Mitteilungsblatt_04_2023

MITTEILUNGSBLATT 04-2023 28 Zur Entwicklung der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in Bayern Im Jahr 2022 wurden in Bayern insgesamt 21.875 Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII gewährt, dies sind 954 Leistungen mehr als im Vorjahr bzw. ein Anstieg um 4,6 %. Von den 21.875 jungen Menschen aus Bayern, die im Jahr 2022 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII erhalten haben, sind lediglich 32,5 % weiblich. Der Anteil der Leistungsempfänger/-innen nach § 35a SGB VIII, die bei Hilfebeginn im Jahr 2022 bei einem Elternteil ohne (Ehe)Partner/-in (mit/ohne weitere Kinder) lebten, liegt bei 29,3 %. Der Anteil der Transferleistungen4 beziehenden Familien bei Hilfebeginn betrug 23,2 %. Bei 31,6 % der Leistungsempfänger/-innen war bei Hilfebeginn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft, während der Anteil der jungen Menschen aus Familien, in denen Zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird, bei 15,3 % liegt. Betrachtet man die Anzahl der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung in Bayern im Verlauf der letzten zehn Jahre (Jahr 2013 bis Jahr 2022), so ist insgesamt ein Anstieg um 54,7 % feststellbar. Auffällig ist hier außerdem, dass durchgängig männliche Hilfeempfänger deutlich überrepräsentiert sind: I N F O 4 Die Herkunftsfamilie bzw. die/der junge Volljährige lebt teilweise oder ganz von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bezieht einen Kinderzuschlag. 11 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen 2022 Fallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 21.875 davon männlich* 67,5 % davon weiblich* 32,5 % Zur Lebenssituation der Hilfeempfänger/-innen 2022: Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner/-in (mit/ohne weitere Kinder) (bei Hilfebeginn) 29,3 % Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 23,2 % Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 31,6 % Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen Zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 15,3 % * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2022; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2022; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt. 12 4442 4538 4843 5235 5439 5999 6105 6283 6669 7101 9697 10125 10698 11360 11717 13042 13375 13791 14252 14774 0 3000 6000 9000 12000 15000 18000 21000 JAHR 2013 JAHR 2014 JAHR 2015 JAHR 2016 JAHR 2017 JAHR 2018 JAHR 2019 JAHR 2020 JAHR 2021 JAHR 2022 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in Bayern (2013 bis 2022); Aufsummierung der zum 31.12.eines Jahres andauernden und der innerhalb dieses Jahres beendeten Hilfen; weiblich* männlich* * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. H1: Hilfeplanung H2: Hinweis zur Anwendung der Sozialpädagogischen Diagnosetabellen SABINE NIEDERMEIER

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