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K 15/19

Verwaltungsakte im Jugendschutz

ordnungsgemäß erstellen

Leitung:

Armin Schmid

Teilnehmer:

max. 16

Termin:

27.05.2019

Umfang:

1 Tag

Ort:

München

Kursgebühr:

kostenfrei

Anmeldung:

www.blja.bayern.de

Thema:

Das Jugendschutzgesetz beinhaltet Regelungen um Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu

schützen, die sie aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung noch nicht richtig einschätzen oder

abwehren können. Die Umsetzung dieses Schutzes erfolgt z. T. durch entsprechende Anordnungen

für Gewerbetreibende und Veranstalter aber auch durch Ahndung von Verstößen gegen bestehende

Vorschriften oder Anordnungen. Hierfür ist es notwendig, dass bestimmte Vorgaben des

Verwaltungsverfahrens eingehalten und Bescheide korrekt erstellt werden.

Ziele:

Die Teilnehmenden

kennen

ü

die allgemeinen Grundsätze zu Ordnungswidrigkeiten und die

Verwaltungsverfahren bei Bußgeld und Anordnungen nach § 7 JuSchG,

ü

die gesetzlichen Grundlagen gemäß OWiG, Verfahrensrecht und JuSchG.

können

ü

Verwaltungsverfahren einleiten und Verwaltungsakte inhaltlich und formal

korrekt erstellen.

Zielgruppe:

Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe, deren Aufgabe der ordnungsrechtliche

Jugendschutz ist.

Hinweise:

Die Bereitschaft der Teilnehmenden, Fallbeispiele aus der eigenen Praxis im Kurs

einzubringen, wird vorausgesetzt.

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