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I N F O

Anliegen besorgter Bürger empathisch eingehen zum

anderen gefiltert relevante Anrufer an den Krisenstab

weiterleiten. Dies zu trennen ist sehr wichtig sonst ist

der Krisenstab schnell überfordert.

Wer gehört dem Krisenstab denn eigentlich an?

Zunächst einmal braucht er eine Leitung die am Ende

alle notwendigen Entscheidungen trifft. Dies ist idea-

lerweise auch der hierarchisch am höchsten angesie-

delte Mitarbeiter da es sonst zu informellen

Parallelstrukturen kommt die einander lähmen. Die

politische Leitung (Bürgermeister Landrat) wird am

Krisenstab gerne beteiligt ist aber natürlich in der

Regel nicht kontinuierlich verfügbar. Daher leitet oft

der Sozialdezernent oder die Jugendamtsleitung den

Krisenstab. Zudem braucht es einen Sprecher in der

Regel ist dies der Pressesprecher. Ein Mitarbeiter des

ASD ist wichtig für die operative Fallaufarbeitung und

-bewertung. Dann ist auch ein Protokollant wichtig der

den Informationsstand visualisiert und ein- und ausge-

hende Informationen dokumentiert.

Wie ist es mit dem zuständigen Fallbearbeitenden?

Dieser wäre im Krisenstab fehl am Platze da er in der

Regel dazu neigt sein eigenes Vorgehen zu rechtferti-

gen und Fehler zu entschuldigen was einer offenen

Krisenkommunikations-Strategie wie sie im Stab ver-

abschiedet wird durchaus widersprechen kann. Dabei

ist es sehr wohl wichtig den Fallzuständigen zu hören

und ihm zu zeigen dass das Jugendamt an seiner

Seite steht ihm vielleicht sogar rechtlichen Beistand

gibt falls dies notwendig werden sollte. Eine mögliche

Beurlaubung muss von einer überzeugenden Kommu-

nikation begleitet sein wird ein solches Vorgehen von

den Medien doch oft als Schuldzuweisung gedeutet

(„nach Hause geschickt...“ „vorläufig suspendiert...“)

und nicht als Schutzmaßnahme für den Mitarbeiter. Im

Krisenstab jedoch hat der betroffene Fallbearbeiter kei-

nen Platz.

Was genau regelt der Krisenplan?

Der Krisenplan nimmt Ihnen im Krisenfall wichtige or-

ganisatorische Überlegungen ab und reduziert dadurch

Journalisten in einer Pressekonferenz. Foto: BAG Landesjugendämter

MITTEILUNGSBLATT

01-201