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I N F O
Anliegen besorgter Bürger empathisch eingehen zum
anderen gefiltert relevante Anrufer an den Krisenstab
weiterleiten. Dies zu trennen ist sehr wichtig sonst ist
der Krisenstab schnell überfordert.
Wer gehört dem Krisenstab denn eigentlich an?
Zunächst einmal braucht er eine Leitung die am Ende
alle notwendigen Entscheidungen trifft. Dies ist idea-
lerweise auch der hierarchisch am höchsten angesie-
delte Mitarbeiter da es sonst zu informellen
Parallelstrukturen kommt die einander lähmen. Die
politische Leitung (Bürgermeister Landrat) wird am
Krisenstab gerne beteiligt ist aber natürlich in der
Regel nicht kontinuierlich verfügbar. Daher leitet oft
der Sozialdezernent oder die Jugendamtsleitung den
Krisenstab. Zudem braucht es einen Sprecher in der
Regel ist dies der Pressesprecher. Ein Mitarbeiter des
ASD ist wichtig für die operative Fallaufarbeitung und
-bewertung. Dann ist auch ein Protokollant wichtig der
den Informationsstand visualisiert und ein- und ausge-
hende Informationen dokumentiert.
Wie ist es mit dem zuständigen Fallbearbeitenden?
Dieser wäre im Krisenstab fehl am Platze da er in der
Regel dazu neigt sein eigenes Vorgehen zu rechtferti-
gen und Fehler zu entschuldigen was einer offenen
Krisenkommunikations-Strategie wie sie im Stab ver-
abschiedet wird durchaus widersprechen kann. Dabei
ist es sehr wohl wichtig den Fallzuständigen zu hören
und ihm zu zeigen dass das Jugendamt an seiner
Seite steht ihm vielleicht sogar rechtlichen Beistand
gibt falls dies notwendig werden sollte. Eine mögliche
Beurlaubung muss von einer überzeugenden Kommu-
nikation begleitet sein wird ein solches Vorgehen von
den Medien doch oft als Schuldzuweisung gedeutet
(„nach Hause geschickt...“ „vorläufig suspendiert...“)
und nicht als Schutzmaßnahme für den Mitarbeiter. Im
Krisenstab jedoch hat der betroffene Fallbearbeiter kei-
nen Platz.
Was genau regelt der Krisenplan?
Der Krisenplan nimmt Ihnen im Krisenfall wichtige or-
ganisatorische Überlegungen ab und reduziert dadurch
Journalisten in einer Pressekonferenz. Foto: BAG Landesjugendämter
MITTEILUNGSBLATT
01-201