Mitteilungsblatt_04_2023

MITTEILUNGSBLATT 04-2023 27 beratung, dass hier der Anteil der Hilfe empfangenden jungen Menschen/Familien, bei denen ein Elternteil bei Hilfebeginn alleine ohne (Ehe-)Partner/-in (mit/ohne weitere Kinder) lebte, als auch die Anteile der Transferleistungen beziehenden Familien und der Hilfe beziehenden Familien mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles deutlich höher liegt: Insgesamt ist für den Zeitraum von zehn Jahren (2013 bis 2022) ein Anstieg des Fallzahlenvolumens der Hilfen zur Erziehung und der Hilfen für junge Volljährige (ohne die Erziehungsberatung) um 1,7 % zu verzeichnen: Ein Blick auf die prozentuale Verteilung der Hilfen zur Erziehung einschließlich der Hilfen für junge Volljährige (ohne Erziehungsberatung) nach Hilfearten im Jahr 2022 in Bayern zeigt, dass 58,2 % aller Hilfen auf die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe und damit auf ambulante Hilfen zur Erziehung entfallen. Erneut ist der prozentuale Anteil der stationären Hilfen zur Erziehung an allen Hilfen rückläufig: 27,8 % aller im Jahr 2022 gewährten Hilfen entfallen auf die Heimerziehung und die Vollzeitpflege. Im Zeitverlauf fällt auf, dass – nachdem in den Jahren 2015 und 2016 durch den hohen Unterstützungsbedarf von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen der Anteil der Hilfen nach § 34 SGB VIII deutlich gestiegen war – der Anteil der ambulanten Hilfen zur Erziehung seit 2017 deutlich angestiegen und umgekehrt der Anteil der stationären Hilfen an allen Hilfen rückläufig ist: I N F O 8 Hilfen zur Erziehung auf einen Blick (ohne Erziehungsberatung) in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen (Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige, 2022) Jahresfallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 48.421 Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 64.373 davon männlich* 55,3 % davon weiblich* 44,7 % Zur Lebenssituation der Hilfeempfänger/-innen 2022: Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner/-in (mit / ohne weitere Kinder) (bei Hilfebeginn) 42,5 % Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 40,2 % Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 47,7 % Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen Zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 31,2 % * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2022; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2022; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2022; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt. 47718 49235 55348 56135 56279 57273 53252 50597 50402 48521 0 15000 30000 45000 60000 JAHR 2013 JAHR 2014 JAHR 2015 JAHR 2016 JAHR 2017 JAHR 2018 JAHR 2019 JAHR 2020 JAHR 2021 JAHR 2022 Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige in Bayern - ohne Erziehungsberatung (2013 bis 2022); Aufsummierung der zum 31.12.eines Jahres andauernden und der innerhalb desselben Jahres beendeten Hilfen; Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2022; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt. Ein Blick auf die prozentuale Verteilung der Hilfen zur Erziehung einschließlich der Hilfen für junge Volljährige (ohne Erziehungsberatung) nach Hilfearten im Jahr 2022 in Bayern zeigt, dass 58,2 % aller Hilfen auf die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe und damit auf ambulante Hilfen zur Erziehung entfallen. Erneut ist der prozentuale Anteil der stationären Hilfen zur Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2022; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt. Zur Entwicklung der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in Bayern Im Jahr 2022 wurden in Bayern insgesamt 21.875 Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII gewährt, dies sind 954 Leistungen mehr als im Vorjahr bzw. ein Anstieg um 4,6 %. Von den 21.875 jungen Menschen aus Bayern, die im Jahr 2022 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII erhalten haben, sind lediglich 32,5 % weiblich. Der Anteil der Leistungsempfänger/-innen nach § 35a SGB VIII, die bei Hilfebeginn im Jahr 2022 bei 6,5% 6,6% 5,8% 5,5% 6,0% 6,7% 6,6% 7,6% 7,3% 7,8% 15,3% 15,0% 13,6% 14,0% 15,7% 16,1% 15,6% 14,1% 13,9% 13,3% 37,7% 36,3% 33,7% 33,4% 33,8% 35,8% 38,6% 41,9% 44,0% 44,9% 6,2% 5,7% 4,8% 4,8% 4,6% 4,6% 4,5% 4,2% 4,1% 3,9% 16,0% 16,5% 15,7% 15,6% 15,1% 14,9% 14,9% 14,5% 13,9% 13,9% 15,8% 17,4% 24,1% 24,4% 22,2% 19,3% 17,1% 15,7% 14,7% 13,9% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Verteilung der Hilfen zur Erziehung einschl. Hilfen für junge Volljährige (ohne Erziehungsberatung) in Bayern (2013 bis 2022) Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und innerhalb desselben Jahres beendeten Hilfen) HZE § 27 (o. V. zu §§ 28-35 SGB VIII) Soz. Gruppenarbeit § 29 SGB VIII EB § 30 SGB VIII SPFH § 31 Erz. Tagesgruppe § 32 SGB VIII Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Heimerziehung § 34 SGB VIII ISE § 35 SGB VIII

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy