Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist eine in § 80 SGB VIII definierte Pflichtaufgabe der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist ein zentrales steuerungsunterstützendes Instrument zur systematischen und beteiligungsorientierten Entwicklung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe.

Ziel ist, ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot zu gewährleisten (§ 79 SGB VIII), welches zur Gestaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien beiträgt (§ 1 SGB VIII).

Die konkrete Ausgestaltung der Jugendhilfeplanung unterscheidet sich nach den lokalen Gegebenheiten und wird in der Regel gemeinsam zwischen Jugendhilfeausschuss, der Verwaltung des Jugendamtes und den freien Trägern ausgehandelt und beschlossen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch beschreibt der Begriff Jugendhilfeplanung dabei sowohl den Prozess der Jugendhilfeplanung, als auch die Arbeit der Jugendhilfeplanungsfachkräfte. In der Mehrzahl der bayerischen Jugendämter sind eine oder mehrere Fachkräfte mit der Koordination, Steuerung und teils operativen Durchführung der Aufgaben nach § 80 SGB VIII beauftragt

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung

Angebote im Bereich Jugendhilfeplanung

Zentraler digitaler Ausgangspunkt für die Angebote des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt für die bayerischen Jugendhilfeplanungsfachkräfte ist die digitale "Jugendhilfeplanungsakademie" auf OpenOlat. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: jugendhilfeplanung@zbfs.bayern.de

Die "Jahrestagung Jugendhilfeplanung" ist die größte Veranstaltung für diesen Arbeitsbereich. Sie findet jedes Jahr Anfang Juli statt und wird über das Kursprogramm des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt ausgeschrieben.

Zudem finden verschiedene anlass- und themenbezogene Veranstaltungen statt. Diese Angebote werden über die digitale Jugendhilfeplanungsakademie auf OpenOlat ausgeschrieben.

Für neue Fachkräfte der Jugendhilfeplanung gibt es ein besonderes Schulungsformat. Für nähere Informationen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: jugendhilfeplanung@zbfs.bayern.de

Auf Anfrage werden auch Einzelberatungen für den Arbeitsbereich angeboten.

Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Jugendhilfeplanung ist als mehrstufiges Verfahren eine Aufgabe für das gesamte Jugendamt. In den meisten Jugendämtern sind Planungsfachkräfte mit der Koordination, Steuerung und/oder operativen Durchführung von Planungsaufgaben betraut.

Dafür erforderliche Kernkompetenzen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) mithilfe des "Kompetenzprofils Jugendhilfeplanung" erarbeitet. Im Fokus steht dabei auch die Notwendigkeit einer "integrierten Jugendhilfeplanung" und damit verbunden die Kompetenz zur "Koordination von Planungsprozessen". Die Arbeitshilfe richtet sich an Fachkräfte und Entscheidungsträger und dient als Orientierung und Reflexionshilfe.

Kontakt

Bei Interesse an weiterführenden Informationen oder Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: jugendhilfeplanung@zbfs.bayern.de