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T H EMA

Zusammenfassend kann man konstatieren, dass das

Vorhandensein eines Heimrats in der Tendenz eine

deutliche Verbesserung der Alltagsbeteiligung bei Fra-

gen bewirkt, die nur das Kind oder den Jugendlichen

ganz persönlich betreffen, bei Aspekten, die für eine

Gruppe relevant sein können und bei Entscheidungen,

die eine Einrichtung der Erziehungshilfe insgesamt be-

treffen.

4.3. Die Bedeutung von Beschwerden aus Sicht der

befragten Jugendlichen

Es fällt auf, dass die Gruppe der Heimjugendlichen und

die der IPSHEIM-Jugendlichen bei der Bewertung von

möglichen Aufgaben des Heimrats und des LHR Bay-

ern eine Aufgabe als ganz besonders wichtig bewer-

ten: Die Bearbeitung von Beschwerden von Jugend-

lichen aus bayerischen Heimen. Sie ist die einzige ge-

nannte Aufgabe, die durchgehend entweder in der

Tendenz oder sogar absolut als „Sehr wichtig“ bewer-

tet wird (vgl. Abbildung 6) und bei den Aufgaben von

Heimrat und LHR sowohl von IPSHEIM-Jugendlichen

als auch den jeweils befragten Heimjugendlichen in

der Wichtigkeit abgeschlagen an erster Stelle steht.

Die Möglichkeiten zur Beschwerde, die von Heimju-

gendlichen als für sie offen stehend angegeben wer-

den, sind zu 83 % heimintern zu verorten (siehe Ab-

bildung 8). Nur 13 % der Jugendlichen sehen oder ver-

fügen über die Möglichkeit, sich direkt an das Jugend-

amt zu wenden, 4 % geben den LHR Bayern als

Beschwerdemöglichkeit an. Auch in einer angebotenen

offenen Antwortkategorie nehmen externe Bezugsper-

sonen die absolute Minderzahl ein: nur 5 von 62 Ju-

gendliche verweisen auf potentiell externe Beschwer-

dewege wie Schulsozialprojekte, Vorgesetzte in der Ar-

beit oder Pflegeeltern.

Abbildung 8: „Welche Möglichkeiten gibt es für Dich in

der Einrichtung, sich zu beschweren?“

Freie Zahl an Mehrfachantworten möglich. In Schwarz die Ge-

samtzahl der Gruppe der Heimjugendlichen (n=198).

Angesichts der Zahlen kann man resümierend festhal-

ten, dass die Bearbeitung von Beschwerden für die

Gruppe der Heimjugendlichen die mit Abstand wich-

tigste Aufgabe der Vertretungsgremien Heimrat und

LHR ist. Zudem geben die Jugendlichen an, dass sie

MITTEILUNGSBLATT

04-2017

Beteiligung in Heimen

mit Heimrat

Beteiligung in Heimen ohne

Heimrat

Wahl des Heimrats / Gruppenrats

55%

6%

Gestaltung der GemeinschaŌsräume

30%

24%

Regeln d.d. Heimjugendlichen

betreffen

15%

9%

Qualität der Betreuung

11%

6%

Einstellung neuer MitarbeiterInnen

4%

0%

Wenn Jugendliche neu in der

Einrichtung aufgenommen werden

2%

0%

c) Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen in der Einrichtung

Jugendliche mit Angabe „in Einrichtung Heimrat vorhanden“ (n=112) und Jugendliche mit Angabe „in Einrichtung kein Heimrat

vorhanden“ (n: 49) im Vergleich. Als Beteiligung wurden die Antwortmöglichkeiten „Ich kann mitbestimmen / ich werde vertreten

und „Ich kann alleine entscheiden“ gewertet. Als nicht beteiligt bzw. Vorstufe der Beteiligung wurden die Antwortmöglichkeiten

„Ich werde gar nicht einbezogen.“, „Ich werde informiert, aber nicht beteiligt.“, sowie „Ich kann meine Meinung sagen“ gewer-

tet.

28%

21%

18% 16%

13%

4%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

Gruppenbespre-

chungen

Kummerkasten

Vertretung der

Jugendlichen (z.B.

Heimrat,…

Sprechstunde der

Erzieher/Innen

Sich direkt an das

Jugendamt wenden

Sich direkt an den

Landesheimrat

wenden