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08

B E R I C H T E

MITTEILUNGSBLATT

03-2018

er Landesjugendhilfeausschuss in Bayern beschließt in seiner 140. Sitzung das Ergebnispapier zur Beschrei-

bung für ein Ombudschaftswesen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern, welches von einer Arbeitsgruppe

des Landesjugendhilfeausschusses unter der Leitung des Präsidenten des Bayerischen Jugendrings und Mitgliedes

im Vorstand des LJHA, Herrn Matthias Fack, erarbeitet wurde. Gegenstand des Beschlusses ist neben einer Be-

schreibung von inhaltlichen wie auch strukturellen Merkmalen eines gelingenden Ombudschaftswesens die Anre-

gung von Modellprojekten, um Erfahrungswerte hinsichtlich der verschiedenen Ausprägungen von Ombudsstellen

einholen zu können. Die Projekte sollen wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Eine Auswahl der Projekt-

standorte soll unter Beachtung der Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung geschehen und auf Freiwilligkeit ba-

sieren.

Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss hat damit einen Auftrag des Bayerischen Landtags aus dem Jahr 2016

erfolgreich umgesetzt. Ein herzlicher Dank geht an die Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie an die Verwaltung des

ZBFS-Bayerischen Landesjugendamts.

L AND E S J UG E NDH I L F E AU S S C HU S S

OMBUDSCHAF T SWESEN DER K I NDER -

UND JUGENDH I L F E I N BAYERN

D

Beschlusstext:

Beschreibung für ein Ombudschaftswesen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern

Präambel:

Die bayerische Kinder- und Jugendhilfe ist sich ihrer Verantwortung für junge Menschen bewusst. Sie stellt

durch ihre Vielfalt an vorhandenen Einrichtungen, Diensten und Angeboten sicher, dass junge Menschen und

deren Familien bedarfsgerechte Hilfen und Unterstützungsleistungen in Verbindung mit umfassender Bera-

tung, Begleitung und Teilhabemöglichkeiten erhalten. Die Kinder- und Jugendhilfe handelt dabei auf der

Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und anderer relevanter Rechtsvorschriften. Die Trä-

ger der Kinder- und Jugendhilfe wirken hier im besten Sinne transparent und partnerschaftlich zusammen. Der

junge Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen.

Die Einrichtung eines Ombudschaftswesens oder vergleichbarer Strukturen setzt grundlegende und richtungs-

weisende Entscheidungen innerhalb des Systems der Kinder- und Jugendhilfe voraus, die trotz vorhandenen

Bewusstseins um ihre präventive und qualitätsfördernde Wirkung nicht ohne tiefgreifende und nachhaltige Ab-

stimmungsprozesse vonstattengehen können. Die nachfolgend formulierten Eckpunkte sind das Resümee der

ergebnisoffenen Befassung einer Arbeitsgruppe des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses, die mit Be-

schluss vom 13.07.2016 (134. Sitzung) eingerichtet wurde und mit ihrer konstituierenden Sitzung am

04.10.2016 ihre Tätigkeit aufnahm. Im Rahmen des Diskussionsprozesses wurden die grundsätzlich vorge-

brachten skeptischen Grundhaltungen genauso wie die grundsätzlich geäußerten positiven Bedarfsbeschrei-

bungen zum Anlass einer ausführlichen Befassung genommen, um einen passenden Lösungsweg für ein

unabhängiges Ombudschaftswesen in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe zu beschreiben. Eine von der

Arbeitsgruppe durchgeführte und mit renommierten Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bundesgebiet be-

setzte Expertenanhörung am 29. Mai 2017 brachte zudem das Teilergebnis, dass in Bayern künftig der Begriff

des „Ombudschaftswesens“ synonym verwandt werden soll.