Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB)

Bereits seit 2008 beschäftigt sich das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden mit der Frage, in welcher Form sich übergreifende Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern beschreiben lassen, so dass diese an die jeweiligen Bedingungen in den Jugendämtern vor Ort angepasst und somit im Rahmen der Gesamtverantwortung und Grundausstattung als Grundlage für die Personalbemessung (vgl. § 79 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) und Qualitätsentwicklung (§ 79a SGB VIII) der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden können.

Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurde das Projekt "Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB" initiiert, an dem sich bis zum Sommer 2024 bereits fast 80 % der Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern beteiligt haben. Getragen wird es vom ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, dem Bayerischen Landkreistag sowie dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O). Der Bayerische Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedern mit Beschluss des Vorstandes die Teilnahme an PeB. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband begrüßt die Ergebnisse des PeB-Projekts und legt bei seinen Beratungen und Prüfungen die dort entwickelten fachlichen Standards zugrunde.

Auf diese Weise reagieren die Kooperationspartner von PeB auf gesetzliche Veränderungen, vorhandene PeB-Kernprozessbeschreibungen anzupassen und somit einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe zu leisten. Dies geschieht auf inhaltlicher Basis der Veröffentlichungen des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt sowie der fachlichen Empfehlungen und Beschlüsse des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses.

Rechtsgrundlagen

§ 79 SGB VIII

§ 79a SGB VIII

Aufgaben des Landesjugendamts

Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt unterstützt gemeinsam mit den an PeB beteiligten Kooperationspartnerinnen und -partnern die Jugendämter bei der Klärung der Frage nach einer dem Bedarf entsprechenden Zahl von Fachkräften.