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B E R I C H T E

Sofern ein freier Träger eine Leistung erbringt, bestehen im Wesentlichen drei Finanzierungsformen: die Förde-

rung nach § 74 SGB VIII, die Kostenerstattung nach § 77 SGB VIII und die Rahmenvereinbarung nach §§ 78a

SGB VIII. Deren Umsetzung erfolgt bayernweit im Regelfall über Vereinbarungen nach § 78a Abs. 3 SGB VIII

über die Bildung von Kommissionen, über Rahmenverträge nach § 78f SGB VIII sowie über Schiedsstellenver-

ordnungen gemäß § 78g SGB VIII. Genauso sind Mischformen der Finanzierung möglich.

Abhängig davon, wer Träger des Ombudschaftswesens ist, ergeben sich unterschiedliche Finanzierungsfor-

men. Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss regt an, sich damit in den kommunalen Jugendhilfeaus-

schüssen zu befassen.

6.

Anforderungsprofil für Mitarbeitende

Die Vielzahl an unterschiedlichen Vorgängen und Konstellationen erfordert von den Fachkräften, die ombud-

schaftliche Vertretungen operativ durchführen wie auch vom zuständigen Träger der Kinder- und Jugendhilfe

nicht nur eine Verständigung über handlungsgrundlegende Werte und Normen, sondern auch über Grenzen

professioneller Beratungsleistungen. Die Fachkräfte sind hier insbesondere gefordert, sich mit der eigenen

Rolle und Haltung zu Fragen der Neutralität, Allparteilichkeit, Wertschätzung und Ergebnisoffenheit im Bera-

tungsprozess mit den Adressatinnen und Adressaten kritisch auseinanderzusetzen.

Die Komplexität des Kinder- und Jugendhilfesystems und seiner vielen Bezüge zu anderen Sozialleistungssys-

temen setzt zudem voraus, dass Ombudschaften erbringende Fachkräfte über eine mehrjährige einschlägige

und systematisch fundierte Berufserfahrung verfügen müssen.

7.

Modellprojekte

Aufgrund nach wie vor ungeklärter Rechts- und Verfahrensfragen sowie fehlender Erfahrungswerte bezüglich

einer Implementierung ombudschaftlicher Strukturen in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe,

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empfiehlt

der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss die Durchführung von Modellprojekten auf kommunaler Ebene.

Diese können prinzipiell bei verschiedenen örtlichen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe angesie-

delt werden. Sie können aber auch als ein gemeinsames trägerübergreifendes Vorhaben entwickelt werden.

Die Projekte sollen generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben und für diesen Zeitraum wissenschaft-

lich begleitet und evaluiert werden. Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitforschung wäre neben einer

konkreten Auswertung der geleisteten Tätigkeit u.a. die Klärung von Fragen der Wirksamkeit und Nachhaltig-

keit ombudschaftlicher Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern.

Um die kommunalen Gebietskörperschaften während der Projektphase zu entlasten und zugleich einen Anreiz

in Sachen Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft zu setzen, sollte die Finanzierung von notwendigen Projekt-

standorten aus Mitteln des Bayerischen Staatshaushaltes erfolgen. Eine Kostenfolgeabschätzung ist an dieser

Stelle noch nicht möglich, da eine solche von der Qualitäts- und Leistungsbeschreibung der Modellstandorte

abhängig ist. Eine mögliche Finanzierung setzt sich im Wesentlichen aus Personal-, Sach- und Evaluationskos-

ten zusammen. Empfohlen wird für Bayern die Einrichtung von mindestens zwei Projektstandorten (z.B. ländli-

cher Raum und städtische Umgebung) für die Dauer von drei Jahren, unter Berücksichtigung der kommunalen

Selbstverwaltung und einer Teilnahme auf freiwilliger Basis.

Nach Abschluss der Projektlaufzeit sollte auf Basis der Evaluationsergebnisse (z.B. in Form eines Projektberich-

tes) auf Landesebene eine Empfehlung über die Einführung ombudschaftlicher Strukturen auf kommunaler

Ebene in Bayern getroffen und fachliche Empfehlungen hierzu entwickelt werden. Ein möglicherweise hierzu

MITTEILUNGSBLATT

03-2018

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Hansbauer, Peter und Stork, Remi: „Ombudschaften für Kinder- und Jugendliche – Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven“,

erschienen in: Sachverständigenkommission 15. Kinder- und Jugendbericht (Hrsg.): Materialien zum 15. Kinder- und Jugendbericht. Zwi-

schen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter. Mün-

chen. DJI-Verlag. 2017