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– Ich achte immer auf die Schweigepflicht, den Datenschutz und wahre die Privat-

sphäre.

– Wenn ich an meine Grenzen komme, kann ich die Familie an andere Hilfseinrich-

tungen verweisen, z. B. Treffpunkt e.V. Nürnberg.

Kontaktdaten:

Treffpunkt e.V. Nürnberg

Fürther Straße 212

90429 Nürnberg

Tel.: 0911/274769-0

Fax: 0911/244769-3

E-Mail:

takt@treffpunkt-nbg.de www.treffpunkt-nbg.de

Sylvia Starke

Paula Herrera

„Ausbildungsabbrüche vermeiden“ –

Erste Fachveranstaltung für Jugendsozialarbei-

terinnen und -sozialarbeiter an beruflichen

Schulen (JaS)

Am 01.06.2016 organisierte das Bayerische Landesjugendamt eine erste Informati-

onsveranstaltung zum Thema „Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der JaS bei

drohendem Ausbildungsabbruch“ für Jugendsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter

an beruflichen Schulen im Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg. Die interdiszipli-

näre Besetzung der vortragenden Referentinnen und Referenten war u.a. auch Aus-

druck des komplexen Systems verschiedener Leistungs- und Hilfeerbringer an

beruflichen Schulen und sollte die Informationsveranstaltung für sowohl sehr neue,

als auch langjährig erfahrene Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit lehrreich und in-

formativ gestalten. Der Themenschwerpunkt lag auf (drohenden) Ausbildungsabbrü-

chen und der Rolle und impliziten Aufgabe, die die JaS-Fachkraft hier einnehmen

und ausführen kann.

Ausgangslage

Die Schulpflicht beträgt insgesamt zwölf Jahre (Art. 35 Abs. 2 Bay EUG). Nach Been-

digung der Vollzeitschulpflicht an der Mittelschule greift die Berufsschulpflicht. Be-

rufliche Schulen sind komplexe Systeme, die differenziert betrachtet werden

müssen. Sie unterscheiden sich im Vergleich zu den anderen Schularten durch die

spezifische Struktur, die Zielgruppe von Schülerinnen und Schülern und die unter-

schiedlichen Hilfe- und Leistungserbringer bzw. Kooperationspartner.

An einer Berufsschule sind je nach Fachrichtung, Sprengel, inhaltlicher Ausgestal-

tung und Lehrauftrag Schülerinnen und Schüler in stark variierender Altersstufe und

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BLJA Mitteilungsblatt 2/16

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