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somit ihre Funktion als Vertretungsgremium durchaus
erfolgreich, sie leisten eine wichtige Funktion in der
weiteren Befähigung von Heimjugendlichen zu einer
selbstbewussten Anwaltschaft für die Interessen der
Heimjugendlichen in Bayern. Die Effekte und Erfah-
rungsberichte der Heimjugendlichen sind hier so deut-
lich positiv, dass eine Fortführung des Projektes LHR
Bayern dringend empfohlen wird.
Befähigungseffekte durch die Tagung IPSHEIM sollten
darum genutzt und als Erfolgsmodell ausgeweitet wer-
den. Dies wäre durch eine verlängerte Tagungsdauer
möglich, durch ein häufigeres Stattfinden der Tagung
oder durch die Etablierung kleiner regionaler Tagun-
gen in den Landkreisen nach dem IPSHEIM-Vorbild.
5.2. Dem Recht von Heimjugendlichen auf Informa-
tion über Beteiligungsmöglichkeiten auf Lan-
desebene wird ungenügend nachgekommen
Der LHR wird von den knapp 200 Jugendlichen in
bayerischen Heimen und Wohngruppen, die an der Be-
fragung teilgenommen haben, als notwendig und er-
folgreich wahrgenommen, ist ihnen aber ebenso wie
die Tagung IPSHEIM, kaum bekannt. Die Heime und
Wohngruppen fungieren als wichtigste Gatekeeper für
Informationen über den LHR.
Die große Mehrheit der befragten Heimjugendlichen
kennt jedoch weder die Tagung IPSHEIM noch den
LHR Bayern. Um seinen Auftrag als Vertretungsgre-
mium erfüllen zu können, ist es allerdings notwendig,
dass die Jugendlichen in den bayerischen Heimen das
Gremium LHR Bayern und die Tagung IPSHEIM (auf
der zudem der LHR-Bayern gewählt wird) auch kennen.
Gerade vor dem Hintergrund, dass IPSHEIM und LHR
konzeptuell auf ganzer Linie erfolgreich sind, wäre es
dringend zu empfehlen, noch mehr Heimjugendlichen
den informationellen Zugang zu ermöglichen.
Die wichtigsten Quellen für Informationen über IPS-
HEIM und LHR Bayern sind für die Heimjugendlichen
das Personal sowie Peers der eigenen Heimeinrich-
tung. Hier muss dringend angesetzt werden, indem
Heime mit weiterem Informationsmaterial versorgt
werden und der Kontakt zu Leitungen sollte gesucht
werden, um Informationsveranstaltungen in Heimein-
richtungen zu organisieren. Zusätzlich könnten Infor-
mationswege über neue Medien und soziale Netzwerke
geschaffen und ausgebaut werden. Der LHR Hessen
verfügt etwa über eine eigene Facebook-Präsenz als
Anlauf- und Informationsstelle.
5.3. Die Beteiligung der Jugendlichen an sie be-
treffenden Angelegenheiten bedarf einer noch
konsequenteren Umsetzung in Heimen
Die Möglichkeit für Heimjugendliche, sich in ihrer Ein-
richtung an persönlicher Lebensplanung, in der Wohn-
gruppe und auf Einrichtungsebene zu beteiligen, muss
weiter konsequent ausgebaut werden. Ein hoher Anteil
der Jugendlichen gibt an, sich in verschiedenen Aspek-
ten des Einrichtungsalltags als nicht beteiligt zu erle-
ben. Besonders ausgeprägt ist dies bei Entscheidun-
gen, die eine Einrichtung der Erziehungshilfe insge-
samt betreffen: etwa bei der Qualität der Betreuung
oder dem Einstellen von neuen MitarbeiterInnen. Die
Schaffung einer entsprechenden Beteiligungskultur in
den Heimen sollte weiter vorangetrieben werden.
In Heimen, in denen Jugendliche angaben, ein Heimrat
sei vorhanden, sind die gefühlten Beteiligungsniveaus
in der Alltagsbeteiligung bei den Heimjugendlichen
fast durchgehend höher als in Heimen ohne Heimrat.
Zudem fühlen sich die Jugendlichen in Heimen mit
Heimrat besser über ihre Rechte informiert. Trotzdem
fühlt sich auch in Heimen mit vorhandenem Heimrat
ein zwar deutlich geringerer, aber vorhandener und
substantieller Teil der Jugendlichen in Punkten der All-
tagsbeteiligung nicht vertreten oder beteiligt.
Es ist zu wünschen, dass weiter darauf hingewirkt
wird, dass in naher Zukunft jede Heimeinrichtung über
einen Heimrat verfügt. Zudem müssen die jugendli-
chen Heimräte als wirkmächtige AkteurInnen mit Mit-
bestimmungs- und Vertretungskompetenzen ausge-
stattet werden und in Prozesse und Entscheidungen
generell mit einbezogen und ernstgenommen werden.
Erst eine gelebte und lebendige Beteiligungskultur er-
möglicht die erfolgreiche Arbeit der Heimräte als Ver-
tretungs- und Beteiligungsgremium auf Heimebene.
5.4. Die wirkmächtige Arbeit des LHR Bayern wird
erst durch eine positive Beteiligungskultur in
den Heimen ermöglicht
Heimjugendliche werden durch demokratische Pro-
zesse und Beteiligungskultur im Heim ermutigt, sich in
einem als wirkmächtig erlebten Heimrat auszuprobie-
ren und Entscheidungen mitzugestalten. Die Arbeit im
Heimrat fördert nach Einschätzung der Heimratsju-
gendlichen die Fähigkeit und die Motivation, an IPS-
HEIM teilzunehmen und im LHR Bayern mitzuwirken.
Die durch den Heimrat und die Beteiligungskultur im
Heimalltag befähigten Jugendlichen werden im Heim
über IPSHEIM und den LHR informiert und in ihrer Ent-
scheidung unterstützt, dort teilzunehmen. Auf der Ta-
MITTEILUNGSBLATT
04-2017