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KURSE

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K 16/19 Gezielter Einsatz von Körpersprache

und Stimme im gerichtlichen Kontext

Leitung:

Eva Schmid und Alexander Veit

Teilnehmer:

max. 16

Termin:

03.06.2019 bis 07.06.2019

Dauer:

5 Tage

Ort:

Bernried

Kursgebühr:

465,- €

Anmeldung:

www.blja.bayern.de

Dieser Kurs wird mehrfach angeboten. Bitte die exakte Kursnummer bei der Anmeldung beachten!

Kurs.-Nr. Termin

Ort

Leitung

K 29/19

07.10.2019 bis 11.10.2019

Augsburg

Eva Schmid, Alexander Veit

Thema:

Der gezielte Einsatz von Körpersprache und Stimme hat einen großen Einfluss auf den Verlauf von

Gesprächen – auch im Fall des Mitwirkungsauftrags der Jugendhilfe in gerichtlichen Verfahren. Die

Berücksichtigung der Körpersprache des Nichtgesagten und der Stimme als Instrument gehören für

jede Fachkraft zur Grundlage pädagogischen Handelns und bieten methodisch dann einen

Mehrgewinn, wenn Fachkräfte „nicht-bewusste“ Signale bei anderen wahrnehmen und eigene

Signale unterstützend einsetzen können.

Ziele: Die Teilnehmenden

kennen

ü

Prinzipien und Elemente der Funktionsweise von Körpersprache und Stimme,

ü

die Eigen- und Fremdwahrnehmung der Körpersprache und Stimme,

ü

Elemente der (Eigen-) Wahrnehmung des persönlichen Körperbildes,

ü

den Einfluss von kultursensiblen Aspekten auf Ausdruck und Stimme,

ü

wie sich Macht und Status, Nähe und Distanz auf die Körpersprache und

Stimme auswirken,

ü

die Auswirkungen äußerer Einflüsse auf die Wirkung von Körpersprache und

Stimme (z. B. durch Stress).

können

ü

die eigene Körpersprache und Stimme gezielt als Werkzeug in verschiedenen

Gesprächssituationen einsetzen,

ü

präventive Elemente zum Erhalt des gesunden Körpers anwenden,

ü

die Körper-, Stimmsignale von Adressatinnen und Adressaten der Jugendhilfe

zielgerichtet in Gesprächen deuten und berücksichtigen,

ü

im gerichtlichen Kontext (z. B. vor dem Familien- und Jugendgericht) sicher und

wirkungsvoll auftreten,

ü

Elemente der Gesundheitserhaltung bzgl. Körpersprache und Stimme

berücksichtigen.

Zielgruppe:

Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe, des Sozialen Dienstes bzw.

der Bezirkssozialarbeit.

Hinweise:

Die Bereitschaft der Teilnehmenden, Fallbeispiele aus der eigenen Praxis sowie

Videoaufzeichnungen zur Analyse der eigenen Körpersprache und Stimme in den

Kurs einzubringen, wird vorausgesetzt.