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B E R I C H T E

sowie Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe entstehen, die zum Teil auf hierarchische Strukturen und Mach-

tasymmetrien zwischen verantwortenden und entscheidenden, ausführenden sowie leistungsempfangenden

Personen zurückzuführen sind. Ombudschaften tragen zur Klärung von Konflikten bei. Sie wirken deeskalierend

und helfen, empfundene Ohnmachten abzubauen. Gleichzeitig kann damit eine Erhöhung der Transparenz in

Entscheidungsprozessen erreicht werden. Wenn möglich, schaffen sie durch ihre Arbeit eine Stabilisierung und

Wiederherstellung des Vertrauens in der Beziehung von Adressatinnen und Adressaten der Hilfeleistungen

sowie den Entscheidungsträgern der Kinder- und Jugendhilfe und den jeweiligen Leistungserbringern.

1.4 Ombudschaft als Beitrag zum Beschwerde- und Fehlermanagement

Ombudschaften nehmen sich der Beschwerdeführenden wie auch der Beschwerden sachlich unterstützend

und wertschätzend an. Sie vermitteln unter Beachtung der rechtlichen Interventionsmöglichkeiten im Einzelfall

zwischen den Beteiligten.

Eine Rechtsberatung sowie eine aktive und anwaltliche Begleitung der Beschwerdeführerinnen und -führer im

Widerspruchs- und Klageverfahren durch die Ombudschaft erbringende Stelle sind von Rechts wegen ausge-

schlossen.

1.5 Ombudschaft als Beitrag zum Qualitätsmanagement

Unabhängig von der Beratung und Unterstützung der Anliegen im Beschwerdeverfahren leisten Ombudschaf-

ten einen Beitrag zur Professionalisierung, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Organisations- und

Verwaltungsablauf bzw. in Organisation und Ablauf der Leistungserbringung. Ihr Beitrag zu einem Beschwer-

de- und Fehlermanagement kann alle Beteiligten in der Aufarbeitung von kritischen Verfahrensverläufen unter-

stützen.

Ombudschaften, die als integrale Bestandteile von Organisationen im System der Kinder- und Jugendhilfe ge-

nutzt werden, können ggf. auch detaillierte Rückmeldungen dazu geben, wie die Angebote und Dienstleistun-

gen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der Adressatinnen und Adressaten zielgerichtet verbessert werden

können.

1.6 Ombudschaft als Beitrag zum Schnittstellenmanagement

Nicht alle Fragen von betroffenen und interessierten Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugend-

hilfe können durch eine Ombudschaft beantwortet und abschließend geklärt werden. Im gemeinsamen Dialog

entstehen immer wieder auch Bezüge zu anderen möglichen Unterstützungsleistungen und anderen Bezugs-

systemen. Hier können Ombudschaften als Vermittler und Lotsen fungieren und in die entsprechenden Sys-

teme vermitteln. So schaffen sie Orientierung im teils unübersichtlichen Leistungsgeflecht und können dazu

beitragen, dass die Adressatinnen und Adressaten ombudschaftlicher Angebote auch Zugänge in andere Be-

zugssysteme erhalten. Mögliche Exklusionsprozesse sollen dabei ausdrücklich vermieden werden.

2.

Gelingensfaktoren

Nachfolgend sollen diejenigen Faktoren eines Ombudschaftswesens in Bayern benannt werden, die strukturell

und verfahrensbezogen zu einer gelingenden Arbeit beitragen können.

2.1 Vermeidung von Parallelstrukturen

Abhängig von der Aufgaben- und Zielstellung eines Ombudschaftswesens in Bayern soll bei der kommunalen

und regionalen Verankerung im Kinder- und Jugendhilfesystem darauf geachtet werden, dass bestehende

Strukturen genutzt und – wenn nötig – kontextbezogen ergänzt werden.

MITTEILUNGSBLATT

03-2018