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T H EMA

somit ihre Funktion als Vertretungsgremium durchaus

erfolgreich, sie leisten eine wichtige Funktion in der

weiteren Befähigung von Heimjugendlichen zu einer

selbstbewussten Anwaltschaft für die Interessen der

Heimjugendlichen in Bayern. Die Effekte und Erfah-

rungsberichte der Heimjugendlichen sind hier so deut-

lich positiv, dass eine Fortführung des Projektes LHR

Bayern dringend empfohlen wird.

Befähigungseffekte durch die Tagung IPSHEIM sollten

darum genutzt und als Erfolgsmodell ausgeweitet wer-

den. Dies wäre durch eine verlängerte Tagungsdauer

möglich, durch ein häufigeres Stattfinden der Tagung

oder durch die Etablierung kleiner regionaler Tagun-

gen in den Landkreisen nach dem IPSHEIM-Vorbild.

5.2. Dem Recht von Heimjugendlichen auf Informa-

tion über Beteiligungsmöglichkeiten auf Lan-

desebene wird ungenügend nachgekommen

Der LHR wird von den knapp 200 Jugendlichen in

bayerischen Heimen und Wohngruppen, die an der Be-

fragung teilgenommen haben, als notwendig und er-

folgreich wahrgenommen, ist ihnen aber ebenso wie

die Tagung IPSHEIM, kaum bekannt. Die Heime und

Wohngruppen fungieren als wichtigste Gatekeeper für

Informationen über den LHR.

Die große Mehrheit der befragten Heimjugendlichen

kennt jedoch weder die Tagung IPSHEIM noch den

LHR Bayern. Um seinen Auftrag als Vertretungsgre-

mium erfüllen zu können, ist es allerdings notwendig,

dass die Jugendlichen in den bayerischen Heimen das

Gremium LHR Bayern und die Tagung IPSHEIM (auf

der zudem der LHR-Bayern gewählt wird) auch kennen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass IPSHEIM und LHR

konzeptuell auf ganzer Linie erfolgreich sind, wäre es

dringend zu empfehlen, noch mehr Heimjugendlichen

den informationellen Zugang zu ermöglichen.

Die wichtigsten Quellen für Informationen über IPS-

HEIM und LHR Bayern sind für die Heimjugendlichen

das Personal sowie Peers der eigenen Heimeinrich-

tung. Hier muss dringend angesetzt werden, indem

Heime mit weiterem Informationsmaterial versorgt

werden und der Kontakt zu Leitungen sollte gesucht

werden, um Informationsveranstaltungen in Heimein-

richtungen zu organisieren. Zusätzlich könnten Infor-

mationswege über neue Medien und soziale Netzwerke

geschaffen und ausgebaut werden. Der LHR Hessen

verfügt etwa über eine eigene Facebook-Präsenz als

Anlauf- und Informationsstelle.

5.3. Die Beteiligung der Jugendlichen an sie be-

treffenden Angelegenheiten bedarf einer noch

konsequenteren Umsetzung in Heimen

Die Möglichkeit für Heimjugendliche, sich in ihrer Ein-

richtung an persönlicher Lebensplanung, in der Wohn-

gruppe und auf Einrichtungsebene zu beteiligen, muss

weiter konsequent ausgebaut werden. Ein hoher Anteil

der Jugendlichen gibt an, sich in verschiedenen Aspek-

ten des Einrichtungsalltags als nicht beteiligt zu erle-

ben. Besonders ausgeprägt ist dies bei Entscheidun-

gen, die eine Einrichtung der Erziehungshilfe insge-

samt betreffen: etwa bei der Qualität der Betreuung

oder dem Einstellen von neuen MitarbeiterInnen. Die

Schaffung einer entsprechenden Beteiligungskultur in

den Heimen sollte weiter vorangetrieben werden.

In Heimen, in denen Jugendliche angaben, ein Heimrat

sei vorhanden, sind die gefühlten Beteiligungsniveaus

in der Alltagsbeteiligung bei den Heimjugendlichen

fast durchgehend höher als in Heimen ohne Heimrat.

Zudem fühlen sich die Jugendlichen in Heimen mit

Heimrat besser über ihre Rechte informiert. Trotzdem

fühlt sich auch in Heimen mit vorhandenem Heimrat

ein zwar deutlich geringerer, aber vorhandener und

substantieller Teil der Jugendlichen in Punkten der All-

tagsbeteiligung nicht vertreten oder beteiligt.

Es ist zu wünschen, dass weiter darauf hingewirkt

wird, dass in naher Zukunft jede Heimeinrichtung über

einen Heimrat verfügt. Zudem müssen die jugendli-

chen Heimräte als wirkmächtige AkteurInnen mit Mit-

bestimmungs- und Vertretungskompetenzen ausge-

stattet werden und in Prozesse und Entscheidungen

generell mit einbezogen und ernstgenommen werden.

Erst eine gelebte und lebendige Beteiligungskultur er-

möglicht die erfolgreiche Arbeit der Heimräte als Ver-

tretungs- und Beteiligungsgremium auf Heimebene.

5.4. Die wirkmächtige Arbeit des LHR Bayern wird

erst durch eine positive Beteiligungskultur in

den Heimen ermöglicht

Heimjugendliche werden durch demokratische Pro-

zesse und Beteiligungskultur im Heim ermutigt, sich in

einem als wirkmächtig erlebten Heimrat auszuprobie-

ren und Entscheidungen mitzugestalten. Die Arbeit im

Heimrat fördert nach Einschätzung der Heimratsju-

gendlichen die Fähigkeit und die Motivation, an IPS-

HEIM teilzunehmen und im LHR Bayern mitzuwirken.

Die durch den Heimrat und die Beteiligungskultur im

Heimalltag befähigten Jugendlichen werden im Heim

über IPSHEIM und den LHR informiert und in ihrer Ent-

scheidung unterstützt, dort teilzunehmen. Auf der Ta-

MITTEILUNGSBLATT

04-2017