nommen). Darüber hinaus sollten die vertraglichen Vereinbarungen mit den für die
Jugendämter tätigen FGKiKP so aufgebaut sein, dass nicht von einer persönlichen
Abhängigkeit zum Auftraggeber ausgegangen werden muss. Die Regelungen bezüg-
lich „Weisungen“ oder „Betriebliche Anwesenheit“ sollten deshalb dementspre-
chend ausgeführt werden.
René Ergenzinger
Regionale Kooperationsveranstaltungen für
Leitungskräfte im Bereich der Jugendsozial-
arbeit an Schulen (JaS)
Im Oktober 2015 startete das Bayerische Landesjugendamt in Zusammenarbeit mit
den Fortbildungsverantwortlichen für den Schulbereich an den Bezirksregierungen
ein neues Fortbildungsformat für Träger der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
und Schulleitungen auf regionaler Ebene.
Gabriela Lerch-Wolfrum und Dr. Ulrich Seiser geben das Impulsreferat „Kooperation als Leitungsaufgabe“
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BLJA Mitteilungsblatt 1/16
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