Neuveröffentlichung
Fachliche Empfehlungen zur Sozialen
Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII
Auf der Gesamtbayerischen Jugend-
amtsleitungstagung am 20.- 22.04.2015
in Rosenheim bereits in Auszügen vorge-
stellt und vom Bayerischen Landesju-
gendhilfeausschuss am 22. Juli 2015
beschlossen, sind die fachlichen Empfeh-
lungen zur Sozialen Gruppenarbeit ge-
mäß § 29 SGB VIII nun
endlich als Printversion er-
schienen und können über
die Homepage des Bayeri-
schen Landesjugendamts
bezogen werden (www.blja.
bayern.de/service/broschueren/neue/31878/index.php).
Der Aufbau dieser fachlichen Empfehlun-
gen folgt der langen Tradition der Publi-
kationen des ZBFS-Bayerisches Landes-
jugendamt. In neun Kapiteln werden die
grundlegenden Fragestellungen zur So-
zialen Gruppenarbeit nach rechtlichen
Voraussetzungen, der Zielgruppe, inte-
gralen Bestandteilen von Leistungsver-
einbarungen und Konzeptionen, dem
organisatorischen Rahmen sowie hilfetypischen Steuerungsansätzen und dem Da-
tenschutz beantwortet. Herzstück der Empfehlungen ist die gelungene Beschreibung
von charakteristischen Merkmalen der Sozialen Gruppenarbeit als Hilfe zur Erzie-
hung. Es wurde herausgearbeitet, welchen Stellenwert gruppenpädagogisch ausge-
richtete Handlungsansätze in der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik grundsätzlich
haben und was „Gruppenarbeit“ als gezielt eingesetzte Methode tatsächlich bewir-
ken kann.
Nachdem es sich bei den fachlichen Empfehlungen zur Sozialen Gruppenarbeit um
eine Neuentwicklung des Bayerischen Landesjugendamts handelt, haben wir uns au-
ßerdem des Themas der inhaltlichen und spezifischen Ausgestaltung von Leistungs-
beschreibungen und Konzeptionen angenommen. Hierin beschreiben wir Aspekte
einer individuellen Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen im Rahmen
einer Hilfe zur Erziehung auf der Grundlage eines Hilfeplans genauso wie die Not-
wendigkeit, in Leistungsbeschreibungen zwischen sozialpädagogischen, heilpädago-
gischen und therapeutischen Komponenten zu unterscheiden.
Die fachlichen Empfehlungen zur Sozialen Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII wur-
den gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Trägern der freien und öffent-
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BLJA Mitteilungsblatt 1/16
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