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überrepräsentiert. Nicht zuletzt in diesem

Kontext zeigt sich die Relevanz, diesem

Aufgabengebiet ausreichende Ressour-

cen zur Verfügung zu stellen und Mög-

lichkeiten zu schaffen, einer Eskalation

bzw. Verfestigung elterlicher Konflikte –

und deren Auswirkungen auf die Kinder

– entgegenzuwirken.

Wesentliche gesetzliche Veränderungen,

gesellschaftliche Wandelprozesse und

die grundlegende Bedeutung der Thema-

tik gaben Anlass, die durch das ZBFS –

Bayerisches Landesjugendamt zuletzt im

Jahr 2004 (Nachdruck im Jahr 2006) ver-

öffentlichte Arbeitshilfe zu den Bera-

tungs- und Mitwirkungsaufgaben der

Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von

Trennung und Scheidung neu zu erarbei-

ten:

Das „Gesetz über das Verfahren in Fami-

liensachen und den Angelegenheiten der

freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG)

weist u. a. dem Jugendamt eine aktivere

Rolle im familiengerichtlichen Verfahren

zu, stellt höhere Anforderungen an die Kooperation der beteiligten Professionen und

ist in hohem Maße einigungsorientiert ausgerichtet. Zudem ziehen die Aufnahme

„neuer“ Themen wie z. B. „Kinder und Jugendliche in Trennungs- und Scheidungssi-

tuationen“, „Häusliche Gewalt“ oder „Kinderschutz im Kontext von Trennung und

Scheidung“, eine neue Struktur der Arbeitshilfe nach sich. Darüber hinaus werden –

bezogen auf „Trennung und Scheidung“ – alle weiteren im Kontext der Beratungs-

und Mitwirkungsaufgaben nach §§ 17,18 und 50 SGB VIII für die Kinder- und Jugend-

hilfe relevanten Themen aufgegriffen, theoretisch beleuchtet und praxisnah erläutert.

Die Arbeitshilfe ist das Ergebnis der zweijährigen engagierten und konstruktiven Zu-

sammenarbeit eines Expertenkreises. Er setzte sich aus Vertreterinnen und Vertre-

tern der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (ASD), Erziehungsberatungsstellen,

Einrichtungen der Frauenhilfe, dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und

Soziales, Familie und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz

sowie der bayerischen Koordinierungsstelle für Verfahrensbeistandschaften „Anwalt

des Kindes e. V.“ zusammen. An dieser Stelle möchten wir uns bei den Expertinnen

und Experten herzlich für die Mitarbeit an der Erstellung der Arbeitshilfe sowie auch

bei den sie entsendenden Stellen bedanken!

Mit den erarbeiteten Inhalten hoffen wir, den Fachkräften der Kinder- und Jugend-

hilfe sowie anderen, mit der Thematik befassten Berufsgruppen, Unterstützung und

Orientierung in einem Arbeitsfeld geben zu können, welches hohe An-

forderungen an die jeweilige Professionalität stellt. Die Fachkräfte der

Jugendämter möchten wir motivieren, die Potenziale der Kinder- und

Jugendhilfe zu nutzen und sich auch aktiv in das familiengerichtliche

Verfahren einzubringen: Auf diese Weise können sie im Sinne der Kin-

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BLJA Mitteilungsblatt 2/16

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