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K 20/18 Kompetenzen für die Fachberatung im

Kinderschutz nach §§ 8a Abs. 1 und 4,

8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG

Leitung:

Christine Gerber und Tatjana Wetter

Teilnehmer:

max. 16

Termin:

23.07.2018 bis 27.07.2018

Umfang:

5 Tage

Ort:

Wasserburg

Kursgebühr:

430,- €

Anmeldung:

www.blja.bayern.de

Thema:

Die Fachberatung im Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft geschieht vorrangig zur

Qualifizierung der Gefährdungseinschätzung im Einzelfall. Anspruchsinhaber dieser Beratung können

sein: fallzuständige Fachkräfte im Jugendamt, Fachkräfte in Einrichtungen der Jugendhilfe,

Personen, die beruflich in Kontakt mit jungen Menschen stehen sowie sogenannte kind- und

jugendnahe Berufsgeheimnisträger. Neben einer mehrjährigen Erfahrung im Kinderschutz sind

Rollenklarheit, beraterische Kompetenzen und Kenntnisse über Netzwerkpartner unverzichtbar.

Ziele: Die Teilnehmenden

kennen

ü

die rechtlichen und organisationsbezogenen Rahmenbedingungen für eine

qualifizierte Fachberatung im Kinderschutz,

ü

ihre fachlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung von Personen aus

diversen beruflichen Kontexten zur Einschätzung von Gefährdungslagen,

ü

Professionsverständnis, Verantwortlichkeiten, Handlungslogiken und

Hilfsangebote der Netzwerkpartner im Kinderschutz (Schule, Gesundheitshilfe,

etc.),

ü

Risiken und Stolpersteine im institutionellen und interdisziplinären Kinderschutz.

können

ü

im Gespräch mit der anfragenden Person die Risiken und Gefahren für das Kind

herausarbeiten und sie dabei unterstützen, diese einzuordnen,

ü

den ratsuchenden Personen die rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz in ihrer

Relevanz für die jeweils erforderlichen Verfahrensschritte vermitteln,

ü

Fachkräfte methodisch beraten, wie sie Erziehungsberechtigte und Kinder in die

Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung einbeziehen können,

ü

Verstrickungen und Krisen im Hilfeprozess und im Helfersystem erkennen und

diese mit den Beteiligten thematisieren und reflektieren,

ü

für einen kritischen, strukturierten Fachberatungsprozess zur

Gefährdungseinschätzung und zur Planung eines Schutzkonzeptes führen

ü

mit Dissens im Helfersystem, bzw. zwischen anfragender Fachkraft und

Fachberaterin umgehen..

Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die

die Fachberatung im Rahmen des Schutzauftrages als insoweit erfahrene

Fachkraft oder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte übernehmen.

Hinweise:

Teilnahmevoraussetzungen sind aktuelle rechtliche und fachliche Kenntnisse im

Kinderschutz (Instrumente der Gefährdungseinschätzung, Konzepte des

Fallverstehens, Gespräche mit Eltern und jungen Menschen in Gefährdungsfällen,

etc.) sowie eine mind. dreijährige Praxiserfahrung im Kinderschutz.

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