

K 15/19
Verwaltungsakte im Jugendschutz
ordnungsgemäß erstellen
Leitung:
Armin Schmid
Teilnehmer:
max. 16
Termin:
27.05.2019
Umfang:
1 Tag
Ort:
München
Kursgebühr:
kostenfrei
Anmeldung:
www.blja.bayern.deThema:
Das Jugendschutzgesetz beinhaltet Regelungen um Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu
schützen, die sie aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung noch nicht richtig einschätzen oder
abwehren können. Die Umsetzung dieses Schutzes erfolgt z. T. durch entsprechende Anordnungen
für Gewerbetreibende und Veranstalter aber auch durch Ahndung von Verstößen gegen bestehende
Vorschriften oder Anordnungen. Hierfür ist es notwendig, dass bestimmte Vorgaben des
Verwaltungsverfahrens eingehalten und Bescheide korrekt erstellt werden.
Ziele:
Die Teilnehmenden
kennen
ü
die allgemeinen Grundsätze zu Ordnungswidrigkeiten und die
Verwaltungsverfahren bei Bußgeld und Anordnungen nach § 7 JuSchG,
ü
die gesetzlichen Grundlagen gemäß OWiG, Verfahrensrecht und JuSchG.
können
ü
Verwaltungsverfahren einleiten und Verwaltungsakte inhaltlich und formal
korrekt erstellen.
Zielgruppe:
Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe, deren Aufgabe der ordnungsrechtliche
Jugendschutz ist.
Hinweise:
Die Bereitschaft der Teilnehmenden, Fallbeispiele aus der eigenen Praxis im Kurs
einzubringen, wird vorausgesetzt.
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