Mitteilungsblatt_04_2023

MITTEILUNGSBLATT 04-2023 26 FALLZAHLENENTWICKLUNG IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE IN BAYERN Zur Entwicklung der Fallzahlen bei den Erzieherischen Hilfen (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) in Bayern Im Jahr 2022 wurden in Bayern insgesamt 116.886 Hilfen zur Erziehung (einschließlich Hilfen für junge Volljährige) (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII) in Anspruch genommen, dies sind 5.609 Leistungen mehr als im Vorjahr (+5,0 %). Insgesamt 126.985 junge Menschen wurden von diesen Hilfen erreicht (+0,39 %).1 Von den 132.738 jungen Menschen, die im Jahr 2022 Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII) erhalten haben, sind 53,8 % männlichen Geschlechts. Der Anteil der jungen Menschen, die bei Hilfebeginn im Jahr 2022 bei einem Elternteil (ohne (Ehe-) Partner/-in) (mit/ohne weitere/-n Kinder/n) lebte, liegt bei 37,5 %. Der Anteil der jungen Menschen mit Transferleistungsbezug2 in der Familie bei Hilfebeginn im Jahr 2022 beträgt 18,9 %. Bei 32,8 % der Leistungsempfänger/-innen war im Jahr 2022 bei Hilfebeginn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft, während der Anteil der jungen Menschen aus Familien, in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird, bei 18,8 % liegt. Der Anstieg bei den Hilfen zur Erziehung ist überwiegend auf den Anstieg der Fallzahlen in der Erziehungsberatung zurückzuführen3: Lässt man die Erziehungsberatung außer Betracht, so ist im Vergleich zum Vorjahr das Fallzahlenvolumen für die Hilfen zur Erziehung (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige) sogar erneut rückläufig: 2022 lag das Jahresfallzahlenvolumen um 3,7 % unter dem aus dem Jahr 2021. Allerdings zeigt eine Betrachtung der Fallzahlen ohne die ErziehungsDie Anzahl der gewährten Hilfen zur Erziehung (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige) sowie die Anzahl der jungen Menschen, die durch Hilfen zur Erziehung im Jahr 2022 erreicht worden sind, ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Fallzahlen bei der Erziehungsberatung zurückzuführen. Die prozentuale Verteilung nach Hilfearten zeigt – wie in den Vorjahren – eine Zunahme bei den ambulanten Hilfen und rückläufige Fremdunterbringungen. Bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII ist seit zehn Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Auch im Jahr 2022 waren männliche Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII deutlich überrepräsentiert. KURZANALYSE ZU DEN VOM BAYERISCHEN LANDESAMT FÜR STATISTIK IM NOVEMBER 2023 VERÖFFENTLICHTEN DATEN DER HZE-STATISTIK FÜR DAS JAHR 2022 I N F O 7 Hilfen zur Erziehung auf einen Blick (inkl. Erziehungsberatung) in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen (Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige, 2022) Jahresfallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 116.886 Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 132.738 davon männlich* 53,8 % davon weiblich* 46,2 % Zur Lebenssituation der Hilfeempfänger/-innen 2022: Elternteil lebt alleine ohne ( Ehe- )Partner/-in (mit/ohne weitere Kinder) (bei Hilfebeginn) 37,5 % Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 18,9 % Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 32,8 % Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen Zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 18,8 % * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. 2 Das Bayerische Landesamt für Statistik verweist in der Pressemitteilung vom 09.11.2023 darauf, dass die Anzahl der Erziehungsberatungen in Präsenz während der Corona-Pandemie rückläufig war und sich hin zu telefonischen und digitalen Beratungen verlagerte. Diese Beratungsformen werden jedoch erst seit 2022 statistisch erfasst (vgl. https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2023/pm303/index.html) [Letzter Zugriff: 09.01.2023] Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2022; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt. 1 Hier ist zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl der Hilfen unterscheidet von der Anzahl der jungen Menschen, die Hilfen erhalten haben. Dies ist darin begründet, dass familienorientierte Hilfen als eine Hilfe gerechnet werden, allerdings ggf. mehrere junge Menschen in einem Haushalt von der Hilfe erreicht werden. 2 Die Herkunftsfamilie bzw. die / der junge Volljährige lebt teilweise oder ganz von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bezieht einen Kinderzuschlag. 3 Das Bayerische Landesamt für Statistik verweist in der Pressemitteilung vom 09.11.2023 darauf, dass die Anzahl der Erziehungsberatungen in Präsenz während der Corona-Pandemie rückläufig war und sich hin zu telefonischen und digitalen Beratungen verlagerte. Diese Beratungsformen werden jedoch erst seit 2022 statistisch erfasst (vgl. https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2023/pm303/index.html) [Letzter Zugriff: 09.01.2023]

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