

KURSE
K 01/19 Beratung und Einbeziehung von
Kindern und Jugendlichen im
Gefährdungsfall
Leitung:
Ulrike Schüle und Ulrike Tremmel
Teilnehmer:
max. 16
Termin:
25.02.2019 bis 28.02.2019
Dauer:
4 Tage
Ort:
Reimlingen
Kursgebühr:
420,- €
Anmeldung:
www.blja.bayern.deThema:
Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei der
Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit deren wirksamer Schutz nicht in Frage gestellt wird.
Zudem haben Kinder und Jugendliche nach § 8 Abs. 3 SGB VIII einen eigenständigen Anspruch auf
Beratung in Not- und Konfliktlagen. In beiden Fallkonstellationen ist eine einfühlende, aber auch kind-
und situationsgerechte Kontaktaufnahme, Gesprächsführung und Begleitung gefragt.
Ziele: Die Teilnehmenden
kennen
ü
den Begriff „Einbeziehung“ und den Anspruch auf eigenständige Beratung der
Kinder und Jugendlichen,
ü
entwicklungspsychologische Aspekte, die bei der Gesprächsgestaltung mit
jungen Menschen eine Rolle spielen,
ü
Frage- und Gesprächsführungsstrategien für die Beratung von Kindern und
Jugendlichen im Gefährdungsfall,
ü
Grundlagen der Kommunikation in Bezug auf die Beratung und Einbeziehung
von Kindern im Gefährdungsfall,
ü
die Notwendigkeit ihre beraterische Haltung zu reflektieren.
können
ü
kind- und situationsgerechte Methoden der Gesprächsführung verbal und
nonverbal in Krisensituationen einsetzen,
ü
Gespräche situationsangemessen mit Kindern und Jugendlichen im
Gefährdungsfall führen,
ü
kultursensible, geschützte und altersgerechte Settings für Gespräche im
Gefährdungsfall vorbereiten und gestalten.
Zielgruppe:
Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe (mit mindestens zwei
Jahren Berufserfahrung)
Hinweise:
Die Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Fallbeispiele – auch von
aktuellen Gefährdungsfällen – einzubringen und in Rollenspielen zu üben, wird
vorausgesetzt. Es werden Grundlagenkenntnisse in der Gesprächsführung sowie
für die Wahrnehmung der Aufgaben im Kinderschutz vorausgesetzt.
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