Berichte
intervalle beinhalten. In jedem Fall werden ein Beginn der Einarbeitung sowie ein
Abschluss der Einarbeitungsphase definiert. Symptomatisch für die Heterogenität
der Einarbeitungskonzepte ist die unterschiedliche Dauer der Einarbeitungsphase
bzw. der oben genannte Zeitpunkt, ab dem eine Fachkraft im ASD / der BSA als ei-
genverantwortlich handlungsfähig gesehen wird. Diese variiert im Median zwischen
sechs und zwölf Monaten. Inwieweit eine Überprüfung der (neu) erworbenen Kom-
petenzen bei ASD- / BSA-Fachkräften möglich ist, waren sich die Leitungskräfte
uneins. Als kleinster gemeinsamer Nenner wurde hier als Steuerungsinstrument das
„Mitarbeitergespräch“ genannt, das in regelmäßigen Abständen und nicht nur zum
Abschluss der Probezeit einer neuen Mitarbeiterin / eines neuen Mitarbeiters erfol-
gen muss.
Gemeinsam ist den Überlegungen zur Einarbeitung, dass ebendiese „Chefsache“ ist,
also zumindest von den ASD-Leitungen sicherzustellen, wenn nicht sogar selbst
durchzuführen ist. Dies kann in Einzelfällen, bei einer großen Anzahl zu verantwor-
tender Mitarbeiter und hoher Fluktuation, zu einer enormen Arbeitsbelastung führen.
Sofern dies eine immerwährende Aufgabe für die Leitungskräfte darstellt, ist sie als
solche auch in der eigenen Stellenbeschreibung zu hinterlegen. Lösen lässt sich das
Dilemma der fortwährenden Einarbeitung nach Auffassung der ASD-Leitungen nur,
wenn verbindliche Strukturen geschaffen werden, die eine Delegation von einzelnen
Einarbeitungsphasen oder Bausteinen ermöglichen. Auch in diesem Zusammenhang
muss gelten: Nicht jeder in einer Einarbeitung stattfindende Prozess muss von der
Leitungskraft angeleitet und begleitet werden. Es kann genügen, die delegierte Auf-
gabenwahrnehmung zu überprüfen. Bezogen auf den einzelnen Mitarbeiter muss
aber gewissenhaft überprüft und darüber befunden werden, ob die neue Fachkraft
im ASD / der BSA auch tatsächlich für die beschriebenen Aufgaben geeignet ist –
nicht zuletzt zum Schutz der (neuen) Kolleginnen und Kollegen. Wichtig ist in diesem
Zusammenhang auch der Gedanke, dass ein gesamtes Team Verantwortung für die
Aufnahme und Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen trägt.
In einzelnen Jugendamtsbezirken Bayerns ist die Einarbeitung von (neuen) Mitarbei-
tern im ASD / der BSA über sogenannte Mentoring-, Tandem-, Coaching- oder Trai-
neeprogramme geregelt, die an dieser Stelle nicht in aller Ausführlichkeit be-
schrieben werden können. Nur beispielhaft wird an dieser Stelle auf das Traineepro-
gramm der Region Rosenheim hingewiesen.
3
Die an den regionalen ASD-Leitungs-
konferenzen teilnehmen Jugendämter haben gegenüber dem ZBFS-Bayerischen
Landesjugendamts in jedem Fall zugesichert, sowohl ihre Einarbeitungskonzepte zur
Verfügung zu stellen, als auch für Nachfragen parat zu stehen. Anfragen hierzu kön-
nen an das Team „Hilfen – Zentrale Adoptionsstelle“ (Z-Team II 4) des ZBFS-Bayeri-
schen Landesjugendamts gerichtet werden.
Abschließend zum Thema „Einarbeitung“ bleibt zu sagen, dass sich auch die ASD-
Leitungen für sich selbst eine gelingende Einarbeitung wünschen, verbunden mit
einer gewissen Karenzzeit, um in die (neue) Funktion hineinwachsen und Leitungs-
aufgaben tatsächlich übernehmen zu können. Unterstützend können hier auch die
Fortbildungsangebote des ZBFS-Bayerischen Landesjugendamts zum professionel-
len Führen wirken.
4
3
Informationen hierzu unter:
www.trainee-jugendhilfe.de4
S. dazu: ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt: „Fortbildung 2017“, Fortbildungsreihe „Professionell Füh-
ren“, München, 2016; abrufbar unter:
www.blja.bayern.de/fortbildung/fuehrungskraefte/index.php;zuletzt
aufgerufen am 24.11.2016.
8
BLJA Mitteilungsblatt 4/16