

Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag nach
§§ 8a, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG
Im Zentrum des BLJA-Fortbildungskonzepts zum Schutzauftrag befinden sich
„
Grundlagenkurse
“ für Fachkräfte im Kinderschutz. Die Grundlagenkurse richten sich
insbesondere an Neu- oder Wiedereinsteiger im Kinderschutz. In ihnen wird ein
Überblickswissen über aktuelle gesetzliche Vorgaben,
Mindeststandards von
Verfahrensabläufen und die unterschiedlichen Rollen bei der Wahrnehmung des
Schutzauftrags vermittelt, sowie reflektiert, wie sich das organisationsinterne Verständnis
von „Kinderschutz“ in der eigenen Haltung wiederspiegelt. Außerdem wird in Strategien und
Instrumente zur Risikoeinschätzung, Gesprächsführung und Dokumentation in
Gefährdungsfällen eingeführt. Drei dieser Kurse haben als Zielgruppe Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, ein Kurs wird für Fach- und
Führungskräfte der freien Jugendhilfe angeboten.
Für die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und der Koordinierenden
Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) wird jeweils ein Grundlagenkurs
angeboten, der die - für diese Zielgruppe besonders relevanten - Aspekte bei der
Wahrnehmung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung in den Blick nimmt.
In den
„Vertiefungskursen“
werden einzelne Kompetenzen des fachlichen Handelns im
Kinderschutz aufgegriffen, vertieft bearbeitet und intensiv geübt, mit dem Ziel, noch größere
Handlungssicherheit in diesen qualitätsbestimmenden Aspekten zu erlangen. Die
Vertiefungskurse richten sich sowohl an Fach- und Führungskräfte von Trägern der
öffentlichen und freien Jugendhilfe, die Aufgaben im Kinderschutz wahrnehmen. Für eine
Teilnahme an diesen Kursen sind die Kenntnisse zur Rolle und zum fachlichen Handeln als
Fachkraft im Kinderschutz, wie sie in den Grundlagenkursen (siehe oben) erlangt werden
können, Voraussetzungen.
Ergänzt wird das Angebotsportfolio zum Schutzauftrag um den Kurs „Kompetenzen für die
Fachberatung im Kinderschutz
“. Ziel dieses Kursangebotes ist es, diejenigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sowohl fachlich beratend, als auch prozessbegleitend
die Risikoeinschätzung, die zu ergreifenden Maßnahmen bzw. das Hilfs- oder Schutzkonzept
in Gefährdungsfällen qualifizieren, in ihren Handlungskompetenzen zu stärken. Zielgruppe
sind Fach- und Führungskräfte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die die
Fachberatung im Rahmen des Schutzauftrags im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (§
8a Abs. 1 SGB VIII) oder als insoweit erfahrene Fachkraft (§§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 SGB VIII
und § 4 Abs.2 KKG) übernehmen. Teilnahmevoraussetzungen sind Kenntnisse der
aktuellen, fachlichen Grundlagen (rechtliche Vorgaben, Instrumente der Gefährdungs-
einschätzung, Konzepte des Fallverstehens, Gesprächsführung mit Eltern und jungen
Menschen in Gefährdungsfällen, etc.) und eine mind. dreijährige Praxiserfahrung im
Kinderschutz.
Im Schaubild auf der folgenden Seite sind drei weitere Kurse zu sehen. Bei deren
thematischer Ausrichtung steht der Auftrag des Kinderschutzes nicht im Vordergrund. Sie
haben jedoch mitunter
Berührungspunkte zum Schutzauftrag
, insbesondere im Kontext
der Wahrnehmung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung und einer
gegebenenfalls notwendigen Gefährdungseinschätzung.
Neben diesen offenen Kursangeboten zum Schutzauftrag, finden Sie auf Seite 76
Ausführungen und Ansprechpartner zu dem
Beratungsangebot des Landesjugendamtes,
welches sich auf weitere Fortbildungs- und Beratungsformate - selbstverständlich auch zur
Qualifizierung des kommunalen Kinderschutzes - bezieht.
KURSE
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