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gibt also eine dreijährige Anmeldefrist, vom 01.01.17
bis zum 31.12.19.
Träger
Vorab einige Informationen zum Träger der Anlauf-
stelle, dem Zentrum Bayern Familie und Soziales –
Bayerisches Landesjugendamt.
Das ZBFS ist die große bayerische Sozialbehörde im
Geschäftsbereich des Bayerischen Sozialministeriums.
Das ZBFS gewährt verschiedene Familienleistungen,
es ist auch für die Schwerbehindertenverfahren zustän-
dig und für vieles mehr.
Im Zentrum ist auch das Bayerische Landesjugendamt
eingerichtet. Es ist kein „normales“ Jugendamt, son-
dern eine staatliche Fachbehörde für die Kinder- und
Jugendhilfe in Bayern. Es unterstützt die öffentlichen
Träger der Jugendhilfe, v.a. die 96 Jugendämter in
Bayern und die freien Träger (also die Einrichtungen
und Verbände) durch Beratung, fachliche Empfehlun-
gen und Fortbildungen.
Im Landesjugendamt haben wir seit 2012 die Anlauf-
stelle für ehemalige Heimkinder in Bayern eingerichtet.
In dieser Anlaufstelle setzen wir den Fonds Heimerzie-
hung um. Der Fonds und die Stiftung sind sich sehr
ähnlich. Das ist der Grund, weshalb in Federführung
des Sozialministeriums auch die Anlaufstelle der Stif-
tung hier eingerichtet wurde. So können wir Erfahrun-
gen und Kompetenzen aus der Umsetzung des Fonds
für die Stiftung nutzen.
Personal
Wir haben die Anlaufstelle der Stiftung (wie die meis-
ten anderen Länder auch) zum 01.04.17 in Betrieb ge-
nommen. Wir haben ein neues Team aufgebaut, das
aktuell aus sieben Kolleginnen und Kollegen besteht,
die meisten arbeiten in Teilzeit.
Die Kolleginnen und der Kollege haben Soziale Arbeit,
Psychologie, Theologie studiert, sie haben Zusatzaus-
bildungen und Fortbildungen absolviert und bringen
entsprechende Berufserfahrung mit. Wir haben also
ein sehr qualifiziertes Team. Zusätzlich haben wir eine
Teamassistenz, die gute Seele der Anlaufstelle. Die An-
laufstelle des Fonds und die der Stiftung sind in direk-
ter Nähe zueinander in München eingerichtet.
Verfahren
Wie funktioniert es, sich bei uns anzumelden?
Wenn Betroffene das Gesprächsangebot annehmen
bzw. die finanziellen Leistungen der Stiftung erhalten
möchten, müssen sie sich bei der zuständigen Anlauf-
stelle anmelden – wie gesagt bis zum 31.12.19.
Wir sind für alle Menschen zuständig, die heute in Bay-
ern leben, egal, wo sie früher untergebracht waren.
Eine Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail, per Brief
oder Fax erfolgen. Es wird dann in aller Regel ein per-
sönliches Gespräch vorbereitet und geführt.
Wenn Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht
zu uns nach München kommen können, leisten wir
auch sog. aufsuchende Beratung, also Besuche Zu-
hause, in Einrichtungen, an neutralen Orten.
Voraussetzungen
Für die Prüfung, ob die Stiftung finanzielle Leistungen
gewähren kann, benötigen wir möglichst schriftliche
Nachweise über die Unterbringung. Meistens liegen
die vor oder lassen sich beschaffen. Bei Bedarf unter-
stützen wir bei der Suche. Schriftliche Nachweise zu
Leid und Unrechtserfahrungen liegen aber oft nicht
vor. Hier kommt es dann auf die individuelle Schilde-
rung der Betroffenen an. Von den Erfahrungen zu be-
richten, kann für Betroffene auch belastend sein. Wir
achten darauf, dass es keine unnötigen Belastungen
gibt, bei uns wird zum Beispiel niemand „ausgefragt“,
sondern wir führen ein freies Gespräch in einem ruhi-
gen Rahmen und hören vor allem zu. Nicht zu verges-
sen, diese Gespräche sollen ja auch der Anerkennung
der Erfahrungen dienen.
Im Anschluss werden einige Unterlagen fertig gestellt,
es gibt einige Informationen zum Beispiel zum Schutz
der Daten; die Unterlagen werden dann zu der Ge-
schäftsstelle der Stiftung nach Bochum geschickt, die
die Leistungen auszahlt.
Exkurs Kommunikation und (geistige)
Behinderung
Die wohl größte Herausforderung der Stiftung und der
Anlaufstellen wird es sein, angemessene und integrie-
rende Lösungen auch für die Menschen zu finden, die
MITTEILUNGSBLATT
03-2018