Soziale Gruppenarbeit
Soziale Gruppenarbeit bezeichnet eine Leistung im Kanon der Hilfen zur Erziehung. Der Begriff wird jedoch auch im Sinne einer Methode der sozialen Arbeit mit Gruppen verwendet. Der gruppenpädagogische Ansatz ist hierbei weit zu verstehen. Er reicht von allgemeinen präventiven Angeboten bis hin zu Leistungen für spezielle Zielgruppen.
Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart ist unter aktiver Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und des betroffenen jungen Menschen im Zusammenwirken der fallzuständigen Fachkräfte vom Jugendamt zu treffen. Da es sich bei Sozialer Gruppenarbeit um eine für voraussichtlich längere Zeit zu leistende Hilfe handelt, ist ein Hilfeplanverfahren durch das Jugendamt erforderlich. Die §§ 36, 36a SGB VIII gelten entsprechend.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit
Ausgestaltung der Sozialen Gruppenarbeit
Je nach Bedarf wird Soziale Gruppenarbeit mit anderen Arbeitsformen wie Einzelfallhilfe, Elternarbeit und Netzwerkarbeit ergänzt. Zudem ergeben sich auch Berührungspunkte mit den Hilfestellungen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, z. B. Soziale Trainingskurse oder Anti-Aggressions-Trainings.
Als Angebot zum sozialen Lernen soll die Soziale Gruppenarbeit positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbstbewusstsein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen verhelfen. Gesamtziel ist die Förderung der Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Aufgaben des Landesjugendamts
Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Unterstützungsaufgaben durch Fachberatung, Fortbildungen und praxisnahe Arbeitshilfen.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
ZBFS-Landesjugendamt (2015): Fachliche Empfehlungen zur Sozialen Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII; Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 22. Juli 2015. (noch nicht barrierefrei)
Kaiser, Florian (2013): Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII – unattraktiv, unflexibel und undurchführbar?; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 6/2013; S. 35-44; München 2013.
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
Landesjugendamt Westfalen (LWL) & Landesjugendamt Rheinland (LVR) (Hrsg.) (2016): Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Arbeitshilfe für Jugendämter, Münster / Köln, 2016.
Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET) e.V. (Hrsg.) (2012): AFET-Modell der Fachleistungsstunden für ambulante Erziehungshilfen; AFET-Arbeitshilfe Nr. 1/2012.