Thema
4. Organisation von Angeboten und Leistungen der Förderung junger Menschen
durch Kinder- und Jugendhilfe, Schule und berufliche Bildung
Die Angebote für junge Menschen kommen aus unterschiedlichen sozialen Hilfesys-
temen, mit unterschiedlichen Zugangsberechtigungen und rechtlichen Grundlagen.
Die Professionalisierung und Sensibilisierung der handelnden Akteure, die stärkere
Verzahnung der einzelnen Hilfesysteme sowie die Nutzbarmachung von Synergie-
effekten stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Besonders deutlich wird
dies im Kernbereich zwischen Erziehung, Bildung und Berufsfindung. Hier erschwe-
ren verschiedene Kompetenzen und wechselseitige Zuständigkeiten die Organisation
und Koordination einzelner Angebote. Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt in diesem
Zusammenhang ihre gemäß § 81 SGB VIII resultierende Aufgabe der strukturellen
Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen sehr ernst.
Dabei sind die Bezüge zwischen Schule bzw. Schulverwaltung, den Stellen der Bun-
desagentur für Arbeit und anderen möglichen Kooperationspartnern im Kontext
„Schule“ und „Bildung“ zu beachten. Insbesondere die „Arbeitsweltbezogene Ju-
gendsozialarbeit (AJS)“ und die „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ leisten hier
einen wertvollen Beitrag.
Die Bruchstellen an den Systemübergängen gilt es zu vermeiden und die Verantwor-
tung der jeweiligen Regelsysteme ist zu betonen. Dabei sind die Diskussionsergeb-
nisse anderer landesweiter Gremien einzubeziehen. Der Bayerische Landesjugend-
hilfeausschuss hat hierbei bereits viel erreicht. Zukünftig soll noch mehr darauf ge-
achtet werden, dass die strukturelle Zusammenarbeit aller Akteure auf Landesebene
noch besser gelingt. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass bereits bestehende
Regelangebote von anderen zuständigen Leistungsträgern auch wahrgenommen
werden bzw. deren Angebote bedarfsbezogen weiterentwickelt werden.
5. Wirksamkeit der Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe ist gefordert, einen Nachweis zu erbringen, wofür die
von ihr verwalteten Mittel eingesetzt werden und welche Wirkung, aber auch Qualität
in der Steuerung sowie Leistungserbringung sich dadurch einstellen. Um das Gebot
der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin zu
erfüllen, müssen auch zukünftig geeignete Instrumente geschaffen und genutzt wer-
den, die eine Transparenz der hilfebegründenden Entscheidungen sowie eine Nach-
vollziehbarkeit der Wirkungsorientierung im Einzelfall ermöglichen. Das Bayerische
Landesjugendamt hat mit den Projekten „Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle &
Hilfeplan (SDTHP)“, „Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Ju-
gendhilfe in Bayern (PeB)“ und der vereinheitlichten Jugendhilfeberichtserstattung
in Bayern (JuBB) geeignete und praktikable Instrumente entwickelt, die einen we-
sentlichen Beitrag zur Prozessgestaltung einer Hilfe und deren Überprüfung leisten.
Um zukünftig bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirkungsorientierte Ange-
bote sicherzustellen, bedarf es dennoch neuer und innovativer Evaluationsmodelle,
welche die Wirksamkeit der Kinder- und Jugendhilfe belegen. Hier ist der Bayerische
Landesjugendhilfeausschuss gefordert, stärker Forschungsprojekte anzuregen, in die
Wege zu leiten und ggf. durchzuführen. Dabei sind vorhandene Forschungserkennt-
nisse der Kinder- und Jugendhilfe sowie ihrer angrenzenden Arbeitsfelder zu berück-
sichtigen.
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BLJA Mitteilungsblatt 4/16