Sozialpädagogische Familienhilfe

Die sozialpädagogische Fachkraft sucht die Familie in ihrer häuslichen Umgebung auf und unterstützt bei:

  • Problemen in der Kindererziehung,
  • der alltäglichen Lebensbewältigung,
  • der Gewährleistung bzw. ggf. Wiederherstellung des Kindeswohls und  
  • im Umgang mit Ämtern oder innerfamiliären Beziehung.

Besondere Bedeutung kommt dem Prinzip der Selbsthilfe, der Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie und im sozialen Nahraum zu.

Zielsetzung der Hilfe ist die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären Erziehungskraft. Die Familie wird in verschiedenen Bereichen des Alltagslebens gefördert. Die Hilfe orientiert sich dabei an der Lebenssituation und dem Alltag der Familie. Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und mit der Fachkraft zusammenzuarbeiten ist ebenso wichtig und notwendig wie ein gewisses Maß an Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft.

Orientiert an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder werden mit der Familie individuelle Ziele entwickelt, die sich insbesondere auf folgende Aspekte beziehen:

  • die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
  • das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
  • die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • die Stärkung des Selbstwertgefühls
  • die Stärkung der Konfliktfähigkeit
  • die Verbesserung der Beziehungen untereinander
  • die Auflösung von Isolation
  • die Entwicklung von Lebensperspektiven
  • die Unterstützung bei der materiellen Absicherung
  • die Kooperation mit Fachberatungsstellen

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Ausgestaltung der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH)

Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe wird von den Fachkräften zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen ein Hilfeplan auf­ge­stellt. Er enthält Feststellungen über die Bedarfe im Einzelfall, die vereinbarten Ziele und die notwendigen Leistungen und erlaubt die regelmäßige gemeinsame Überprüfung des Fortgangs der Hilfe im Hinblick auf die konkreten Zielsetzungen.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Unterstützungsaufgaben durch Fach­be­ratung, Fortbildungen und praxisnahe Arbeitshilfen.