

K 08/18 Auftrag und Rolle des Jugendamtes
bei Trennung und Scheidung
Leitung:
Monika Bacher und Manfred Jahn
Referent
Thomas Mayer
Teilnehmer:
max. 16
Termin:
14.05.2018 bis 18.05.2018
Umfang:
5 Tage
Ort:
Regenstauf
Kursgebühr:
430,- €
Anmeldung:
www.blja.bayern.deThema:
Mit der Beratung nach §§ 17 und 18 Abs. 3 SGB VIII unterstützen die Fachkräfte des Jugendamtes
Eltern, ihre elterliche Verantwortung gegenüber ihren Kindern auch nach Trennung und Scheidung
wahrzunehmen und ihr Umgangsrecht am Wohle des Kindes orientiert auszuüben. Die Fachkräfte
haben die betroffenen Kinder angemessen zu beteiligen und hinsichtlich der Ausübung des
Umgangsrechts zu beraten. Zusätzlich unterstützt das Jugendamt das Familiengericht im Rahmen
der Mitwirkung nach § 50 SGB VIII.
Ziele: Die Teilnehmenden
kennen
ü
das Beschleunigungs- und Streitschlichtungsgebot des FamFG,
ü
die Dynamiken in Trennungs- Scheidungsfamilien,
ü
Möglichkeiten der Aktivierung der Eltern in gemeinsamer Verantwortung
kindeswohlorientierte Lösungen zu finden,
ü
Modelle der Kooperation mit allen Beteiligten nach dem FamFG,
ü
Elemente der Psychohygiene (z. B. Achtsamkeit).
können
ü
hilfreiche Konfliktlösungsstrategien erarbeiten,
ü
ihre Rolle im Rahmen des Schutzauftrags § 8a SGB VIII abgrenzen,
ü
Grundlagen der Einbeziehung und Beratung von Kindern anwenden,
ü
kindgerechte Umgangsregelungen vereinbaren.
Zielgruppe:
Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe, insbesondere am
Berufsanfang, sowie beim Wiedereinstieg
Hinweise:
Die Bereitschaft zu aktiver Teilnahme und zum Einbringen eigener Fallbeispiele
wird erwartet.
Thomas Mayer, Familienrichter am Amtsgericht Rosenheim, gibt an einem
Nachmittag einen Einblick in die Aufgabe und Arbeitsweise von Familienrichtern,
sowie in die „Ro-Prax“, die Kooperation von Familiengericht und Jugendhilfe im
Raum Rosenheim.
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