Empfehlung des LWL/LWR: Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt

[20.02.2024]  Dies ist eine Empfehlung speziell zum Umgang mit Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Lügde, Bergisch Gladbach, Münster, Wermelskirchen – die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Fälle der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben Entsetzen und Fassungslosigkeit ausgelöst. Sie
haben zudem aufgezeigt, dass die Jugendämter vor besonderen Herausforderungen stehen, wenn es um die Klärung einer zu Beginn oftmals vagen Vermutung sexualisierter Gewalt geht.

Aufgrund der besonderen Dynamiken bedarf es im Kontext sexualisierter Gewalt eines in Teilen anderen Vorgehens als im »regulären« § 8a SGB VIII-Verfahren – anders als etwa bei einer Vernachlässigung.

Aus diesem Grund haben die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter in Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendministerium NRW und den kommunalen Spitzenverbänden entschieden, die bestehende Empfehlung »Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII« um eine weitere Empfehlung speziell zum Umgang mit Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt gegen Kindern und Jugendlichen
zu ergänzen.

Hier kann die Empfehlung heruntergeladen werden.