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Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag nach

§§ 8a, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG

Im Zentrum des BLJA-Fortbildungskonzepts zum Schutzauftrag befinden sich

Grundlagenkurse

“ für Fachkräfte im Kinderschutz. Die Grundlagenkurse richten sich

insbesondere an Neu- oder Wiedereinsteiger im Kinderschutz. In ihnen wird ein

Überblickswissen über aktuelle gesetzliche Vorgaben,

Mindeststandards von

Verfahrensabläufen und die unterschiedlichen Rollen bei der Wahrnehmung des

Schutzauftrags vermittelt, sowie reflektiert, wie sich das organisationsinterne Verständnis

von „Kinderschutz“ in der eigenen Haltung wiederspiegelt. Außerdem wird in Strategien und

Instrumente zur Risikoeinschätzung, Gesprächsführung und Dokumentation in

Gefährdungsfällen eingeführt. Drei dieser Kurse haben als Zielgruppe Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, ein Kurs wird für Fach- und

Führungskräfte der freien Jugendhilfe angeboten.

Für die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und der Koordinierenden

Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) wird jeweils ein Grundlagenkurs

angeboten, der die - für diese Zielgruppe besonders relevanten - Aspekte bei der

Wahrnehmung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung in den Blick nimmt.

In den

„Vertiefungskursen“

werden einzelne Kompetenzen des fachlichen Handelns im

Kinderschutz aufgegriffen, vertieft bearbeitet und intensiv geübt, mit dem Ziel, noch größere

Handlungssicherheit in diesen qualitätsbestimmenden Aspekten zu erlangen. Die

Vertiefungskurse richten sich sowohl an Fach- und Führungskräfte von Trägern der

öffentlichen und freien Jugendhilfe, die Aufgaben im Kinderschutz wahrnehmen. Für eine

Teilnahme an diesen Kursen sind die Kenntnisse zur Rolle und zum fachlichen Handeln als

Fachkraft im Kinderschutz, wie sie in den Grundlagenkursen (siehe oben) erlangt werden

können, Voraussetzungen.

Ergänzt wird das Angebotsportfolio zum Schutzauftrag um den Kurs „Kompetenzen für die

Fachberatung im Kinderschutz

“. Ziel dieses Kursangebotes ist es, diejenigen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sowohl fachlich beratend, als auch prozessbegleitend

die Risikoeinschätzung, die zu ergreifenden Maßnahmen bzw. das Hilfs- oder Schutzkonzept

in Gefährdungsfällen qualifizieren, in ihren Handlungskompetenzen zu stärken. Zielgruppe

sind Fach- und Führungskräfte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die die

Fachberatung im Rahmen des Schutzauftrags im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (§

8a Abs. 1 SGB VIII) oder als insoweit erfahrene Fachkraft (§§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 SGB VIII

und § 4 Abs.2 KKG) übernehmen. Teilnahmevoraussetzungen sind Kenntnisse der

aktuellen, fachlichen Grundlagen (rechtliche Vorgaben, Instrumente der Gefährdungs-

einschätzung, Konzepte des Fallverstehens, Gesprächsführung mit Eltern und jungen

Menschen in Gefährdungsfällen, etc.) und eine mind. dreijährige Praxiserfahrung im

Kinderschutz.

Im Schaubild auf der folgenden Seite sind drei weitere Kurse zu sehen. Bei deren

thematischer Ausrichtung steht der Auftrag des Kinderschutzes nicht im Vordergrund. Sie

haben jedoch mitunter

Berührungspunkte zum Schutzauftrag

, insbesondere im Kontext

der Wahrnehmung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung und einer

gegebenenfalls notwendigen Gefährdungseinschätzung.

Neben diesen offenen Kursangeboten zum Schutzauftrag, finden Sie auf Seite 76

Ausführungen und Ansprechpartner zu dem

Beratungsangebot des Landesjugendamtes,

welches sich auf weitere Fortbildungs- und Beratungsformate - selbstverständlich auch zur

Qualifizierung des kommunalen Kinderschutzes - bezieht.

KURSE

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