Fachkräftebedarf in (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung

[06.12.2023]  Landesweiter Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern.

Um auch in Zeiten des großen Fachkräftebedarfs die notwendigen Versorgungsstrukturen im Bereich der (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung in Bayern zu gewährleisten, sind flexible und pragmatische Lösungen zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderlich.

Vor diesem Hintergrund wurden die Möglichkeiten zur Umsetzung der personellen Rahmenbedingungen in diesen Angeboten erweitert und – aufbauend auf den fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses – insbesondere auch weitere Möglichkeiten zum Einsatz von Fach- und Ergänzungskräften aufgezeigt. Die damit verbundenen, erweiternden Maßnahmen zeigen flexible Lösungen zur Sicherstellung des Kindeswohls in den Einrichtungen auf und schaffen so Handlungssicherheit für die Praxis.

Der Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, des ZBFS- Bayerisches Landesjugendamt und der Regierungen als Betriebserlaubnis erteilende Behörden erarbeitetet, prozesshaft mit den Vertreterinnen und Vertretern der Träger der öffentlichen und freie Kinder- und Jugendhilfe in Bayern abgestimmt und vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss in seiner 156. Sitzung am 15. November 2023 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zum Download:

Landesweiter Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern (nicht barrierefrei)