

I N F O
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massiv Stress. Indem Sie die Vorgehensweise und
Strategie in Krisensituationen verschriftlicht haben die
Rollen aller wichtigen Ansprechpartner vorab definiert
und deren Kontaktdaten zur Hand können Sie zeitnah
und sauber abgestimmt auf die Krise reagieren und
ihren Kopf für die Inhalte freihalten. Er hilft aber auch
Ihren Beschäftigten indem er etwa klar regelt dass In-
formationen an die Presse ohne Ausnahme immer mit
der Pressestelle abgestimmt werden müssen. Und:
Entscheidungen die man kühlen Kopfes vor einer
Krise getroffen hat sind oft besser als die Reaktionen
die einem in der Krisensituation einfallen.
Wie geht der Krisenstab im Krisenfall schrittweise vor?
Das ist natürlich von Fall zu Fall verschieden. Zunächst
einmal muss es jemanden geben der den Krisenstab
einberuft und damit die Krise zur Krise erklärt. Wer das
ist sollte unbedingt bereits im Krisenplan geregelt
sein. Wichtig ist dass der Krisenstab möglichst rasch
mit einer ersten Stellungnahme nach innen und außen
kommuniziert insbesondere wenn der Fall bereits me-
dienöffentlich geworden ist. Nur so kann gewährleistet
werden dass Mitarbeiter kein Halbwissen in ihrer pri-
vaten Öffentlichkeit preisgeben. Wichtig ist es auch
Partner freie Träger Politik und weitere Stakeholder
zu informieren denn diese werden häufig unvorberei-
tet von der Presse oder anderen Beteiligten mit Anfra-
gen überrascht. Selbstverständlich müssen auch Ihr
Empfang und die Telefonzentrale rasch Bescheid wis-
sen.
Was steht üblicherweise in einer ersten Pressemittei-
lung?
Eine erste Pressemitteilung wird im Falle einer presse-
öffentlichen Krise in der Regel zwei bis drei Stunden
nach Bekanntwerden notwendig. So werden Sie von
den Medien als Informationsquelle wahrgenommen
und signalisieren durch die schnelle Krisenreaktion
dass sie die Situation unter Kontrolle haben. Zudem
verhindern Sie dass Ihnen andere Institutionen mit
ihren Veröffentlichungen zuvorkommen. In dieser ers-
ten Pressemitteilung wird zunächst die Krise darge-
stellt die eigene Betroffenheit deutlich gemacht und
die Ernsthaftigkeit der Aufklärung und Krisenbewälti-
gung veranschaulicht. Auch ein Ansprechpartner sollte
genannt werden um die Dialogbereitschaft zu bekräfti-
gen. Wichtig ist es zu diesem Zeitpunkt alle Reaktio-
nen in den Medien (auch sozialen Medien) sorgfältig zu
beobachten und darauf zu reagieren.
Wann ist eine Pressekonferenz sinnvoll?
Eine Pressekonferenz sollte stets ein informatives
Highlight sein. Das heißt nicht dass Sie bis zur voll-
ständigen Klärung des Falls damit warten dürfen aber
auch nicht dass Sie sich bei vollkommen ungeklärter
Sachlage vor versammelter Presse in Erklärungsnot
bringen müssen. Als erster Informationskern kann es
ausreichen wenn Sie die genauen Schritte kennen die
sie als nächstes unternehmen werden um die Krise zu
bewältigen oder aufzuklären. Wichtig ist nur gesi-
cherte Informationen weiterzugeben und keine die sie
später korrigieren müssen. Liegen Informationen nicht
vor stellen Sie dar warum. Erklären Sie was Sie tun
werden um diese zu erlangen. Bei der Krisenreaktion
kommt es auf Schnelligkeit Transparenz Verständlich-
keit und Widerspruchsfreiheit an.
Wie wichtig ist hier ein Medientraining?
Gerade für Mitarbeiter kommunaler Behörden ist es
wichtig die Logik und Vorgehensweise von TV und
überregionalen Medien zu verstehen. Die Wirkung der
Körpersprache und die Klarheit und Glaubwürdigkeit
des eigenen Auftretens vor Kamera und Mikrofon sind
hier mindestens genauso entscheidend wie die Inhalte.
Schließlich geht es darum dass man Ihnen die Ernst-
haftigkeit der Krisenbewältigung und die verantwortli-
che Sorgfalt Ihrer Arbeit auch abnimmt. Eine vor
laufender Kamera zugeschlagene Bürotür oder eine
schützend vor die Kamera gehaltene Hand sprechen in
der öffentlichen Wahrnehmung leider oft Bände und
werden als Schuldeingeständnis interpretiert.
Welche Rolle spielt der Datenschutz?
Eine offene Kommunikation über konkrete Informatio-
nen zur Familie ist rechtlich nicht zulässig. Dies bezieht
sich streng genommen auch auf Informationen die be-
reits presseöffentlich sind und gilt selbst dann wenn
Familienmitglieder gezielt falsche Informationen an die
Presse geben. In der Praxis lässt sich dies jedoch nicht
immer konsequent durchhalten zumindest was den
Vornamen des Opfers betrifft. Es hat sich als grund-
sätzlich hilfreich herausgestellt möglichst die allge-
meine Vorgehensweise eines Jugendamtes im
Kinderschutzfall exemplarisch zu schildern (Vier-
Augen-Prinzip kollegiale Fallbesprechung etc.). Denn
zur eigenen Arbeits- und Vorgehensweise im Allgemei-
nen darf sich das Jugendamt natürlich äußern. Und
dies lässt natürlich für Presse und Öffentlichkeit hilfrei-
che Rückschlüsse auf den konkreten Fall zu.
MITTEILUNGSBLATT
01-201