Familienbildung
Die gesetzliche Grundlage für die Familienbildung ist im § 16 SGB VIII benannt. Eltern, Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Unterstützungsleistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass Familien die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben bei:
- Erziehung, Beziehung, Konfliktbewältigung,
- Gesundheit, Bildung, Medienkompetenz und Hauswirtschaft
Die teilnehmerorientierten Angebote der Familienbildung sollen eingehen auf:
- die jeweiligen Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien
- unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen in Familien
- mögliche, vielfältige Familienformen
Präventive Angebote der Familienbildung
Die präventiven Angebote der Familienbildung sind vielfältig. Sie erstrecken sich von Angeboten zur Wissensvermittlung, beispielsweise durch Elternkurse und Elternbriefe, bis hin zur allgemeinen Beratung.
Zielgruppe der Familienbildung sind jegliche Formen von Familien. Die Jugendhilfe geht von einem breiten Verständnis des Familienbegriffs aus. Familie kann als soziale Gruppe definiert werden, in der mindestens eine erwachsene Person und ein leibliches oder rechtlich gleichgestelltes Kind in Beziehung zueinander stehen.
Auf die veränderten Strukturen von Familien und Rahmenbedingungen für Familien wird Rücksicht genommen. Die Angebote sind thematisch auf verschiedenste Familienformen und Lebenslagen abgestimmt, beispielsweise auf sozial benachteiligte Familien, Familien in Trennungssituationen, Stief- und Patchworkfamilien, alleinerziehende Elternteile, Familien mit Migrationshintergrund, Regenbogenfamilien und minderjährige Elternschaft.
Beratung
Inhalte der Beratung sind insbesondere Fragen zur Partnerschaft, kindlichen Entwicklung und Erziehung. Die Beratung setzt niedrigschwellig und präventiv an und richtet sich gleichermaßen an Mütter, Väter, Schwangere, werdende Väter, junge Menschen, Stiefeltern, Großeltern, nichteheliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder andere mögliche Erziehungsberechtigte. Die Situation von Familien soll sich durch die Inanspruchnahme des Beratungsangebots verbessern, so dass Überforderung, Problemlagen und Erziehungsdefizite gar nicht erst entstehen.
Die Beratung findet z. B. durch Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen statt, kann aber auch durch Erziehungsberatungsstellen erfolgen, die neben ihrer klassischen Aufgabe aus § 28 SGB VIII auch Aufgaben des § 16 SGB VIII wahrnehmen. Die Beratung und Informationsvermittlung findet außerdem häufig situativ und funktional in verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe statt, etwa im Rahmen von Elternabenden, Vorträgen, Sprechstunden oder Hausbesuchen von Fachkräften.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt
Weiterführende Literatur
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Hrsg.): Richtlinie zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen, Bekanntmachung (AZ: VI 5/7232/10/04 vom 21. Januar 2020) – Änderung der Richtlinie vom 28. August 2013; (Az.: V2/6524.01-01/32)
Aufgaben des Landesjugendamts
Das Landesjugendamt berät die Träger und Einrichtungen in Fragen der Familienbildung nach Bedarf. Darüber hinaus unterstützt das Landesjugendamt die örtlichen Jugendämter mit verschiedenen Produkten im Rahmen der Familienbildung.
Online-Informationen und Online-Materialien
BAER – Bayerischer Erziehungsratgeber
Der Alltag und das Zusammenleben als Familie sind bunt und nicht immer leicht. Schöne Erlebnisse, Spaß und besondere Momente gehören ebenso dazu wie Streit, Überforderung und Unsicherheiten.
Egal ob Baby, Kleinkind, Schulkind oder Jugendliche: Jede Lebensphase ist mit besonderen Bedürfnissen verbunden und kann die ganze Familie vor Herausforderungen stellen. Jedes Kind ist anders und jede Familie hat ganz individuelle Fragen.
