Jugendsozialarbeit an Schulen

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Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach § 13 Abs. 1 SGB VIII und erfordert eine verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

JaS als Jugendhilfemaßnahme

Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule, eigen­stän­dig in der Ziel­set­zung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und deren Zielsetzung. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet Jugend­sozial­arbeit an Schulen Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.

Aufgaben das Landesjugendamts

Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt will mit gezielten flächendeckenden Fortbildungsveranstaltungen die fachpolitischen Zielsetzungen des Regelförderprogramms zur Jugendsozialarbeit an Schulen landesweit umsetzen.

Fachbeiträge und Publikationen

Reber, Martin (2024): Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern; ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt.

- Anhang: Erklärung über die Entbindung von der Verschwiegenheit für JaS-Fachkräfte

Reber, Martin (2021): Das Arbeiten der Jugendsozialarbeit an Schulen unter Pandemiebedingungen – Möglichkeiten der Beratung in Präsenz und digital.; OTH Regensburg.

Jugendsozialarbeit an Schulen. Informationen des Bayerisches Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Leitfaden zur Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und Schule

 

Förderverfahren

Für das Förderverfahren sind die Regierungen zuständig.