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T H EMA

gibt also eine dreijährige Anmeldefrist, vom 01.01.17

bis zum 31.12.19.

Träger

Vorab einige Informationen zum Träger der Anlauf-

stelle, dem Zentrum Bayern Familie und Soziales –

Bayerisches Landesjugendamt.

Das ZBFS ist die große bayerische Sozialbehörde im

Geschäftsbereich des Bayerischen Sozialministeriums.

Das ZBFS gewährt verschiedene Familienleistungen,

es ist auch für die Schwerbehindertenverfahren zustän-

dig und für vieles mehr.

Im Zentrum ist auch das Bayerische Landesjugendamt

eingerichtet. Es ist kein „normales“ Jugendamt, son-

dern eine staatliche Fachbehörde für die Kinder- und

Jugendhilfe in Bayern. Es unterstützt die öffentlichen

Träger der Jugendhilfe, v.a. die 96 Jugendämter in

Bayern und die freien Träger (also die Einrichtungen

und Verbände) durch Beratung, fachliche Empfehlun-

gen und Fortbildungen.

Im Landesjugendamt haben wir seit 2012 die Anlauf-

stelle für ehemalige Heimkinder in Bayern eingerichtet.

In dieser Anlaufstelle setzen wir den Fonds Heimerzie-

hung um. Der Fonds und die Stiftung sind sich sehr

ähnlich. Das ist der Grund, weshalb in Federführung

des Sozialministeriums auch die Anlaufstelle der Stif-

tung hier eingerichtet wurde. So können wir Erfahrun-

gen und Kompetenzen aus der Umsetzung des Fonds

für die Stiftung nutzen.

Personal

Wir haben die Anlaufstelle der Stiftung (wie die meis-

ten anderen Länder auch) zum 01.04.17 in Betrieb ge-

nommen. Wir haben ein neues Team aufgebaut, das

aktuell aus sieben Kolleginnen und Kollegen besteht,

die meisten arbeiten in Teilzeit.

Die Kolleginnen und der Kollege haben Soziale Arbeit,

Psychologie, Theologie studiert, sie haben Zusatzaus-

bildungen und Fortbildungen absolviert und bringen

entsprechende Berufserfahrung mit. Wir haben also

ein sehr qualifiziertes Team. Zusätzlich haben wir eine

Teamassistenz, die gute Seele der Anlaufstelle. Die An-

laufstelle des Fonds und die der Stiftung sind in direk-

ter Nähe zueinander in München eingerichtet.

Verfahren

Wie funktioniert es, sich bei uns anzumelden?

Wenn Betroffene das Gesprächsangebot annehmen

bzw. die finanziellen Leistungen der Stiftung erhalten

möchten, müssen sie sich bei der zuständigen Anlauf-

stelle anmelden – wie gesagt bis zum 31.12.19.

Wir sind für alle Menschen zuständig, die heute in Bay-

ern leben, egal, wo sie früher untergebracht waren.

Eine Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail, per Brief

oder Fax erfolgen. Es wird dann in aller Regel ein per-

sönliches Gespräch vorbereitet und geführt.

Wenn Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht

zu uns nach München kommen können, leisten wir

auch sog. aufsuchende Beratung, also Besuche Zu-

hause, in Einrichtungen, an neutralen Orten.

Voraussetzungen

Für die Prüfung, ob die Stiftung finanzielle Leistungen

gewähren kann, benötigen wir möglichst schriftliche

Nachweise über die Unterbringung. Meistens liegen

die vor oder lassen sich beschaffen. Bei Bedarf unter-

stützen wir bei der Suche. Schriftliche Nachweise zu

Leid und Unrechtserfahrungen liegen aber oft nicht

vor. Hier kommt es dann auf die individuelle Schilde-

rung der Betroffenen an. Von den Erfahrungen zu be-

richten, kann für Betroffene auch belastend sein. Wir

achten darauf, dass es keine unnötigen Belastungen

gibt, bei uns wird zum Beispiel niemand „ausgefragt“,

sondern wir führen ein freies Gespräch in einem ruhi-

gen Rahmen und hören vor allem zu. Nicht zu verges-

sen, diese Gespräche sollen ja auch der Anerkennung

der Erfahrungen dienen.

Im Anschluss werden einige Unterlagen fertig gestellt,

es gibt einige Informationen zum Beispiel zum Schutz

der Daten; die Unterlagen werden dann zu der Ge-

schäftsstelle der Stiftung nach Bochum geschickt, die

die Leistungen auszahlt.

Exkurs Kommunikation und (geistige)

Behinderung

Die wohl größte Herausforderung der Stiftung und der

Anlaufstellen wird es sein, angemessene und integrie-

rende Lösungen auch für die Menschen zu finden, die

MITTEILUNGSBLATT

03-2018