes Angebot zu Verfügung zu stellen. Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe stehen gem. § 3 Abs. 3 SGB VIII in der Gewährungsleistungsverpflichtung, dass die „anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ (hier vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII) wahrgenommen werden. Der örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe soll gem. § 4 Abs. 2 SGB VIII von eigenen Maßnahmen absehen, sofern geeignete Einrichtungen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können. Aufgrund seiner Gewährleistungsverpflichtung und Planungsverantwortung ist der örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe – sofern es in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nicht gelingt, Angebote zu schaffen – in der Verantwortung, Versorgungslücken beispielsweise durch die Schaffung eigener Einrichtungen zu schließen. Dabei ist es durchaus vorstellbar, dass sich mehrere örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zusammenschließen, um gemeinsam eine Einrichtung zu errichten (vgl. § 69 Abs. 4 SGB VIII). Abschließend an dieser Stelle noch ein herzliches Dankeschön vom ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt an die diesjährigen Gastgeber, welche die Veranstaltungen ermöglicht und zum wesentlichen Gelingen beigetragen haben. Anknüpfend daran auch vielen Dank an die Teilnehmenden, die ihre Konferenzen mit den angeregten Beiträgen und Diskussionen belebten. In diesem Sinne steigt bereits die Vorfreude auf die Regionalkonferenzen im kommenden Jahr, für die die gastgebenden Standorte bereits feststehen. MA R I E FINGERHUT

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