Mitteilungsblatt_04_2023

MITTEILUNGSBLATT 04-2023 4 T H EMA Stabsstelle auf der Leitungsebene angesiedelt. Auffällig ist, dass knapp 60 % der Befragten neben ihrer Stelle als Planungsfachkraft noch weitere Funktionen im Jugendamt ausüben – in zehn Fällen ist die Stelle gekoppelt mit der stellvertretenden Jugendamtsleitung. Gut die Hälfte der Befragten arbeitet mit externen Instituten zusammen. Alles in allem werden die Rahmenbedingungen für Jugendhilfeplanung mit der Durchschnittsnote 2,7 bewertet. Verteilung der Antworten auf die Frage „Wie be- werten Sie alles in allem die Rahmenbedingungen für die Jugendhilfeplanung in Ihrem Jugendamt?“ Auffällig ist ein Zusammenhang zwischen der Bewertung der zeitlichen Ressourcen und der Benotung der Rahmenbedingungen insgesamt. Es kann gezeigt werden, dass ein Mehr an zeitlichen Ressourcen die positive Sicht der Planungsfachkräfte auf die Rahmenbedingungen verstärkt. Legitimation: Zur Rolle des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der Jugendhilfeplanung Nach § 71 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII gehört die Jugendhilfe- planung zu den zentralen Aufgaben des Jugendhilfeausschusses. Im aktuellen Lehr- und Praxiskommentar von Kunkel (u. a.) wird eine Jugendhilfeplanung, die ohne Beteiligung des Jugendhilfeausschusses erfolgt, als rechtswidrig bezeichnet (vgl. Wabnitz 2022, in: Kunkel et al., LPK-SGB VIII, § 80 Rn 21). Dabei bleibt zwar offen, was als ausreichende „Beteiligung“ gesehen werden kann. Jedoch: Dass der Jugendhilfeausschuss diese Aufgabe häufig nur unzureichend wahrnimmt, wird in der Fachliteratur immer wieder beklagt und auch die bayerischen Befragungsergebnisse bestätigen dies. Jugendhilfeplanung muss politisch legitimiert sein und vom Jugendhilfeausschuss eingefordert werden (vgl. AGJ 2015: 3). Dies setzt einen Grundsatzbeschluss und damit einen expliziten Auftrag bzw. eine Grundausrichtung der Jugendhilfeplanung voraus. Tatsächlich geben jedoch nur knapp die Hälfte der Befragten an, dass es einen solchen Grundsatzbeschluss gibt. Zudem erhalten lediglich 47 % der Befragten überhaupt konkrete Aufträge vom Jugendhilfeausschuss. Zwar geben die Befragten mehrheitlich an, Planungsergebnisse im Ausschuss vorzustellen, jedoch spielt in knapp jedem zehnten Jugendamtsbezirk der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Planung offenbar gar keine Rolle – weder werden hier Planungsaufträge erteilt noch Planungsergebnisse präsentiert. Bemerkenswert erscheint aufgrund obiger Befunde, dass jeweils eine Mehrheit der Befragten sowohl mit dem Interesse, welches die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses den Planungsergebnissen entgegenbringen, als auch mit der Bedeutung, die vom Ausschuss der Planung beigemessen wird, und der Rolle, die der Ausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung einnimmt, eher bzw. sehr zufrieden ist. Allerdings: Diese Angaben zur Zufriedenheit stehen in einem deutlichen Zusammenhang mit den Angaben zum Vorhandensein von Grundsatzbeschlüssen und Planungsaufträgen bzw. der Möglichkeit, Planungsergebnisse im Jugendhilfeausschuss vorzustellen. Ein Mittelwertvergleich macht deutlich, dass die Zufriedenheit der Befragten mit den einzelnen Aussagen signifikant höher ist, wenn • es einen Grundsatzbeschluss des Jugendhilfeausschusses zur Durchführung der Planung gibt, • der Jugendhilfeausschuss Planungsaufträge erteilt, • Planungsergebnisse im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und diskutiert werden. Insgesamt zeigt sich auch für Bayern, was im Rahmen der deutschlandweiten Studie festgestellt wurde: Die Rolle des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der Planung bleibt vielerorts undefiniert und profillos (vgl. Oettler/Pudelko 2023: 114). „Damit fehlt der Planungspraxis häufig der grundlegende politische Auftrag und von einer systematischen und transparenten Entwicklung der Infrastruktur kann nicht ausgegangen werden“ 1 Abbildung 2: Eigene Berechnung und Darstellung. Quelle: Befragung der bayerischen Jugendhilfeplanungsfachkräfte. weniger als 1 Jahr 22,6 % 1 bis unter 3 Jahren 29,0 % 3 bis unter 5 Jahren 8,1 % 5 bis unter 10 Jahren 17,7 % 10 Jahre oder länger 22,6 % Wie lange arbeiten Sie bereits als Jugendhilfeplanungsfachkraft? (N=62) 8,6 % 28,6 % 38,6 % 12,9 % 11,4 % sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft Wie bewerten Sie alles in allem die Rahmenbedingungen für die Jugendhilfeplanung in Ihrem Jugendamt? (N=72) Abbildung 2: Eigene Berechnung und Darstellung. Quelle: Befragung der bayerischen Jugendhilfeplanungsfachkräfte 2023.

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