junger Menschen zu erhöhen. Auf die nachhaltig integrativen Möglichkeiten der Kin-
der- und Jugendhilfe ist dabei hinzuweisen. Dabei ist Jugendhilfe nicht der alleinige
Akteur im Bemühen um eine gelingende (gesellschaftliche) Integration der jungen
Menschen. Deshalb ist unter Beteiligung der jungen Menschen auch die Einbezie-
hung und Verantwortungsübernahme anderer Systeme unter anderem die Akteure
des Arbeitsmarktes (insb. Arbeitsverwaltung und Betriebe), dem Bereich Schule oder
dem Gesundheitsbereich ein unbedingt notwendiger Teilaspekt der Angebotsgestal-
tung. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion um Strategien
im Umgang mit Zuwanderung, Integration von Ethnien und drohender Ausgrenzung
größer werdender Bevölkerungsgruppen sollte der Bayerische Landesjugendhilfe-
ausschuss eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema weiter verfolgen,
angestoßen durch Fach- und Thementage.
2. Vielfalt und Demokratieförderung
Angesichts einer drohenden gesellschaftlichen Spaltung und der in Teilen der Bevöl-
kerung beobachtbaren Polarisierung und Radikalisierung gilt es, demokratische und
rechtsstaatliche Strukturen aufrechtzuerhalten und zu stärken. Toleranz und die Aner-
kennung von Vielfalt sind zu fördern, um in zivilgesellschaftlicher Gesamtverantwor-
tung bewusst einen Gegenpol zu setzen. Die gelebte und aktiv ausgestaltete Betei-
ligung von allen Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Entscheidungen
ist dabei ein wichtiger Baustein.
Der Landesjugendhilfeausschuss in Bayern hat mit der Entwicklung und Implemen-
tierung des Landesheimrates im Jahr 2010 bereits einen beachtlichen Erfolg in Hin-
blick auf die Etablierung partizipativer Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe in
Bayern erzielt. Es gilt, diese positiven Erfahrungen weiterzuentwickeln und im Hin-
blick auf ihre Übertragbarkeit zu prüfen.
Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss setzt sich dafür ein, dass in ausgewähl-
ten Feldern der Kinder- und Jugendhilfe erprobt wird, wie Vielfalt, Partizipation und
Demokratieförderung praktische Anwendung erfahren und wissenschaftlich ausge-
wertet werden können. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen in künftigen fachli-
chen Empfehlungen Eingang finden.
3. Hilfe zur selbständigen Lebensführung und Chancengerechtigkeit
Die Hilfe zur selbständigen Lebensführung geht einher mit dem Recht eines jeden
jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer ei-
genverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Es besteht das Ziel
eines frühen selbständig Werdens. Gleichzeitig besteht für eine sich vergrößernde
Gruppe aufgrund ihrer Lebensumstände eine sich verlängernde Adoleszenzphase.
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe können entsprechend im begründeten Ein-
zelfall bei festgestelltem Bedarf ergänzend und begleitend in Anspruch genommen
werden.
Die Kinder- und Jugendhilfe wird sich im Sinne der Chancengerechtigkeit zuneh-
mend mit den Übergängen aus dem Jugendhilfesystem heraus, insbesondere für
junge Menschen an der Grenze zur Volljährigkeit, beschäftigen müssen. Auftrag des
Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses ist es, sich zu positionieren, um eine be-
darfsgerechte Förderung und Unterstützung aller jungen Menschen in ihren jeweilig
besonderen Lebensumständen zu ermöglichen.
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BLJA Mitteilungsblatt 4/16
Thema