Erziehungsberatung
Erziehungsberatung ist eine niedrigschwellige Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der Hilfen zur Erziehung. Sie richtet sich an Eltern, sonstige Erziehungsberechtigte, Familien und junge Menschen mit dem Ziel, individuelle und familienbezogene Probleme zu klären und zu bewältigen.
Ratsuchende erhalten neben Beratung – persönlich wie gegebenenfalls auch digital – das Angebot pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 28 Erziehungsberatung
Unterstützung und Hilfeleistungen
Die Ratsuchenden werden durch die Erziehungsberatung bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen professionell unterstützt. Die Niederschwelligkeit der Hilfe, die es Eltern oder Jugendlichen ermöglicht, sich direkt an eine Erziehungsberatungsstelle zu wenden, unterscheidet die Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung von den anderen Hilfen gemäß § 27 ff. SGB VIII.
Erziehungsberatungsstellen bieten grundsätzlich in folgenden Bereichen Unterstützung und Hilfeleistungen an:
- Diagnostik zu kindlicher Entwicklung, (Schul-)Leistung, Konzentration, Aufmerksamkeit, Persönlichkeit u. a.
- Beratung in Fragen der Erziehung für Eltern (Einzelfallberatung und Gruppenangebote)
- Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei persönlichen Fragen, Fragen zu Schule, Arbeit, Freundschaft, Partnerschaftsbeziehung und familiären Konflikten
- Familienberatung und -therapie
- Spieltherapie und/oder (heil-)pädagogische Förderung von Kindern (Einzelfall bezogen und Gruppenangebote)
- Begleitung und Beratung bei Trennung und Scheidung
- begleiteter Umgang zwischen Elternteil und Kind nach einer Trennung/Scheidung
- Krisen- und Notfallberatung bei akuten Problemen
- auf Wunsch Fachgespräche und Kooperation mit Fachkräften im System der Ratsuchenden (z. B. Fachkräfte sozialer Einrichtungen, Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte) . Hierfür ist eine schriftliche Schweigepflichtentbindung erforderlich.
Die Mitarbeit der Familie ist für das Gelingen dieser Hilfe zwingend erforderlich. Erziehungsberatung orientiert sich an der konkreten Lebenssituation der Ratsuchenden und deren Ressourcen und setzt damit ein gewisses Selbsthilfepotenzial der Familie voraus.
Aufgaben des Landesjugendamts
Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Unterstützungsaufgaben durch Fachberatung, Fortbildungen und praxisnahe Arbeitshilfen.
Fachbeiträge und Publikationen
ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt (2020): Fachliche Empfehlungen zur Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung gemäß § 28 SGB VIII – Fortschreibung. Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 22. Juli 2020 (noch nicht barrierefrei)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Hrsg.) (2022): Richtlinie zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen, Bekanntmachung vom 14. März 2022, Az. V2/6523.01-1/23