Aufgaben des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt

Das Bayerische Landesjugendamt nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern wahr.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
Artikel 24 Überörtlicher Träger

Die Aufgabenschwerpunkte des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt sind:

  • Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten,
  • Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Kon­zep­ten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohl­fahrts­verbände, Jugendverbände),
  • Durchführung von Projekten, zum Beispiel bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • Konkrete Beratung der Jugendämter bei der Durchführung von Hilfen zur Er­zie­hung junger Menschen,
  • Jugendhilfeplanung,
  • Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei den Verbänden,
  • Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes und anderer Jugend­schutz­gesetze,
  • Zentrale Adoptionsstelle (insbesondere Adoptionen mit Auslandsberührung, Vermittlung schwieriger Einzelfälle).