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I N F O

Ich bin in den sozialen Netzwerken, in denen meine

Kinder sind (Snapchat, Instagram, Musical.ly oder

YouTube), nicht angemeldet und kenne mich auch

überhaupt nicht mehr aus. Wie kann ich mein Kind

trotzdem beschützen?

Aktiv sein muss ich nicht, ich sollte mich aber anmel-

den. Nicht um mein Kind zu kontrollieren, sondern

damit ich es mir einfach einmal angeschaut habe, was

dort passiert, damit ich die ganzen Instagram-Fitness-

Körperbilder auch mal gesehen habe und weiß, in wel-

cher Eindrücklichkeit das dort passiert. Oft ist die

Altersangabe ein Richtwert, aber meistens macht es

Sinn, Kinder nicht vorher darauf zu lassen. Ich hatte

das im Bekanntenkreis, wo eine Achtjährige, nachdem

sie mit der älteren Cousine auf Instagram Bilder mit

Thigh Gap (dt. Oberschenkellücke, Anm. der Redak-

tion) angeschaut hat, aufgehört hat zu essen, weil sie

dachte, sie sei zu dick, was sie natürlich nicht war. Kin-

der sind sehr sensibel, nicht nur die Mädchen, sondern

auch die Jungen. Und da kann man überlegen, was

man seinem Kind ersparen möchte.

Also anmelden ja, befreunden auch?

Das würde ich tatsächlich nicht machen. Deswegen

sind die Kinder ja alle nicht mehr auf Facebook, weil

sie nicht sehen wollen, was die Eltern posten. Das war

ja schon immer wichtig für die Jugend, dass man

einen elternfreien Raum für sich hat. Deshalb ist es

wichtig, sie vorher mit dem „Handwerkszeug“ auszu-

statten, dass sie sich dort sicher bewegen können. Also

ein

Grundwissen zum Thema Datenschutz

mitzuge-

ben, dass sie wissen, was gepostet werden kann und

was nicht. Auch zum Thema „

Mobbing

“ aufzuklären.

Diese Einführung mit dem Handy müssen Eltern ja

nicht unbedingt selber machen. Falls man sich selbst

nicht so gut auskennt, dann kann man gerne Ver-

wandte oder Freunde mit ins Boot holen.

Wir als Eltern sind beruflich bedingt sehr oft am Lap-

top / Tablet / Smartphone. Unserem Kind erlauben

wir aber maximal eine Stunde täglich am Smartphone

bzw. Tablet. Wie schaffen wir es, unserem Kind trotz-

dem ein gutes Vorbild in Sachen Mediennutzung zu

sein?

Selbstreflexion

ist wichtig. Es gibt verschiedenen Mög-

lichkeiten mit der ganzen Familie zu überlegen, wie

lange man selbst und wie lange die Kinder am Handy

sind. Wichtig ist es auch, feste Familienzeiten einzuhal-

ten, wo das Handy einfach nicht dabei ist, beim Essen

beispielsweise. Man soll sich gut überlegen, wann das

Handy denn wirklich gebraucht wird, und wann es nur

ein Zeitvertreib ist. Wenn es einem selbst hilft, dann

kann man auch eine Art

„Handygarage“

einführen, wo

die Handys alle für eine bestimmte Zeit geparkt wer-

den. Dann sind sie auch

aus dem Blickfeld

. Das ist

auch wichtig bei kleinen Kindern: Wenn das Tablet da

ist, dann ist es automatisch auch interessant, wenn es

nicht gesehen wird, ist es weniger interessant.

Ich glaube, mein Kind ist handysüchtig! Wenn es da-

heim ist, ist es mit dem Smartphone verwachsen. Es

sagt aber, dass alle Freunde ständig am Handy sind.

Das muss so sein, sonst wird man ausgegrenzt. Was

kann ich tun?

In der Pubertät werden die sozialen Grundbedürfnisse

nach

Autonomie, Kompetenz und sozialer Integration

immer stärker. In der Peergroup liegt der Fokus auf

den

sozialen Bedürfnissen

. In der Schule fehlt oft die

Zeit, sich zu unterhalten, das wird dann am Nachmittag

nachgeholt. Ich kann als Eltern anbieten, mein Kind zu

den Freunden zu fahren, da ist das Handy dann weni-

ger interessant. Süchtig wird ein Kind, wenn sie / er

eines der Grundbedürfnisse nur noch mit diesem einen

Medium erfüllen kann. Wenn ich weiß, dass mein Kind

das starke Bedürfnis nach sozialer Integration hat, also

Teil einer Gruppe zu sein, dann würde ich gemeinsam

überlegen, wie sich das Bedürfnis auch anders erfüllen

lässt.

Das Interview mit Dr. Senta Pfaff-Rüdiger führte Chris-

tine Bulla.

Das vollständige Interview ist auf EiN abrufbar, hier

(www.elternimnetz.de/kinder/erziehungsfragen/me-

dien/medienpaedagogin-interview.php) lesen Sie wei-

tere Artikel aus dem Bereich „Medien“.

MITTEILUNGSBLATT

03-2018