Mitteilungsblatt_04_2023

MITTEILUNGSBLATT 04-2023 2 JUGENDHILFEPLANUNG Vorbemerkung Jugendhilfeplanung ist eine in § 80 SGB VIII definierte Pflichtaufgabe der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist ein zentrales steuerungsunterstützendes Instrument zur systematischen und beteiligungsorientierten Entwicklung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe. Um ein genaueres Bild über die aktuelle Situation und die Handlungspraxis der Jugendhilfeplanungsfachkräfte in Bayern zu erhalten, hat das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt im April 2023 eine Online-Befragung der bayerischen Jugendhilfeplanungsfachkräfte durchgeführt. Hinter der Befragung steht die Grundannahme, dass Jugendhilfeplanung nicht nur aus der konkreten Arbeit der Jugendhilfeplanungsfachkraft besteht. Bei dieser liegt zwar meist die Verantwortlichkeit für die Koordination und operative Umsetzung der Planung. Die Gesamtplanung hingegen ist ein kontinuierlicher Prozess, aus dem sich verschiedene Querschnittsaufgaben für das gesamte Jugendamt ergeben. Beides benötigt (politische) Legitimation, ausreichend Ressourcen und funktionsfähige Strukturen. Kernziel der Befragung war es daher, zu überprüfen, ob und in welchem Maße diese drei Aspekte in der Planungsrealität in Bayern erfüllt sind. In diesem Beitrag werden ausgewählte Ergebnisse vorgestellt und kommentiert. Der ausführliche Bericht wird auf der Internetseite des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt im Bereich Jugendhilfeplanung veröffentlicht: https://bit.ly/41iEiLZ Zum Hintergrund der Befragung Über das Arbeitsfeld „Jugendhilfeplanung“ liegen nur wenige landes-/bundesweite Studien oder wissenschaftliche Befassungen vor. Die derzeit aktuellste und detaillierteste Befassung erfolgte im Rahmen der ISA Studie „Jugendhilfeplanung in Deutschland“ und wurde 2023 veröffentlicht. In dieser, von Oettler/Pudelko herausgegebenen, Studie wird konstatiert, dass sich bislang keine allgemeinen konzeptionellen und strukturellen Standards gebildet haben (vgl. Oettler/Pudelko 2023: 20). In Bayern fand zuletzt im Jahr 2018 eine Befragung unter Planungsfachkräften statt. Eine Neuauflage schien insbesondere aus den folgenden Gründen erforderlich: • In den letzten drei Jahren sind sehr viele Stellen für Jugendhilfeplanungsfachkräfte neu besetzt worden. Diese Neubesetzungen sind zum einen Ausdruck eines Generationenwechsels, zum anderen aber auch auf einen häufigeren Wechsel der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber zurückzuführen. • Der Umfang und die Komplexität der Planungsaufgaben haben durch das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) noch einmal zugenommen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verankerung des Leitbilds Inklusion – auch in der Jugendhilfeplanung – (einschließlich der Zielvorgabe der gemeinsamen Förderung von jungen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und jungen Menschen ohne Behinderung), sowie die Zielsetzung, niedrigschwellige Zugänge zu schaffen und ein Zusammenwirken der Angebote von Jugendhilfeleistungen in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen sicherzustellen. ERGEBNISSE DER BEFRAGUNG VON JUGENDHILFEPLANUNGSFACHKRÄFTEN IN BAYERN IM JAHR 2023 T H EMA „Jugendhilfeplanung trotz(t) Krise – Profilschärfung der Jugendhilfeplanung im Spannungsfeld zwischen Anspruch und Wirklichkeit“. Dies war nicht nur das Motto der Jahrestagung Jugendhilfeplanung 2023. Der Abgleich von Anspruch und Wirklichkeit war auch ein Ziel der in diesem Jahr durchgeführten Befragung der bayerischen Jugendhilfeplanungsfachkräfte. Die Ergebnisse zeigen, dass die Planungsrealität vor Ort nicht überall den gesetzlichen Vorgaben hinreichend gerecht wird. Ob und wie Jugendhilfeplanung unter diesen Bedingungen als „Entwicklungsmotor“ im Jugendamt eingesetzt werden kann, bleibt weiter zu diskutieren.

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