Eignungsüberprüfung

Adoptionsvermittlungsstellen, deren gesetzlicher und fachlicher Auftrag darin be­steht, für jedes zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Eltern aus­zu­wäh­len haben einen klaren Auftrag: Sie überprüfen im Rahmen einer Adoptions­be­wer­bung, inwieweit Bewerber den spezifischen Bedürf­nissen eines Adoptivkindes gerecht werden können.


Über die Fähigkeiten leiblicher Eltern hinaus benötigen Adoptiveltern besondere Kompetenzen, da ein Adoptivkind besondere Anforderungen an seine Eltern stellen wird. Seine Lebenssituation zeichnet sich dadurch aus, das Kind von zwei El­tern­paa­ren zu sein. Auch wenn ein Kind bereits unmittelbar nach seiner Geburt zu seinen Adoptiveltern vermittelt wurde, wird die Herkunftsfamilie immer bedeutsam bleiben.

Im Rahmen seiner Identitätsentwicklung wird es sich immer wieder mit seiner Her­kunft auseinandersetzen. Seine Lebenserfahrung ist außerdem dadurch ge­prägt, weggegeben bzw. verlassen worden zu sein. Für die oft schmerzhafte Aneignung der eigenen Lebens­ge­schichte, die für eine gesunde Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung unerlässlich ist, benötigt ein Adoptivkind die liebevolle und akzep­tie­ren­de Begleitung durch seine Adoptiveltern.

Für Adoptiveltern bedeutet dies häufig, das eigene Bedürfnis nach einer "ganz nor­malen" Familie hinter die Entwicklungsbedürfnisse des Adoptiv­kinds zurückzustellen und sich immer wieder neu mit der eigenen Kinderlosigkeit konfrontieren zu müs­sen.

Die Aufnahme eines Kindes, das bereits mehrere Wechsel seiner Bezugspersonen oder/und einen längeren Heimaufenthalt erlebt hat, stellt zusätzliche Anforderungen an die Adoptiveltern. Diese Anforderungen sind häufig nur mit einer besonderen er­zie­heri­schen Kompetenz und einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen zu be­wäl­ti­gen.

Verschiedene Verhaltensauffälligkeiten, die diese Kinder unter Um­stän­den als "Über­lebens­stra­te­gie" oder als Reaktion auf Ge­walt­er­fahrungen entwickelt haben, erfordern oftmals eine hohe Belastbarkeit der ganzen Familie. Dazu kommt die Bereitschaft, an thera­peutischen Behandlungen aktiv mitzuwirken sowie Be­ra­tungs­angebote durch Fachstellen wahrzunehmen.

Bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland kann der Er­zie­hungs­alltag zu­sätz­lich durch Eingewöhnungsschwierigkeiten und die kulturelle Entwurzelung des Kin­des erschwert werden. Bei Auf­nahme eines Kindes aus dem außer­eu­ro­päi­schen Raum erhält die Familie - beispielsweise durch die Hautfarbe des Kindes - auch äußerlich sichtbar eine Sonderrolle. Zu einer gelingenden Integration benötigt das Adoptivkind Eltern, die über ein hohes Maß an Toleranz und Wertschätzung für andere Kulturkreise und Lebensweisen verfügen. Sie müssen in der Lage sein, dem Kind eine positive Identifikation mit seiner Herkunft zu ermöglichen.

Außerdem ist bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland eine besonders hohe Risikobereitschaft erforderlich, da häufig kaum aussagekräftige Unterlagen zur bis­he­ri­gen Lebensgeschichte oder zum Gesundheitszustand des Kindes vorliegen und somit eine Entwicklungsprognose nur schwer möglich ist.

Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen skizziert, die an alle Adop­tiv­eltern gestellt werden, um möglichst günstige Ent­wick­lungs­bedingungen für ein Adop­tiv­kind sicherzustellen:

  • Ein Adoptivkind benötigt Eltern, die aufgrund ihres Alters und ihrer Ge­sund­heits­si­tua­tion mit hoher Wahrscheinlichkeit bis über die Pubertät hinaus als belastbare Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Le­bens­verkür­zen­de Er­kran­kungen und Krankheiten oder Behinderungen, welche die Er­zie­hungs­fähig­keit beeinträchtigen, können ein Ausschlusskriterium darstellen.
  • Die wirtschaftliche Gesamtsituation der Familie muss gesichert sein, um den Unterhalt des Adoptivkindes sicherzustellen. Ein Kind soll nicht durch eine Adoption dauerhaft von Sozialleistungen abhängig werden. Die Bewerber müssen über ausreichenden Wohnraum verfügen, um die Entfaltung kindlicher Bedürfnisse zu ermöglichen.
  • Vorstrafen wie sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung, Körperverletzung oder Gewaltverbrechen stellen ein Ausschlusskriterium dar.
  • Adoptiveltern müssen von ihrer Persönlichkeit her über Einfühlungsvermögen, Bindungsfähigkeit, Belastbarkeit, Problemlösungskompetenz und Offenheit gegenüber anderen Lebensweisen verfügen sowie auch in belastenden Situationen zu sozial adäquatem Verhalten in der Lage sein.
  • Ein Kind benötigt für seine Entwicklung intakte und dauerhafte Fa­mi­lien­be­zie­hungen. Da Adoptivkinder bereits mindestens eine Trennung von wichtigen Bezugspersonen erlebt haben, kommt der Stabilität und Belastbarkeit der elterlichen Partnerschaft eine zentrale Bedeutung zu. Darüber hinaus stellt die Qualität der Partnerschaft einen wesentlichen Faktor für das familiäre Klima dar und hat eine Modellfunktion für die spätere Beziehungsfähigkeit des Kindes.
  • Die Erziehungsvorstellungen und -ziele der Adoptiveltern sollten eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes ermöglichen.
  • Die Zugehörigkeit zu weltanschaulichen oder religiösen Gruppierungen, die eine ungewöhnliche Lebensführung oder die Einhaltung besonderer Er­zie­hungs­stile verlangen, wird dahingehend überprüft, inwieweit sie dem Wohl eines Kindes entgegensteht.
  • Die Bewerber müssen ihre ungewollte Kinderlosigkeit soweit ver­ar­bei­tet ha­ben, dass sie eine bewusste Entscheidung für die Aufnahme eines fremden Kindes treffen und der Auseinandersetzung mit diesen Themenbereichen standhalten können.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Das Landesjugendamt steht in allen fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Adop­tions­ver­fahren dem Jugendamt beratend zur Seite.

Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens beim ört­lichen Jugend­amt überzeugt sich das Landesjugendamt noch einmal eigen­ständig von der besonderen Eignung der Adoptivbewerber (Vier-Augen-Prinzip).

Fachbeiträge und Publikationen

Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeits­gemeinschaft der Landesjugendämter; 8. überarbeitete Fassung, Schwerin 2019