KoKi - Netzwerk frühe Kindheit
Das Landesförderprogramm Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi - Netzwerk frühe Kindheit) des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gibt es seit 2009.
KoKi

Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) unterstützt potenziell oder akut belastete Familien durch Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung systematischer, interdisziplinärer Netzwerke der am Kinderschutz beteiligten Akteure, vor allem im Bereich der frühen Kindheit.
Rechtsgrundlagen
Gesetzlich verankert findet sich die Unterstützung, die durch die Koordinierenden Kinderschutzstellen an Familien vermittelt wird, in § 16 SGB VIII "Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie". Erziehungsberechtigte sollen laut Abs. 1 bei der Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung unterstützt werden und in Fragen von Erziehung gestärkt werden.
Die Kernaufgabe der kommunal verorteten KoKi-Fachstellen der Netzwerkarbeit wird dabei in § 16 SGB VIII betont. Daneben regelt das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) den präventiven und aktiven Kinderschutz in Deutschland. Artikel 1 "Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)" konkretisiert dabei in § 3 die "Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz".
Bei der Koordinierenden Kinderschutzstelle (KoKi) handelt es sich um Landesförderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Die Förderrichtlinie kann hier eingesehen werden.
Zielgruppe der Koordinierenden Kinderschutzstellen
Zielgruppe der Koordinierenden Kinderschutzstelle sind insbesondere Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, deren soziale und ökonomische Lebensverhältnisse auf Benachteiligung und Belastung hinweisen und die gezielter und qualifizierter Unterstützung bedürfen (selektive/sekundäre Prävention).
Hier finden Sie die KoKi-Stelle in Ihrer Nähe.
Fachbeiträge und Publikationen
ZBFS-BLJA in Kooperation mit dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O) (2022): Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB)- Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit). Beratung der KoKi, Übergabe an den ASD, Mitteilung § 8a durch KoKi, Netzwerkarbeit
Fortbildungsangebote
Hier geht es zu den Fortbildungsangeboten der "Koordinierenden Kinderschutzstellen" (KoKi).
Aufgaben des Landesjugendamts
Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt unterstützt die Koordinierenden Kinderschutzstellen bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Unterstützungsaufgaben durch Fachberatung, Fortbildungen und praxisnahe Arbeitshilfen.
Sie erreichen uns unter koki@zbfs.bayern.de
Förderverfahren
Für das Förderverfahren sind die Regierungen zuständig.