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Zusammenfassend kann man konstatieren, dass das
Vorhandensein eines Heimrats in der Tendenz eine
deutliche Verbesserung der Alltagsbeteiligung bei Fra-
gen bewirkt, die nur das Kind oder den Jugendlichen
ganz persönlich betreffen, bei Aspekten, die für eine
Gruppe relevant sein können und bei Entscheidungen,
die eine Einrichtung der Erziehungshilfe insgesamt be-
treffen.
4.3. Die Bedeutung von Beschwerden aus Sicht der
befragten Jugendlichen
Es fällt auf, dass die Gruppe der Heimjugendlichen und
die der IPSHEIM-Jugendlichen bei der Bewertung von
möglichen Aufgaben des Heimrats und des LHR Bay-
ern eine Aufgabe als ganz besonders wichtig bewer-
ten: Die Bearbeitung von Beschwerden von Jugend-
lichen aus bayerischen Heimen. Sie ist die einzige ge-
nannte Aufgabe, die durchgehend entweder in der
Tendenz oder sogar absolut als „Sehr wichtig“ bewer-
tet wird (vgl. Abbildung 6) und bei den Aufgaben von
Heimrat und LHR sowohl von IPSHEIM-Jugendlichen
als auch den jeweils befragten Heimjugendlichen in
der Wichtigkeit abgeschlagen an erster Stelle steht.
Die Möglichkeiten zur Beschwerde, die von Heimju-
gendlichen als für sie offen stehend angegeben wer-
den, sind zu 83 % heimintern zu verorten (siehe Ab-
bildung 8). Nur 13 % der Jugendlichen sehen oder ver-
fügen über die Möglichkeit, sich direkt an das Jugend-
amt zu wenden, 4 % geben den LHR Bayern als
Beschwerdemöglichkeit an. Auch in einer angebotenen
offenen Antwortkategorie nehmen externe Bezugsper-
sonen die absolute Minderzahl ein: nur 5 von 62 Ju-
gendliche verweisen auf potentiell externe Beschwer-
dewege wie Schulsozialprojekte, Vorgesetzte in der Ar-
beit oder Pflegeeltern.
Abbildung 8: „Welche Möglichkeiten gibt es für Dich in
der Einrichtung, sich zu beschweren?“
Freie Zahl an Mehrfachantworten möglich. In Schwarz die Ge-
samtzahl der Gruppe der Heimjugendlichen (n=198).
Angesichts der Zahlen kann man resümierend festhal-
ten, dass die Bearbeitung von Beschwerden für die
Gruppe der Heimjugendlichen die mit Abstand wich-
tigste Aufgabe der Vertretungsgremien Heimrat und
LHR ist. Zudem geben die Jugendlichen an, dass sie
MITTEILUNGSBLATT
04-2017
Beteiligung in Heimen
mit Heimrat
Beteiligung in Heimen ohne
Heimrat
Wahl des Heimrats / Gruppenrats
55%
6%
Gestaltung der GemeinschaŌsräume
30%
24%
Regeln d.d. Heimjugendlichen
betreffen
15%
9%
Qualität der Betreuung
11%
6%
Einstellung neuer MitarbeiterInnen
4%
0%
Wenn Jugendliche neu in der
Einrichtung aufgenommen werden
2%
0%
c) Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen in der Einrichtung
Jugendliche mit Angabe „in Einrichtung Heimrat vorhanden“ (n=112) und Jugendliche mit Angabe „in Einrichtung kein Heimrat
vorhanden“ (n: 49) im Vergleich. Als Beteiligung wurden die Antwortmöglichkeiten „Ich kann mitbestimmen / ich werde vertreten
und „Ich kann alleine entscheiden“ gewertet. Als nicht beteiligt bzw. Vorstufe der Beteiligung wurden die Antwortmöglichkeiten
„Ich werde gar nicht einbezogen.“, „Ich werde informiert, aber nicht beteiligt.“, sowie „Ich kann meine Meinung sagen“ gewer-
tet.
28%
21%
18% 16%
13%
4%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
Gruppenbespre-
chungen
Kummerkasten
Vertretung der
Jugendlichen (z.B.
Heimrat,…
Sprechstunde der
Erzieher/Innen
Sich direkt an das
Jugendamt wenden
Sich direkt an den
Landesheimrat
wenden