

KURSE
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K 16/19 Gezielter Einsatz von Körpersprache
und Stimme im gerichtlichen Kontext
Leitung:
Eva Schmid und Alexander Veit
Teilnehmer:
max. 16
Termin:
03.06.2019 bis 07.06.2019
Dauer:
5 Tage
Ort:
Bernried
Kursgebühr:
465,- €
Anmeldung:
www.blja.bayern.deDieser Kurs wird mehrfach angeboten. Bitte die exakte Kursnummer bei der Anmeldung beachten!
Kurs.-Nr. Termin
Ort
Leitung
K 29/19
07.10.2019 bis 11.10.2019
Augsburg
Eva Schmid, Alexander Veit
Thema:
Der gezielte Einsatz von Körpersprache und Stimme hat einen großen Einfluss auf den Verlauf von
Gesprächen – auch im Fall des Mitwirkungsauftrags der Jugendhilfe in gerichtlichen Verfahren. Die
Berücksichtigung der Körpersprache des Nichtgesagten und der Stimme als Instrument gehören für
jede Fachkraft zur Grundlage pädagogischen Handelns und bieten methodisch dann einen
Mehrgewinn, wenn Fachkräfte „nicht-bewusste“ Signale bei anderen wahrnehmen und eigene
Signale unterstützend einsetzen können.
Ziele: Die Teilnehmenden
kennen
ü
Prinzipien und Elemente der Funktionsweise von Körpersprache und Stimme,
ü
die Eigen- und Fremdwahrnehmung der Körpersprache und Stimme,
ü
Elemente der (Eigen-) Wahrnehmung des persönlichen Körperbildes,
ü
den Einfluss von kultursensiblen Aspekten auf Ausdruck und Stimme,
ü
wie sich Macht und Status, Nähe und Distanz auf die Körpersprache und
Stimme auswirken,
ü
die Auswirkungen äußerer Einflüsse auf die Wirkung von Körpersprache und
Stimme (z. B. durch Stress).
können
ü
die eigene Körpersprache und Stimme gezielt als Werkzeug in verschiedenen
Gesprächssituationen einsetzen,
ü
präventive Elemente zum Erhalt des gesunden Körpers anwenden,
ü
die Körper-, Stimmsignale von Adressatinnen und Adressaten der Jugendhilfe
zielgerichtet in Gesprächen deuten und berücksichtigen,
ü
im gerichtlichen Kontext (z. B. vor dem Familien- und Jugendgericht) sicher und
wirkungsvoll auftreten,
ü
Elemente der Gesundheitserhaltung bzgl. Körpersprache und Stimme
berücksichtigen.
Zielgruppe:
Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe, des Sozialen Dienstes bzw.
der Bezirkssozialarbeit.
Hinweise:
Die Bereitschaft der Teilnehmenden, Fallbeispiele aus der eigenen Praxis sowie
Videoaufzeichnungen zur Analyse der eigenen Körpersprache und Stimme in den
Kurs einzubringen, wird vorausgesetzt.