Vollzeitpflege

Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII ist eine mögliche Hilfe zur Erziehung für  Eltern, die sich nicht in der Lage sehen, eine dem Wohl ihres Kin­des oder Jugendlichen ent­spre­chende Erziehung selbst zu gewähr­leisten und wenn die Hilfe für die Ent­wick­lung des jungen Menschen not­wendig und geeignet ist. Das Kind lebt für eine be­stimm­te Zeit oder auf Dauer in einer Pflegefamilie, die die Verantwortung für die Be­treu­ung und Er­ziehung des Kindes im Alltag übernimmt. Voll­zeit­pflege unter­scheidet sich dabei von anderen Hilfearten gemäß §§ 27 ff. SGB VIII. Sie wird vorwiegend nicht durch pro­fessionelle päda­gogische Fachkräfte erbracht, sondern in der Regel von en­ga­gier­ten Laien.


Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe – von der kurzfristigen Aufnahme bis hin zur lang­fristigen Lebensperspektive für das Kind oder den Jugendlichen – richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf sowie dem Wohl des zu betreuenden Kindes oder Ju­gend­lichen. Während der gesamten Dauer eines Pflegeverhältnisses werden die leiblichen Eltern und die Pflegefamilie vom Jugendamt betreut. Im Rahmen regel­mäßiger Hilfe­plangespräche gemäß § 36 SGB VIII muss mit allen Beteiligten – in der Regel halb­jähr­lich – gemeinsam die konkrete Ausgestaltung der Hilfe vereinbart und überprüft werden.

Haben Personen Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes und wollen sich hier­über beraten lassen, richten sie ihren Wunsch an das örtliche Jugendamt. Das an­schließende Bewerbungsverfahren ist ein zweiseitiger Entscheidungsprozess. Be­wer­ber müssen sich ent­schei­den, ob sie eine Pflegefamilie werden wollen, und das Ju­gend­amt muss die Entscheidung treffen, ob es die Bewerber grundsätzlich für die Aufnahme eines Pflegekindes geeignet hält. Während dieses Be­ra­tungs­pro­zes­ses können Einzelgespräche, Hausbesuche, In­for­ma­tions­ver­an­stal­tungen, Seminare so­wie Literaturstudium zum Einsatz kommen.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Das Bayerische Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Jugend­ämter und mit der Auf­ga­ben­wahrnehmung beauftragte freie Träger, indem es praxisnahe Arbeitshilfen zur Verfügung stellt, Fach­ver­an­staltungen durchführt, Fachliche Empfehlungen ent­wickelt, in schwierigen Fragen beratend zur Seite steht und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem jeweiligen Aufgabenfeld fortbildet. Darüber hinaus ist es in schwie­ri­gen Ein­zel­fällen, z. B. bei der Vermittlung älterer Kinder, Geschwister oder Kindern mit einer Krank­heit bzw. Behinderung unmittelbar behilflich. Bei der An­er­ken­nung und Voll­strec­kung von Entscheidungen ausländischer europäischer Ge­rich­te (außer Däne­mark) sind die Regelungen des Internationalen Familien­rechts­ver­fah­rens­ge­set­zes zu be­achten, die die Vorgaben der Brüssel-IIa-Verordnung konkretisieren. Dem­zu­folge bedarf die Unterbringung eines Kindes aus dem eu­ro­päischen Ausland in einer Pfle­ge­fa­mi­lie in Bayern der Zustimmung des Bayerischen Landesjugendamts.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Fachliche Empfehlungen Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII. Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 15. November 2023

Orientierungshilfe zur Abgrenzung von Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII und Erziehungsstellen gemäß § 34 SGB VIII
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt, Mitteilungsblatt 02/2018

Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle, Hilfeplan & Teilhabeplan. Arbeitshilfe zur Prüfung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls, zur Abklärung von Leistungsvoraussetzungen einer Hilfe zur Erziehung und einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, zur Durchführung des Hilfeplan- und Teilhabeplanverfahrens in der Praxis
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt 2020

Britze, Dr. Harald; Fingerhut, Marie; Wunsch, Angelika; Völkl, Vanessa: Arbeitshilfe zur Anwendung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen, des Hilfeplans und des Mustervordrucks Teilhabeplan
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt, 2020

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungs­pro­zesse in der Einzelfallhilfe; Jahresbericht 2011, S. 36 – 52; München 2012
Das Dokument wird demnächst barrierefrei eingestellt.

Sabella, Peter: Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen in einem Heim oder einer Pflegefamilie in EU-Mitgliedsstaaten; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 6/2011; München 2011 

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Vollzeitpflege – Arbeitshilfe für die Praxis der Jugendhilfe; 3. vollständig überarbeitete Auflage, München 2016

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Fragebögen für Ver­wand­ten­pflege­bewerber; München 2010;Checkliste, Basisbogen, Informationen und Fragen zur Aufnahme des Kindes/Jugendlichen
Die Fragebögen werden demnächst barrierefrei eingestellt.

Reinfelder, Hans: Das neue FamFG und seine Auswirkungen auf die öffentliche Jugendhilfe;  ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.); Mitteilungsblatt des Bayerischen Landesjugendamts 4/2009, München 2009 

Parhofer, Sybille; Reinhardt, Jörg; Flynn, Claudia: Adoptions- und Pflege­kind­ver­mitt­lung. Gesprächsleitfaden und Arbeitshilfe; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.); München 2008
incl. Fragebogen für Pflege- und Adoptionsbewerber (Basisbogen); Stand 2021

Wunsch, Angelika: Sind Mitglieder sogenannter Sekten und Psychogruppen geeignet als Tages- und Vollzeitpflegepersonen? ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 1/2010; München 2010

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Orientierungspunkte zur Abgrenzung zwi­schen § 33 i.V.m. § 44 und § 34 i.V.m. § 45 SGB VIII; Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 26. Oktober 1998

 

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII (Stand 01.01.2024, barrierefrei)

Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII (Stand 01.03.2023, barrierefrei)

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe (Teil I und II), (25.11.2022)

Bayerischer Landkreistag / Bayerischer Städtetag: Verwaltungsinfo vom 15.10.2020: Fortschreibung gemeinsame Empfehlungen Vollzeitpflege nach SGB VIII für das Jahr 2021 - Unsere Verwaltungsinfo vom 16.12.2019 (Az. VI-4351-1/as)

einschl. Anhang zu den Richtlinien: Beispiel zu Nr. 2.1 und 4.2 für das Bewertungsverfahren, Stand: 1. Juli 2019
Das Dokument wird demnächst barrierefrei eingestellt.

Kindler H. / Helming E. / Meysen T. / Jurczyk K.: Handbuch Pflege­kinder­hilfe. Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.), München 2010

Küfner, Marion: Pflegekinder im Kontakt. Eine Analyse der Rechtsprechung zu Umgangskonflikten bei Pflegekindern; Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.), München 2008

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (Hrsg.): Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien und in familienähnlichen Formen, November 2002

Britze, Harald; Döbel, Heidrun: Qualitätsstandards für die Auswahl und Qualifizierung von Pflegefamilien. In: Michael Macsenaere, Klaus Esser, Stephan Hiller (Hg.): Pflegekinderhilfe zwischen Profession und Familie; Freiburg im Breisgau, 2016