Aufgaben des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt
Das Bayerische Landesjugendamt nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern wahr.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
Artikel 24 Überörtlicher Träger
Die Aufgabenschwerpunkte des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt sind:
- Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten,
- Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Konzepten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe,
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände),
- Durchführung von Projekten, zum Beispiel bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
- Konkrete Beratung der Jugendämter bei der Durchführung von Hilfen zur Erziehung junger Menschen,
- Jugendhilfeplanung,
- Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei den Verbänden,
- Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes und anderer Jugendschutzgesetze,
- Zentrale Adoptionsstelle (insbesondere Adoptionen mit Auslandsberührung, Vermittlung schwieriger Einzelfälle).