Jugendsozialarbeit an Schulen

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach § 13 Abs. 1 SGB VIII und erfordert eine verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.
JaS als Jugendhilfemaßnahme
Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule, eigenständig in der Zielsetzung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und deren Zielsetzung. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet Jugendsozialarbeit an Schulen Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.
Aufgaben das Landesjugendamts
Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt will mit gezielten flächendeckenden Fortbildungsveranstaltungen die fachpolitischen Zielsetzungen des Regelförderprogramms zur Jugendsozialarbeit an Schulen landesweit umsetzen.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25. März 2021; AZ IV4/0113.01-3/404.
Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen. Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Familie, Arbeit und Soziales vom 04. Dezember 2020; Az. IV.10-BS4305.18/73/12 und IV4/6521.05-1/675.
Fachbeiträge und Publikationen
Reber, Martin (2024): Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern; ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt.
- Anhang: Erklärung über die Entbindung von der Verschwiegenheit für JaS-Fachkräfte
Reber, Martin (2021): Das Arbeiten der Jugendsozialarbeit an Schulen unter Pandemiebedingungen – Möglichkeiten der Beratung in Präsenz und digital.; OTH Regensburg.
Jugendsozialarbeit an Schulen. Informationen des Bayerisches Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Leitfaden zur Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und Schule
Fortbildungsangebote
Hier geht es zu den Fortbildungsangeboten zum staatlichen Förderprogramm "Jugendsozialarbeit an Schulen" (JaS).
Förderverfahren
Für das Förderverfahren sind die Regierungen zuständig.