Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Fachkraft sucht die Familie in ihrer häuslichen Umgebung auf und unterstützt bei:
- Problemen in der Kindererziehung,
- der alltäglichen Lebensbewältigung,
- der Gewährleistung bzw. ggf. Wiederherstellung des Kindeswohls und
- im Umgang mit Ämtern oder innerfamiliären Beziehung.
Besondere Bedeutung kommt dem Prinzip der Selbsthilfe, der Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie und im sozialen Nahraum zu.
Zielsetzung der Hilfe ist die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären Erziehungskraft. Die Familie wird in verschiedenen Bereichen des Alltagslebens gefördert. Die Hilfe orientiert sich dabei an der Lebenssituation und dem Alltag der Familie. Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und mit der Fachkraft zusammenzuarbeiten ist ebenso wichtig und notwendig wie ein gewisses Maß an Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft.
Orientiert an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder werden mit der Familie individuelle Ziele entwickelt, die sich insbesondere auf folgende Aspekte beziehen:
- die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
- die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- die Stärkung des Selbstwertgefühls
- die Stärkung der Konfliktfähigkeit
- die Verbesserung der Beziehungen untereinander
- die Auflösung von Isolation
- die Entwicklung von Lebensperspektiven
- die Unterstützung bei der materiellen Absicherung
- die Kooperation mit Fachberatungsstellen
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Ausgestaltung der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH)
Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe wird von den Fachkräften zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen ein Hilfeplan aufgestellt. Er enthält Feststellungen über die Bedarfe im Einzelfall, die vereinbarten Ziele und die notwendigen Leistungen und erlaubt die regelmäßige gemeinsame Überprüfung des Fortgangs der Hilfe im Hinblick auf die konkreten Zielsetzungen.
Aufgaben des Landesjugendamts
Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Unterstützungsaufgaben durch Fachberatung, Fortbildungen und praxisnahe Arbeitshilfen.
Fachbeiträge und Publikationen
ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt (2014): Fachliche Empfehlungen für Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) gemäß § 31 SGB VIII; Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 21. Oktober 2014. (noch nicht barrierefrei)
ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt (2020): Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle, Hilfeplan & Teilhabeplan. Arbeitshilfe zur Prüfung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls, zur Abklärung von Leistungsvoraussetzungen einer Hilfe zur Erziehung und einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, zur Durchführung des Hilfeplan- und Teilhabeplanverfahrens in der Praxis.
ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt (2022): Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII; Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 23. November 2022.