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KURSE

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K 18/19 Ambulante Hilfen systematisch

unterscheiden und bedarfsgerecht

einsetzen

Leitung:

Agathe Eichner und Eva Hofberger

Teilnehmer:

max. 16

Termin:

25.06.2018 bis 28.06.2018

Dauer:

4 Tage

Ort:

Niederalteich

Kursgebühr:

420,- €

Anmeldung:

www.blja.bayern.de

Thema:

Der teiloffene Leistungskatalog der Hilfen zur Erziehung enthält vier ambulante Hilfearten mit jeweils

eigenständigem Leistungsprofil. Diese Hilfearten weisen nicht nur eigene Qualitäten und Merkmale

auf, sie repräsentieren zugleich die Vielfalt der Unterstützungsformen. Für die Auswahl der

notwendigen und geeigneten Hilfe sowie für einen erfolgreichen Hilfeverlauf ist eine qualitativ

hochwertige Bedarfsklärung, einschließlich sozialpädagogischer Diagnose und Zielformulierung –

unter Beteiligung aller Betroffenen – eine wichtige Voraussetzung.

Ziele: Die Teilnehmenden

kennen

ü

die Leistungsprofile der vier ambulanten Hilfearten (Erziehungsberatung, Soziale

Gruppenarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand,

Betreuungshelfer),

ü

die aktuellen fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes zu

den jeweiligen Hilfearten,

ü

die Veröffentlichungen „Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle & Hilfeplan“ des

Bayerischen Landesjugendamtes,

ü

verschiedene klientenzentrierte und kultursensible Ansätze der

Gesprächsführung,

ü

den Verlauf des Hilfeprozesses und die zur Bedarfsklärung im Einzelfall

entscheidenden Aspekte.

können

ü

Hilfeprozesse systematisch steuern und moderieren,

ü

mit Hilfe der Veröffentlichung „Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle &

Hilfeplan“ Bedarfsfeststellungen im Einzelfall erarbeiten und für sich nutzen,

ü

Personensorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche aktiv beteiligen und über

Folgen und Wirkungen einer Hilfe aufklären,

ü

im Rahmen der Kooperation mit Leistungserbringern ihre Steuerungs-

verantwortung gewissenhaft wahrnehmen,

ü

bei jedem Hilfeverlauf gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung

erkennen.

Zielgruppe:

Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bzw. der Bezirkssozialarbeit

(BSA).