Bayerische Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung "Anerkennung und Hilfe"
Die Bayerische Anlauf- und Beratungsstelle wird im Rahmen der „Stiftung zur Anerkennung und Hilfe für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben“ zum 3. April 2017 beim ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt eingerichtet.
Die Anlaufstelle unterstützt Menschen, die im obengenannten Zeitraum in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und Leid und Unrecht erfahren haben. Darunter fallen zum Beispiel ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder finanzielle Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
Betroffene, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, können sich ab jetzt an uns wenden.
Die Betroffenen können sich bis zum 31. Dezember 2020 formlos bei der Stiftung anmelden.
Voraussetzungen
Unterstützung erhalten Personen, die
- in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zwischen 23. Mai 1949 und dem
31. Dezember 1975 oder - in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990
in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe und/oder Psychiatrie untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und noch heute unter den Folgewirkungen zu leiden haben.
Aufgaben der Anlaufstelle bzw. des Landesjugendamts
Wir beraten und unterstützen ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen im oben genannten Zeitraum bei jeglichen Anliegen.
Wir beraten Betroffene im Hinblick auf die Leistungen der Stiftung (Anmeldefrist ist der 31. Dezember 2020).
Die Anlauf- und Beratungsstelle bietet:
- individuelle Anerkennung durch persönliche Gespräche,
- Begleitung der Betroffenen bei der persönlichen Aufarbeitung ihrer Biografie,
- Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen Leistungen der Stiftung,
- Beratung zu weiterführenden Hilfen.
Kontakte und Erreichbarkeit
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt
Bayerische Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe
Büroräume: ZBFS – Regionalstelle Oberbayern
Richelstraße 17
80634 München
Telefon: 089 18966-2500
Telefax: 089 18966-3020
E-Mail: anlaufstelle.stiftung@zbfs.bayern.de
Anmeldung:
Tel. 089 18966-2505
Fax 089 18966-3020
Leitung:
Frau Akmese
(Mo. - Do., jeweils vormittags)
Tel. 089 18966-2553
Fax 089 18966-3020
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlaufstelle sind ganztägig telefonisch erreichbar.
Besuche bitte nur nach vorheriger Anmeldung.
Fachbeiträge und Publikationen
"Späte Genugtuung. Eine Stiftung will Menschen, die in Psychiatrien oder Behinderteneinrichtungen Gewalt erfuhren, Gehör verschaffen. Endlich, sagen Betroffene." Süddeutsche Zeitung 21.07.2017
"Jetzt ist es an der Zeit, über erlebtes Unrecht und Leid zu reden!": Pressemitteilung der Familienministerin Emilia Müller zur Stiftung Anerkennung und Hilfe; 02.04.2017
Rösler, Stefan: Über die Aufarbeitung stationärer Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendfürsorge, der Behindertenhilfe und der Psychiatrie: "Ich kann es nicht vergessen..."; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 3/2017
Weiterführende Links und Informationen
Stiftung Anerkennung und Hilfe
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