

K 20/18 Kompetenzen für die Fachberatung im
Kinderschutz nach §§ 8a Abs. 1 und 4,
8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG
Leitung:
Christine Gerber und Tatjana Wetter
Teilnehmer:
max. 16
Termin:
23.07.2018 bis 27.07.2018
Umfang:
5 Tage
Ort:
Wasserburg
Kursgebühr:
430,- €
Anmeldung:
www.blja.bayern.deThema:
Die Fachberatung im Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft geschieht vorrangig zur
Qualifizierung der Gefährdungseinschätzung im Einzelfall. Anspruchsinhaber dieser Beratung können
sein: fallzuständige Fachkräfte im Jugendamt, Fachkräfte in Einrichtungen der Jugendhilfe,
Personen, die beruflich in Kontakt mit jungen Menschen stehen sowie sogenannte kind- und
jugendnahe Berufsgeheimnisträger. Neben einer mehrjährigen Erfahrung im Kinderschutz sind
Rollenklarheit, beraterische Kompetenzen und Kenntnisse über Netzwerkpartner unverzichtbar.
Ziele: Die Teilnehmenden
kennen
ü
die rechtlichen und organisationsbezogenen Rahmenbedingungen für eine
qualifizierte Fachberatung im Kinderschutz,
ü
ihre fachlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung von Personen aus
diversen beruflichen Kontexten zur Einschätzung von Gefährdungslagen,
ü
Professionsverständnis, Verantwortlichkeiten, Handlungslogiken und
Hilfsangebote der Netzwerkpartner im Kinderschutz (Schule, Gesundheitshilfe,
etc.),
ü
Risiken und Stolpersteine im institutionellen und interdisziplinären Kinderschutz.
können
ü
im Gespräch mit der anfragenden Person die Risiken und Gefahren für das Kind
herausarbeiten und sie dabei unterstützen, diese einzuordnen,
ü
den ratsuchenden Personen die rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz in ihrer
Relevanz für die jeweils erforderlichen Verfahrensschritte vermitteln,
ü
Fachkräfte methodisch beraten, wie sie Erziehungsberechtigte und Kinder in die
Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung einbeziehen können,
ü
Verstrickungen und Krisen im Hilfeprozess und im Helfersystem erkennen und
diese mit den Beteiligten thematisieren und reflektieren,
ü
für einen kritischen, strukturierten Fachberatungsprozess zur
Gefährdungseinschätzung und zur Planung eines Schutzkonzeptes führen
ü
mit Dissens im Helfersystem, bzw. zwischen anfragender Fachkraft und
Fachberaterin umgehen..
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die
die Fachberatung im Rahmen des Schutzauftrages als insoweit erfahrene
Fachkraft oder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte übernehmen.
Hinweise:
Teilnahmevoraussetzungen sind aktuelle rechtliche und fachliche Kenntnisse im
Kinderschutz (Instrumente der Gefährdungseinschätzung, Konzepte des
Fallverstehens, Gespräche mit Eltern und jungen Menschen in Gefährdungsfällen,
etc.) sowie eine mind. dreijährige Praxiserfahrung im Kinderschutz.
29