Auf BAER www.baer.bayern.de gibt es deshalb viele Informationen, die den Familienalltag unterstützen können! Dabei sind die Themen so vielfältig wie Familien selbst. Egal ob es sich dabei um grundsätzliche Fragen der Erziehung, die Darstellung einzelner Entwicklungsschritte oder z. B. um die Medienerziehung handelt: BAER informiert Eltern und Erziehende präzise und umfassend. Zusätzlich gibt’s viele Links zu Anlauf- und Beratungsstellen.
Medienbriefe
Die Medienbriefe sind eine Fortführung der Elternbriefe und unterstützen Eltern und Erziehungsberechtigte im Umgang von Kindern und Jugendlichen mit den Medien. Eltern erhalten mit den Medienbriefen hilfreiche Tipps für die Mediennutzung ihrer Kinder.
In fünf Medienbriefe werden in Geschichten erzählt, was bei Erziehenden, ihren Kindern und im Freundeskreis Familienalltag ist: Unsicherheit, Diskussionen, Fragen oder Probleme rund um Fernsehen, Computer, Smartphone und Co.
Die Medienbriefe wurden in enger Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz Bayern e. V. erstellt. Die Ratgeberbriefe stehen unter www.baer.bayern.de/medienbriefe zur Verfügung.
Elternbriefe
Die Elternbriefe des Bayerischen Landesjugendamtes sind ein präventives Unterstützungsangebot und werden u. a. als gedruckte Broschüren über die Jugendämter an Familien und Erziehende verteilt.
Die Ratgeberbriefe enthalten Infos, Tipps und Anregungen für den Familienalltag. Die Elternbriefe sind eingeteilt nach Alter des Kindes. Sie enthalten Beispiele für typische Themen und Fragen in der jeweiligen Lebensphase der Kinder und Jugendlichen.
Die gedruckten Elternbriefe können über einen Online-Shop kostenpflichtig bestellt werden. Wenn Sie diese bestellen wollen, schreiben Sie uns unter baer@zbfs.bayern.de für mehr Informationen.
Zusätzlich zur Druckversion stehen die Elternbriefe auch online unter www.baer.bayern.de/elternbriefe zum Lesen zur Verfügung.
Elternbriefe in Leichter Sprache
Die Elternbriefe des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt gibt es auch in Leichter Sprache. Es gibt sie nach Alter des Kindes, aber auch themenbezogen. Zielgruppe der Elternbriefe in Leichter Sprache sind beispielsweise Eltern mit Lernschwierigkeiten, kognitiver Einschränkung oder geistiger Behinderung. Die Elternbriefe in Leichter Sprache können aber auch von Eltern genutzt werden, die Schwierigkeiten im Sprachverständnis haben.
Für die Altersgruppe 0 bis 3 Jahre werden insgesamt 7 Briefe erstellt, die durch die Themenbriefe Ernährung, Sicherheit, Einkaufslisten, Paarbeziehung, Erziehung und Kindertagesbetreuung eine Ergänzung erfahren. Interessierte Eltern können die Elternbriefe in Leichter Sprache selbst lesen. Fachkräfte können die Elternbriefe in Leichter Sprache für die Arbeit mit den Familien nutzen.
Die gedruckten Elternbriefe in Leichter Sprache können demnächst über einen Online-Shop kostenpflichtig bestellt werden. Wenn Sie diese bestellen wollen, schreiben Sie uns unter baer@zbfs.bayern.de für mehr Informationen. In Kürze stehen Sie auch digital auf BAER zur Verfügung.
Materialien für Fachkräfte
Werbeflyer können kostenfrei über das Broschüren-Portal der Bayerischen Staatsregierung bestellt werden.
Darüber hinaus stehen auf BAER Online-Banner, Druckvorlagen für Plakate und Videos zum Herunterladen zur Verfügung.
Hier geht es zum Broschüren-Portal der Bayerischen Staatsregierung.