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K 08/18 Auftrag und Rolle des Jugendamtes

bei Trennung und Scheidung

Leitung:

Monika Bacher und Manfred Jahn

Referent

Thomas Mayer

Teilnehmer:

max. 16

Termin:

14.05.2018 bis 18.05.2018

Umfang:

5 Tage

Ort:

Regenstauf

Kursgebühr:

430,- €

Anmeldung:

www.blja.bayern.de

Thema:

Mit der Beratung nach §§ 17 und 18 Abs. 3 SGB VIII unterstützen die Fachkräfte des Jugendamtes

Eltern, ihre elterliche Verantwortung gegenüber ihren Kindern auch nach Trennung und Scheidung

wahrzunehmen und ihr Umgangsrecht am Wohle des Kindes orientiert auszuüben. Die Fachkräfte

haben die betroffenen Kinder angemessen zu beteiligen und hinsichtlich der Ausübung des

Umgangsrechts zu beraten. Zusätzlich unterstützt das Jugendamt das Familiengericht im Rahmen

der Mitwirkung nach § 50 SGB VIII.

Ziele: Die Teilnehmenden

kennen

ü

das Beschleunigungs- und Streitschlichtungsgebot des FamFG,

ü

die Dynamiken in Trennungs- Scheidungsfamilien,

ü

Möglichkeiten der Aktivierung der Eltern in gemeinsamer Verantwortung

kindeswohlorientierte Lösungen zu finden,

ü

Modelle der Kooperation mit allen Beteiligten nach dem FamFG,

ü

Elemente der Psychohygiene (z. B. Achtsamkeit).

können

ü

hilfreiche Konfliktlösungsstrategien erarbeiten,

ü

ihre Rolle im Rahmen des Schutzauftrags § 8a SGB VIII abgrenzen,

ü

Grundlagen der Einbeziehung und Beratung von Kindern anwenden,

ü

kindgerechte Umgangsregelungen vereinbaren.

Zielgruppe:

Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe, insbesondere am

Berufsanfang, sowie beim Wiedereinstieg

Hinweise:

Die Bereitschaft zu aktiver Teilnahme und zum Einbringen eigener Fallbeispiele

wird erwartet.

Thomas Mayer, Familienrichter am Amtsgericht Rosenheim, gibt an einem

Nachmittag einen Einblick in die Aufgabe und Arbeitsweise von Familienrichtern,

sowie in die „Ro-Prax“, die Kooperation von Familiengericht und Jugendhilfe im

Raum Rosenheim.

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