Allgemeine Zuständigkeit

Aufgaben der Polizei

Aufgabe der Polizei ist die Abwehr von Gefahren sowie die Aufklärung von Straftaten. Sie verfügt über Eingriffsrechte und Zwangsbefugnisse (z. B. Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmungen etc.) und muss eingreifen, sobald sie Hinweise auf Straftaten erhält. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll bei einem Gefahrenfall an die allgemeine Notrufnummer 110.

Näheres hierzu:

https://www.polizei.bayern.de/wir/aufgaben/index.html

www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/adressen

https://www.bige.bayern.de/ueber_uns/grundlagen_unserer_arbeit/index.html

 

Exkurs: Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz ist im Gegensatz zur Polizeiarbeit für die Vorfeldaufklärung zuständig, hat keine Zwangsbefugnisse und kein Weisungsrecht gegenüber der Polizei, da hier ein befugnisrechtliches Trennungsgebot besteht. Hat der Verfassungsschutz ausreichend Erkenntnisse, die ein sicherheitsrechtliches Eingreifen erforderlich machen, unterrichtet er die zuständige Sicherheitsbehörde. Diese unterscheidet dann selbstständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. Somit sammelt der Verfassungsschutz nur die Daten und Erkenntnisse über die jeweiligen Personen, die er dann zur weiteren Bearbeitung an die örtlichen Sicherheitsbehörden weitergibt. (siehe auch: https://www.bige.bayern.de/ueber_uns/aufgaben_verfassungsschutz/index.html)

 

Islamismus:

Kompetenzzentrum für Deradikalisierung (KomZ)

Das Kompetenzzentrum für Deradikalisierung (KomZ) ist Teil der bayerischen Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Islamismus bzw. Salafismus und wurde im Bayerischen Landeskriminalamt geschaffen.

Das Angebot umfasst u. a.:     

  • Interdisziplinäre Bewertungen von personenbezogenen Sachverhalten, welche als Grundlage für passgenaue individuelle Ansätze und Beratungskonzepte dienen.

  • Beratung zum weiteren Vorgehen in konkreten Fällen von Radikalisierung.

  • Klärung der Sicherheitsrelevanz von Radikalisierungsfällen unter Einbindung weiterer Behörden.

  • Initiierung und Koordination von Interventions- bzw. Deradikalisierungsmaßnahmen in sicherheitsrelevanten Fällen.

  •  Hilfe bei Fragen zur Deradikalisierung in Bayern zusammen mit Violence Prevention Network e. V. (VPN).

  •  Enge Zusammenarbeit mit dem Partner VPN.

  • Vermittlung von Beratung/Betreuung für radikalisierungsgefährdete/radikalisierte Personen, sowie deren Angehörige durch VPN.

  • Unterstützung im Bereich Aus- und Fortbildung im Themenfeld Deradikalisierung. Bei Bedarf: Vermittlung konkreter Ansprechpartner weiterer Stellen.

Ziel vom KomZ ist es, dem Phänomen Salafismus mit einem multiprofessionellen und multiperspektivischen Ansatz zu begegnen. Dabei arbeiten Kriminalbeamte aus dem Bereich des polizeilichen Staatsschutzes eng mit Experten aus den Bereichen Islam-, Politik- und Sozialwissenschaft sowie Psychologie zusammen.

Ein wesentlicher Baustein bei der Deradikalisierungsarbeit des KomZ ist die Einbindung von Violence Prevention Network gGmbH (VPN). VPN betreibt eine Beratungsstelle in Bayern, die mit dem KomZ zusammenarbeitet und allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe als Ansprechpartner für Fragen der Deradikalisierung zur Verfügung steht.

