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I N F O

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massiv Stress. Indem Sie die Vorgehensweise und

Strategie in Krisensituationen verschriftlicht haben die

Rollen aller wichtigen Ansprechpartner vorab definiert

und deren Kontaktdaten zur Hand können Sie zeitnah

und sauber abgestimmt auf die Krise reagieren und

ihren Kopf für die Inhalte freihalten. Er hilft aber auch

Ihren Beschäftigten indem er etwa klar regelt dass In-

formationen an die Presse ohne Ausnahme immer mit

der Pressestelle abgestimmt werden müssen. Und:

Entscheidungen die man kühlen Kopfes vor einer

Krise getroffen hat sind oft besser als die Reaktionen

die einem in der Krisensituation einfallen.

Wie geht der Krisenstab im Krisenfall schrittweise vor?

Das ist natürlich von Fall zu Fall verschieden. Zunächst

einmal muss es jemanden geben der den Krisenstab

einberuft und damit die Krise zur Krise erklärt. Wer das

ist sollte unbedingt bereits im Krisenplan geregelt

sein. Wichtig ist dass der Krisenstab möglichst rasch

mit einer ersten Stellungnahme nach innen und außen

kommuniziert insbesondere wenn der Fall bereits me-

dienöffentlich geworden ist. Nur so kann gewährleistet

werden dass Mitarbeiter kein Halbwissen in ihrer pri-

vaten Öffentlichkeit preisgeben. Wichtig ist es auch

Partner freie Träger Politik und weitere Stakeholder

zu informieren denn diese werden häufig unvorberei-

tet von der Presse oder anderen Beteiligten mit Anfra-

gen überrascht. Selbstverständlich müssen auch Ihr

Empfang und die Telefonzentrale rasch Bescheid wis-

sen.

Was steht üblicherweise in einer ersten Pressemittei-

lung?

Eine erste Pressemitteilung wird im Falle einer presse-

öffentlichen Krise in der Regel zwei bis drei Stunden

nach Bekanntwerden notwendig. So werden Sie von

den Medien als Informationsquelle wahrgenommen

und signalisieren durch die schnelle Krisenreaktion

dass sie die Situation unter Kontrolle haben. Zudem

verhindern Sie dass Ihnen andere Institutionen mit

ihren Veröffentlichungen zuvorkommen. In dieser ers-

ten Pressemitteilung wird zunächst die Krise darge-

stellt die eigene Betroffenheit deutlich gemacht und

die Ernsthaftigkeit der Aufklärung und Krisenbewälti-

gung veranschaulicht. Auch ein Ansprechpartner sollte

genannt werden um die Dialogbereitschaft zu bekräfti-

gen. Wichtig ist es zu diesem Zeitpunkt alle Reaktio-

nen in den Medien (auch sozialen Medien) sorgfältig zu

beobachten und darauf zu reagieren.

Wann ist eine Pressekonferenz sinnvoll?

Eine Pressekonferenz sollte stets ein informatives

Highlight sein. Das heißt nicht dass Sie bis zur voll-

ständigen Klärung des Falls damit warten dürfen aber

auch nicht dass Sie sich bei vollkommen ungeklärter

Sachlage vor versammelter Presse in Erklärungsnot

bringen müssen. Als erster Informationskern kann es

ausreichen wenn Sie die genauen Schritte kennen die

sie als nächstes unternehmen werden um die Krise zu

bewältigen oder aufzuklären. Wichtig ist nur gesi-

cherte Informationen weiterzugeben und keine die sie

später korrigieren müssen. Liegen Informationen nicht

vor stellen Sie dar warum. Erklären Sie was Sie tun

werden um diese zu erlangen. Bei der Krisenreaktion

kommt es auf Schnelligkeit Transparenz Verständlich-

keit und Widerspruchsfreiheit an.

Wie wichtig ist hier ein Medientraining?

Gerade für Mitarbeiter kommunaler Behörden ist es

wichtig die Logik und Vorgehensweise von TV und

überregionalen Medien zu verstehen. Die Wirkung der

Körpersprache und die Klarheit und Glaubwürdigkeit

des eigenen Auftretens vor Kamera und Mikrofon sind

hier mindestens genauso entscheidend wie die Inhalte.

Schließlich geht es darum dass man Ihnen die Ernst-

haftigkeit der Krisenbewältigung und die verantwortli-

che Sorgfalt Ihrer Arbeit auch abnimmt. Eine vor

laufender Kamera zugeschlagene Bürotür oder eine

schützend vor die Kamera gehaltene Hand sprechen in

der öffentlichen Wahrnehmung leider oft Bände und

werden als Schuldeingeständnis interpretiert.

Welche Rolle spielt der Datenschutz?

Eine offene Kommunikation über konkrete Informatio-

nen zur Familie ist rechtlich nicht zulässig. Dies bezieht

sich streng genommen auch auf Informationen die be-

reits presseöffentlich sind und gilt selbst dann wenn

Familienmitglieder gezielt falsche Informationen an die

Presse geben. In der Praxis lässt sich dies jedoch nicht

immer konsequent durchhalten zumindest was den

Vornamen des Opfers betrifft. Es hat sich als grund-

sätzlich hilfreich herausgestellt möglichst die allge-

meine Vorgehensweise eines Jugendamtes im

Kinderschutzfall exemplarisch zu schildern (Vier-

Augen-Prinzip kollegiale Fallbesprechung etc.). Denn

zur eigenen Arbeits- und Vorgehensweise im Allgemei-

nen darf sich das Jugendamt natürlich äußern. Und

dies lässt natürlich für Presse und Öffentlichkeit hilfrei-

che Rückschlüsse auf den konkreten Fall zu.

MITTEILUNGSBLATT

01-201