Erziehungsberatung

Erziehungsberatung ist eine niedrigschwellige Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der Hilfen zur Erziehung. Sie richtet sich an Eltern, sonstige Er­zie­hungs­be­rech­tigte, Familien und junge Menschen mit dem Ziel, individuelle und fa­mi­lien­be­zo­ge­ne Probleme zu klären und zu bewältigen.

Ratsuchende erhalten neben Be­ra­tung – persönlich wie gegebenenfalls auch digital – das An­ge­bot pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leis­tun­gen.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 28 Erziehungsberatung

Unterstützung und Hilfeleistungen

Die Ratsuchenden werden durch die Erziehungsberatung bei der eigen­ständigen Wahr­neh­mung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)­Aufbau förderlicher So­zia­li­sa­tions- und Erziehungs­be­din­gungen professionell unterstützt. Die Niederschwelligkeit der Hilfe, die es Eltern oder Jugendlichen er­mög­licht, sich direkt an eine Erziehungsberatungsstelle zu wenden, unterscheidet die Er­zie­hungs­be­ratung als Hilfe zur Erziehung von den anderen Hilfen gemäß § 27 ff. SGB VIII.

Erziehungsberatungsstellen bieten grundsätzlich in folgenden Bereichen Unter­stüt­zung und Hilfeleistungen an:

  • Diagnostik zu kindlicher Entwicklung, (Schul-)Leistung, Konzentration, Auf­merk­sam­keit, Persönlichkeit u. a.
  • Beratung in Fragen der Erziehung für Eltern (Einzelfallberatung und Gruppenangebote)
  • Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei persönlichen Fra­gen, Fragen zu Schule, Arbeit, Freundschaft, Partnerschaftsbeziehung und fa­mi­liä­ren Konflikten
  • Familienberatung und -therapie
  • Spieltherapie und/oder (heil-)pädagogische Förderung von Kindern (Einzelfall bezogen und Gruppenangebote)
  • Begleitung und Beratung bei Trennung und Scheidung
  • begleiteter Umgang zwischen Elternteil und Kind nach einer Trennung/Scheidung
  • Krisen- und Notfallberatung bei akuten Problemen
  • auf Wunsch Fachgespräche und Kooperation mit Fachkräften im System der Ratsuchenden (z. B. Fachkräfte sozialer Einrichtungen, Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte) . Hierfür ist eine schriftliche Schweigepflichtentbindung erforderlich.

Die Mitarbeit der Familie ist für das Gelingen dieser Hilfe zwingend er­for­der­lich. Erziehungsberatung orientiert sich an der konkreten Lebenssituation der Rat­su­chen­den und deren Ressourcen und setzt damit ein gewisses Selbst­hil­fe­po­ten­zial der Familie voraus.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Unterstützungsaufgaben durch Fach­be­ratung, Fortbildungen und praxisnahe Arbeitshilfen.