Violence Prevention Network (VPN) BERATUNGSSTELLE Bayern

Das beim KomZ angesiedelte Violence Prevention Network (VPN) arbeitet anlass- und personenbezogen. Beratung und Unterstützung stehen bei VPN im Vordergrund, insbesondere, wenn es um Jugendliche und junge Erwachsene geht, die erkennbar einem Radikalisierungsprozess im Kontext eines religiös begründeten Extremismus unterliegen und noch keine Ausstiegsmotivation formulieren sowie junge Menschen, die sich von der extremistischen Szene distanzieren wollen. Auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aber auch Angehörige und Unterstützende von ausstiegs- und distanzierungswilligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen können sich an die Beratungsstelle wenden.

Bei VPN bündeln sich verschiedene Kompetenzen, teils mit sozialpädagogischem Fachwissen, aber auch mit speziell ausgebildeten Beratern mit theologischem Hintergrund. Bei VPN stehen nachfolgende Zielsetzungen und Unterstützungsleistungen zur Verfügung:

Verhinderung einer Eigen- und Fremdgefährdung von religiös    motivierten radikalisierten Personen durch:

  • Unterstützung der Deradikalisierungsarbeit in sicherheitsrelevanten Beratungsfällen;

  • Koordinierung sicherheitsrelevanter Deradikalisierungsfälle;

  • Auskunft und Beratung für Behörden (bspw. für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe) bzw. öffentliche Stellen in Fragen der Deradikalisierung;

  • Koordinierung der polizeilichen Präventionsarbeit;

  • Unterstützung der Aus- und Fortbildung für den Bereich der Deradikalisierung.

Die Angebotspalette von VPN reicht dabei:

- von Beratung für Angehörige in der Auseinandersetzung mit religiös begründetem Extremismus zur Stärkung der erzieherischen Präsenz und der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit (in der Auseinandersetzung mit Islamismus),

- zu Beratung, Begleitung und spezifisches Training für radikalisierungsgefährdete junge Menschen im Vorfeld von Straffälligkeit,

- über intervenierende Maßnahmen in Fällen sich abzeichnender Radikalisierung,

- bis Ausstiegsbegleitung: Beratungs- und Dialogmaßnahmen mit Radikalisierten, Ausreisewilligen und Rückkehrern (z. B. aus Syrien).

 

Beispiel für die Zusammenarbeit der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit VPN:

Die Fachkraft der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) tritt telefonisch an VPN heran und bittet um Beratung und Unterstützung bei der Einschätzung und beim Umgang mit Max, einem Jugendlichen, der durch aggressive Missionierungstendenzen und seine Begeisterung für den Jihad auffällt. Im ersten Gespräch tauschen sich, nachdem der JaS-Träger informiert wurde, die Fachkraft der Jugendhilfe und die Fachkraft von VPN intensiv über den Grad der möglichen Radikalisierung, denkbare Ansatzpunkte für einen Zugang und ggf. die Möglichkeit einer Beratung des Jugendlichen und oder der Eltern durch eine Fachkraft von VPN aus.

Wie das Beispiel der JaS-Fachkraft zeigt, ist die Arbeit von VPN sehr arbeits-, alltags- und praxisnah und stellt so für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe eine gute Anlaufstelle bei Fragen zu Einzelfällen dar, um schnell und unkompliziert Handlungssicherheit im Einzelfall zu erhalten.

 

Kontakt:

Violence Prevention Network e. V. Beratungsstelle Bayern

www.beratungsstelle-bayern.de

Ansprechpartner: Tel.: 089/4161-17711

Zentrale Beratungsstelle Bayern: bayern@violence-prevention-network.de

 

Darstellung der Fallbearbeitung beim KomZ:

Darstellung Der Fallbearbeitung Beim Komz

Bei individuellen Fallbesprechungen, Fragen zu Einzelfällen etc. können sich die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in anonymisierter Form Hilfe beim KomZ holen. Dafür steht den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe die Hotline des KomZ zur Verfügung, die unter 089 / 1212 1999 (Mo – Fr 08:00 - 15:00 h) erreichbar ist.

Kontakt:

Hotline: 089 / 1212 1999 (Mo – Fr 08:00 - 15:00 h)

blka.deradikalisierung@polizei.bayern.de